Full text : 33.1928 (0033)

der Geschäftsverkehr sich vornehmlich auf einzelne
Tage der Woche oder auf einzelne Stunden des
Tages beschränkt.
il. Als neuer Absatz 3 wird folgende Bestimmung
angefügt:
(3) Vor sieben Uhr morgens, jedoch nicht vor fünf Uhr
morgens, dürfen Lebensmittelgeschäfte nach näherer Bestimmung
 der Ortspolizeibehörde geöffnet sein.
II. Der bisherige Absatz 3 des 8 139e der Gewerbeordnung
 wird Absatz 4, der bisherige Absatz 4 wird
Absatz 5.

Artikel 2.
8 139f der Gewerbeordnung wird aufgehoben.
Artikel 3.
Die Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung
werden durch das Mitglied der Regierungskommission
für wirtschaftliche Angelegenheiten im Benehmen mit dem
Mitglied für das Arbeitswesen erlassen.
Artikel 4.
Die Verordnung tritt am 1. November 1928 in Kraft
Saarbrücken, den 17. Oktober 1928.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident: ve, E. C. Wilton.

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung belr. Abänderung
 der Gewerbeordnung (Ladenschlußzeitl) vom
17. Oklober 1928.
{m Einvernehmen mit dem Mitglied der Regierungskommission
 für das Arbeitswesen wird auf Grund des
Artikels 3 der Verordnung betr. Abänderung der Gewerbeordnung
 (Ladenschlußzeit) vom 17. Oktober 1928 bestimmt


Einziger Artikel.
Für den Rest des Kalenderjahres 1928 dürfen von den
Ortspolizeibehörden höchstens fünfzehn Tage bestimmt
werden, an denen gemäß Artikel 1 Absatz I Zitter 2?
obiger Verordnung Verkaufsstellen für den geschäftlichen
Verkehr nach sieben Uhr abends, jedoch spätestens bis
neun Uhr abends, offen gehalten werden können.
Saarbrücken, den 19. Oktober 1928,
Das Mitglied der Regierungskommission
für wirtschaftliche Angelegenheiten:
gez. J. Morize.

Aufruf zur Beteiligung am Saarbrücker Lichtiest.
Das Verkehrsamt der Stadt Saarbrücken wendeı
‚ich mil folgendem Aufruf an die Saarbrücker Firmen
„Am 1]. und 2. Dezember 1928 findet das „Saarbrücker
 Lichtfest“ stall, Träger des Feslos
werden außer der Stadt die wirtschaftlichen Körperschaften
 und Verbände Saarbrückens sein. Von bejonderer
 Bedeutung ist es, daß die Städtischen Bericebswerke
 den Strom 1ür das Lichtfest zum
teklamelarif, d.h. um 50 Prozent ermäßigt
zur Verfügung stellen werden.
Das „Saarbrücker Lichtfest‘“ wird eine gewallige
Verbewirkung für die Stadt Saarbrücken haben. Es
st überdies ganz besonderer Wert darauf gelegt, daß
lie zu erwarlenden Menschenmassen nicht nur zum
schauen, sondern auch zum Kaufen nach Saarrücken
 sirömen. Daher die Verbindung des Lichtostes
 mit dem „kupfernen Sonntag“ und insjesondere
 die Verlegung des eigenllichen Lichtfesties
in die Abendstunden nach Geschäftsschluß.
Zu einem vollen Erfolg wird das Lichtfest allerlings
 nur dann gelangen können, wenn sich die
gesamten Saarbrücker Geschäfiskreise einmüötig
 hinter diesen Gedanken stellen.
Wir rufen deshalb unsere Mitglieder zu (atkräitiger
 Milarbeit auf,
Nur wenn jeder einzelne bestrebt ist, in Rahmen
einer Möglichkeit eine Höchstleistung zu zeigen. wird
las große Werk gelingen! Aus den zahlreichen Mög
ichkeilen der Mitwirkung heben wir folgende hervor
a, Belcuchtung der Schaufenster nach den Me
Yhoden modernster Beleuchtungstechnik.,
u) Beleuchtete Firmen- und Reklameschil
ter.
Beleuchtung der Geschällshausfassaden
Äichtreklame auf den Dächern.
ölrabenweiser Zusammenschluß der Kautlleute zu
sogenannten „Lichtgilden‘ zwecks einheitlicher
.ichtschmückung der Straße,
Aufstellung von Lichtsäulen, Lichtkiosken
und sonstigen Lichtreklamen auf öffentlichen
Plälzen und Straßen. ‚Die Dlälze hierzu werden
seilens der Stadtverwaltung kostenlos zur Verfügung
 gostellt, Interessenten wollen sich an die
HNochbauverwaltung wenden.) ,
z} Sonstige Lichtreklame jeglicher Art.
Nur noch wenige Wochen lrennen uns von dem
großen Tag, Wir bilten deshalb dringend darum, SoOort
 mil den Vorbereitungen zu beginnen, damit das
Saarbrücker Lichtfest zu dem wird, was wir alle
von ihm _ erwarlen. ein voller wirtschafl-‚icher
 Erfolg für alle daran Beteiligten. Aus:
künfte erleilt dus städtische Verkehrsamt Rathaus

{

Niederschrift über die 6. Vollsitzung der Handelskammer
am 16. Oktober 1928.
Vorbereitung der Handelskammerwahlen 1928 — Aussprache über die allgemeine Lage — Entwickelung
 der Wirtschaftsbeziehungen des Saargebietes mit dem übrigen Deutschland und mit
Frankreich -— Zollfragen, Unregelmäßigkeiten in den Zollbegleitpapieren nach dem Saargebiet.

Anwesend waren unter dem Vorsitz des Herrn Dr. h.c.
Luitwin von Boch, Mettlach, folgende Herren: A. Ancerist,
 Saarbrücken; Richard Becker, Saarbrücken,
Bruch St. Wendel; Hünnekens, Ssa:brücken; Korten,
 Burbach; Krause-Wichmann, Saarbrücken;
H. Kröss, Saarbrücken; Naumann, Brebach; O.
Neufang. Saarbrücken; Rue ß, Neunkirchen; Rothhaus,
 Saarbrücken; E. Scheuer, Saarbrücken; B.Seibert,
 Saarbrücken; H. Simon, Sulzbach; B. Süßkind,
 Saarbrücken; Chr. Towae, Saarbrücken; K.,
Trapp, Neunkirchen; H. Wahlster, Saarbrücken,
F. Wagner, Merzig; J. B. Weyand, Heiligenwald-K.
 Wildberger, Saarbrücken,
Von der Geschäftsführung waren anwesend die Herren.
Assessor Lütke, Martin, Dr. Zirkler. Dr Pfeil

Dr. Rutsch, Dr. Schäfer, Dr. Cartellieri.
<noblauch, Wallacher.
Als Gast nahm an der Sitzung Herr Biltz vom Hanlelsgremium
 Homburg teil.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Präsident
les am 9. Oktober verstorbenen Fabrikbesitzers Georg
ulius Heckel, der der Handelskammer seit 1921 als
Mitglied angehörte und dessen Andenken wegen der
=örderung, die die Arbeiten der Handelskammer durch
;eine tätige Anteilnahme erfahren haben, unvergesscn
»leiben werde. Die Versammlung erhebt sich zu Ehren
fies Verstorbenen von den Sitzen.
Punkt 1 der‘ Tagesordnung: „Genehmigung
der Niederschriit über die letzte Vollsitzung‘‘. Die Niederschrift
 über die letzte Vollsitzung der Handelskammer ist
            
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