in Nr. 36 und 37 der „Saar-Wirtschaftszeitung‘* veröffentlicht.
Einsprüche gegen Form und Inhalt dieser Niederschrift
sind von keiner Seite erfolgt, so daß sie auf Vorschlag
des Präsidenten für genehmigt erklärt wird.
Zu Punft 2 der Tagesordnung: „Vorbereitung
der Handelskammerwahlen 1928, Wahl eines Wahlkommissars‘
erstattet der Syndikus einen kurzen Bericht.
Er weist darauf hin, welche Ersatz- und Ergänzungswahlen
stattzufinden hätten. Dabei betont er insbesondere, daß
in der Gruppe 11 „Verkehrs-, Agentur- und Versicherungsvewerbe‘‘
erstmals ein zweiter Sitz zu besetzen sei, dessen
Schaffung, die auf dem Beschluß der Handelskammervollsitzung
vom 5. Mai 1927 beruhe, den Zweck habe, in
dieser Wahlgruppe nicht nur dem Speditions-, sondern auch
dem Agenturgewerbe einen Sitz einzuräumen.
Zum Wahlkommissar wird Herr Ciroßkaufmann H.
„ampert und zu seinem Vertreter Herr Großkaufmann
<. Wildberger bestellt.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Aussprache
über die allgemeine Lage‘‘ verweist der Geschäftsführer
auf die Notwendigkeit, anläßlich der bekannten
Vorkommnisse auf dem Gebiete des saarländischen Kreditwesens
(Fall Sparkasse St. Ingbert und Angelegenheit dei
Bank für Saar- und Rheinland) den erforderlichen Trennungsstrich
zu ziehen und hervorzuheben, daß die saar-Jändische
Wirtschaft in ihrer Gesamtheit von diesen beiden
Vorkommnissen, die Sonderfälle darstellten, nicht berührt
werde. Herr Bruch weist auf die Schwierigkeiten hin,
die die saarländischen Kommunen bei der Durchführung
ihrer Anleihepolitik — wobei naturgemäß nur an eine
solche in vernünttigem Rahmen gedacht werde — durch
den Umstand erlitten, daß man sämtliche kommale Anleihebedürfnisse
des Saargebietes zusammengefaßt habe
und daß daraus eine etwas schwerfällizge Einrichtung gvworden
sei. Auch die Wirtschaft habe ein großes Interesse
daran, dafür zu sorgen, daß die Gemeinden baldigst
Klarheit über ihre Finanzlage erhielten, soweit diese
mit den Anleibemöglichkeiten und -notwendigkeiten zu:
sammenhinge,
Punkt 4 der Tagesordnung: „Entwicklung der
Wirtschaftsbeziehungen des Saargebietes mit dem übrigen
Deutschland und mit Frankreich‘. Hierzu erstattet der
Geschäftsführer einen eingehenden Bericht. Fı
macht darauf aufmerksam, daß die französische Saar-Propaganda
mit den Zahlen für eine dieser Wirtschafts
beziehungen, nämlich für den Absatz Frankreichs im Saar
in stärkstem Umfange arbeite und dabei gänzlich un
berechtigterweise ein Zahl von 2 Milliarden Franken und
darüber für diesen Absatz zu nennen pflege. Mit dieser
großen Zahl begründe diese Propaganda ihren Widerstand
gegen eine Lösung der Saarfrage und mache ferner unter
allen Umständen den Anspruch geltend, daß Frankreich
bei einer Rückgliederung des Saargebietes eine hohe
Entschädigung bekommen müsse, wenn ihm anläßlich der
Rückgliederung nicht der bisherige Absatz in demselben
Umfange weiter gesichert werde. Angesichts des Umstandes,
daß diese Propagandabehauptung ein falsches Bild
der augenblicklichen Lage und der für die Zukunft gegebenen
Entwicklungsmöglichkeiten erzeuge, sel es eine
Pflicht der Handelskammer als Vertretung der saarländischen
Wirtschaft, die Dinge zu untersuchen, wie Sie
tatsächlich lägen und wie sich daraus die Möglichkeiten
künftiger Entwicklungen und Lösungen ergäben.
Leider fehlten nun zur Gewinnung eines Bildes der internationalen
Wirtschaftsverflechtung des Saargebietes in
yroßem Umfang die erforderlichen festen Unterlagen. Das
Saargebiet habe nur statistische Zahlen für seinen Verkehr
mit dem übrigen Deutschland. Hier stelle sich das
Bild so, daß das Saargebiet im ersten Halbjahr 1923 für
108 Millionen Reichsmark Waren ins übrige Deutschland
geliefert und für 490 Millionen Reichsmark Waren von dort
bezogen habe, wobei gegenüber dem Jahre 1927 einerseits
eine Abschwächung der Lieferungen ins Reich infolge.
rückläufiger Konjunktur und andererseits — infolge
des deutsch-französischen Handelsvertrags und des Saarzollabkommens
vom 23. Februar 1928 — eine Steigerung
des Bezugs von dort zu beobachten sei. Die Handelsbilanz
des Saargebietes gegenüber dem Reich werde für
ılas ganze Jahr 1928, wenn man eine Steigerung des
Bezugs infolge des Weihnachtsgeschäfts in Rechnung stelle,
mit etwa 110 Millionen Reichsmark aktiv sein (im Vorjahre
150 Millionen Reichsmark). Für den Verkehr mit Frank-‚eich
hiete sich das umgekehrte Bild. und zwar mit unvefähr
denselben Zahlen, wenn man sie umgekehrt ein-‚etze.
Nach vorsichtiger Schätzung führe nämlich das
Saargebiet nach Frankreich etwa für 600—650 Millionen
Franken == 100 Millionen Reichsmark und darüber aus
ınd beziehe von Frankreich für ungefähr 1,2 Milliarden
“ranken = 200 Millionen Reichsmark. Mit anderen Woren:
das Saargebiet liefere ungefähr soviel nach Deutschand,
wie es von Frankreich beziche, und umgekehrt ver-‚ende
es nach Frankreich soviel, wie es von Deutschland
o;rhalte. Zu diesen Zahlen träten noch die Beziehungen
jes Saargebietes zum nichtfranzösischen Ausland, für die
öäine Schätzung besonders schwer sei, weil so gut wie
zar keine Unterlagen vorlägen, während man beim Verkehr
nit Frankreich für dıe Schätzung immerhin große Anhaltsyunkte
benützen könne. Für den von dem Redner beıbsichtigten
Zweck der Untersuchung könne man die
Zahlen für den Verkehr des Saargebietes mit dem nicht-'ranzösischen
Ausland entbehren. Die für den Verkehr
les Saarpebietes mit Frankreich gegebenen Zahlen er-»rführen
eine Bestätigung aus französischen Quellen. So
schreibe das „Annuaire des Societes par Actions du
3as-Rhin, du Haut-Rhin, de la Moselle, du Luxembourg,
iu Territoire de la Sarre‘, herausgegeben durch die Allszemeine
Elsässische Bankgesellschait in Straßburg, Jahrrang
1928, in einem mit großer Sachkenntnis verfaßten
Artikel über das Saargebiet auf Seite 83831, man schätze
len Warenverkehr zwischen diesem Gebiet und Frankeich
auf insgesamt 2 Milliarden Franken, wenn man
yeide Verkehrsrichtungen zusammenzähle.
Aan könne aus diesem Zitat vielleicht einen Schlul
larauf ziehen, wie die französische Saar-Propaganda zu
ler ominösen Zahl von 2 Milliarden Franken, die sie aber
aur für die eine Verkehrsrichtung, nämlich den Absat/
Srankreichs im Saargebiet geltend mache, gekommen sei.
{ervorzuheben sei ferner, daß ein Mann, der der fran-‘Ösischen
Saar-Propayanda durchaus nicht fernstehe, nämich
der Generalsekretär der französisch-saarländischen
Jandelskammer in Saarbrücken, Herr Drouard, auf
lem französisch-saarländischen Wirt-‚.chaftskongreß,
der im Herbst 1927 in Saarbrücken
ıbgehalten worden sei, nach einem erst im August 1928
veröffentlichten Bericht über diesen Kongreß („Bulletin
le la Societe des Amis des Pays de la Sarre, Revue
Vl’Etudes‘‘, annee 1928, Nr, 5 Seite 301) den gesamten
Xarenverkehr zwischen Frankreich und dem Saargebiet
uf 1,5 Milliarden Franken geschätzt habe, wovon über
* Milliarde Franken den Bezug des Saargebietes in
“rankreich darstellen sollten. Es sei eine interessante
Z7eststellung, daß damals die ganze französische Presse
jei ihrem Bericht über den Kongreß immer die 2-Milliarlen-Zahl
für den französischen Absatz im Saargebiet ge-1annt
habe. Seine, des Redners, Schätzungen lägen nun
‚wischen der Schätzung des Jahrbuches der Allgemeinen
Zlsässischen Bankgesellschaft und der des Herrn Drouard
ınd erführen damit eine wertvolle Bestätigung. Zu beıchten
sei, daß sich seit Herbst 1927 die Verhältnisse
zweifellos verschoben hätten, indem ‚nämlich der Bezug
aus Frankreich damals höher gewesen sei als heute, da
nzwischen der Bezug aus Deutschland wieder stärker einyesetzt
habe.
Es sei nun weiter erforderlich, den Absatz Frankreichs
m Saargebiet etwas zu analysieren. In diesem Absatz
;teckten nämlich große Lieferungen, die ganz unabhängig
‚on der derzeitigen Eingliederung des Saargebietes in
las französische Zollsystem geschähen, Lieferungen, die
chon früher getätigt worden seien und die auch nach
ner Rückgliederung in Frage kämen. Dies seien vor
ıllem die Rohstofflieferungen Frankreichs nach dem Saarzebiet,
wovon der Hauptanteil auf die lothringische Miı1ette
entfalle, die in einer Menge von über 4 Millionen
Tonnen jährlich in das Saargebiet eingeführt werde, Ferner
‚eien in der Absatzzahl Frankreichs nach dem Saargebiet
„jeferungen aus Uebersee enthalten, die für eine Abvägung
zum Zwecke der Handelsbilanz nicht mit ihrem
'ollen Betrag, sondern nur mit den in Frankreich bleibenlen
Handelsspannen und Transportkosten einzusetzen
‚seien, Wenn man all dies berücksichtige, komme man
zu einer verhältnismäßig nicht sehr hohen Absatzsumme,
lie Frankreich zusätzlich durch die Zolleingliederung
les Saargebietes gewonnen habe.
Diesem zusätzlichen Absatz Frankreichs im
saargebiet, auf den es einzig und allein an-<omme,
stehe auch ein zusätzlicher Absatz des Saarzebietes
in Frankreich gegenüber. Nun sei ganz besonders