Den Anträgen (Niederschlagungsverzeichnissen) ist durch
Jen kassenführenden Beamten der Steuerhebestelle die
Bestätigung auf Dienstpflicht beizufügen, daß die zur
Niederschlagung beantragten Beträge taisächlich nicht eingegangen
sind.
(Il) Soweit das Finanzamt zuständig ist, versieht es
die Niederschlagungsverzeichnisse mit einem Genehmigungsvermerk
und legt die Verzeichnisse mit Belegen
zur Genehmigung der übrigen Niederschlagungen der Direktion
der Verwaltung der direkten und indirekten
Steuern vor.
Artikel 2.
Steuererlaß.
(Zu 8 108 AO.)
(I) Die Befugnis zur Entscheidung über Anträge auf
Erlaß, Erstattung oder Anrechnung von Steuerbeträgen
nach 8 109 Abs. I AO. wird wie folgt übertragen:
a) soweit es sich um direkte Steuern, Umsatzsteuern
und Erbschaftssteuern im Einzelbetrage von nicht
mehr als 30 Fr. handelt, auf die Finanzämter, bei
Einzelbeträgen von mehr als 50 Fr. und nicht mehr
als 1500 Fr. auf die Direktion der Verwaltung der
direkten und indirekten Steuern;
soweit es sich um Verbrauchs- und Stempelsteuern
im Einzelbetrage von nicht mehr als 1500 Fr. handelt,
auf die Direktion der Verwaltung der direkten
und indirekten Steuern.
(Il) Für die Ablehnung eines als unbegründet erscheinenden
Antrages ist in den Fällen des Absatzes Ia das
Finanzamt bis zu einem Betrage von 500 Fr., die Direktion
jer Verwaltung der direkten und indirekten Steuern in
jen Fällen des Absatzes Ia und b bis zu einem Betrage
bis zu 3000 Fr. zuständig.
(11) Die Anträge auf Erlaß, Erstattung oder Anrechnung
‚on Steuerbeträgen nach 8 108 Abs. I AO. sind, wenn
58 sich um direkte Steuern, Umsatzsteuern und Erbschaftssteuern
handelt, stets beim zuständigen Finanzamte, wenn
>35 sich um Verbrauchs- und Stempelsteuern handelt, beim
zuständigen Steueramt einzureichen, Das Finanzamt bzw.
jas Steueramt hat die Anträge zu prüfen, mit seinem
Zutachten und den betreffenden Steuerakten an die Direkion
der Verwaltung der direkten und indirekten Steuern
veiterzureichen, sofern nicht in den Fällen des Absatzes 1a
ınd II das Finanzamt selbst zu entscheiden hat.
(IV) Die von den Steuerpflichtigen zur Begründung ihrer
Jesuche geltend gemachten Verhältnisse sind durch An-'rage
bei den Gemeindebehörden und in sonst geeigneter
Weise nachzuprüfen,
(V) Ueber Beschwerden ‘gegen die Abweisung von Erlaßanträgen
durch die Finanzämter entscheidet die Direktion
jer Verwaltung der direkten und indirekten Steuern,
sonst das Mitglied der Regierungskommission für die
Finanzen und Forsten,
Artikel 3,
Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
3 _- 14. Januar 1925.
Saarbrücken, den Sr ember 1928.
Mitteilr:-"an.
Notierungen der Saarbrücker Produktenbörse.”*)
Offizielle Preise der Produktenbörse zu Saarbrücken
per 100 kg waggonfrei Saarbrücken für den Großhandel
börs:
.M
n
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9 Okt. |
9, Okt.
Fr
Börsenbericht.
Saarbrücken, den 2. Oktober 1928,
Die am 21. September überraschend erfolgte Erhöhung
der amerikanischen Weizenforderung von 1101, auf 1151
Cents hat allgemein eine — wenn auch kleine — Erhöhung
des Preisniveaus für Weizen und Weizenmehl im Gefolge
gehabt. Welche inneren Gründe diese ganz plötzlich
erfolgte Befestigung rechtfertigen, ist bis zur Stunde
eigentlich nicht recht festzustellen, da die als Begründung
angeführte Trockenheit in Argentinien und Australien durch
noch rechtzeitig einsetzende Regenfälle behoben ist. Es
ist aber nunmehr mit der Erhöhung, die bald auch auf
die europäischen Märkte übergegriffen hat, vorerst 7u
rechnen. Als Folge dieser Befestigung haben die nach dem
Saargebiet liefernden Großmühlen am Freitag, den 28. September,
den Weizenmehlpreis um 3. Fr. heraufgesetzt,
wie dies auch in der Börsennotiz vom 2. Oktober
zum Ausdruck kommt. Angeregt durch diese schon
vorher gemutmaßte Erhöhung, hat das Bäckergeschäft eine
Belebung erfahren; es ist auch wieder viel auf Abschluß
gehandelt worden. Bis zur Stunde hält die Nachfrage noch
an. Mit dieser Weizenmehlerhöhung ist eine Befestigung
der Roggenmehlpreise verknüpft, die sich ebenfalls auf
3 Fr. die 100 kg beläuft. Es scheint, daß gerade für
Roggenmehl die Wertsteigerung noch nicht zum Abschluß
gekommen ist, wenn auch zurzeit noch niedrigere Offerten
am Markt sind, die von Mühlen herrühren, die infolge
billiger Getreideeinkäufe noch glauben, unter Tagespreis
abstoßen zu müssen.
Die Krafifutterartikel haben unverändert gutes
Geschäft doch ist die Nachfrage nicht mehr so bedeutend
wie vor drei Wochen. Einheimischer und französischer
Weizen und Roggen sind um: 1—2 Fr. fester, Auslandsweizen
um 3 Fr. Besonders lebhaft gefragt ist neuerdings
Ha fer, der daraufhin um 3 Fr. gewinnen konnte.
Das Angebot ist im allgemeinen ausreichend, jedoch sind
die Verkäufer Untergeboten gegenüber zurückhaltend. Auch
die Nachfrage nach Futtergerste ist bedeutend. Heu und
Stroh ist ebenfalls fest bei außerordentlich knappem Angebot
von Frankreich her.
Im Kartoffelhandel ist der Beginn des Herbstkartoffelgeschäftes
zu berichten. Die Ankünfte stammen
in der Hauptsache auf Hannover, Mecklenburg und Grenz:
mark, vereinzelt auch aus Belgien, Holland und Polen,
Die Qualität der ankommenden Ware kann im allgemeinen
Mühlenfabrikate:
(Mehlpreis frei Bäckerei)
Tendenz: fest.
Weizenmehl, Basis fleur
Weizenmehl, Super.
Weizenmehl, innerfr. .
Roggenmehl 0 .
Roggenmehl 01
Weizenkleie, fein
Weizenkleie, grob
Roggenkleie . .
Weizenfuttermehl
Roggenfuttermehl
237
299
239 m.Sach
231
207
192
93
97
97
120
122
208
188
94
96
96
121
1928
Getreide:
Tendenz: fest.
Weizen, einheimischer
Weizen, französischer .
Roggen, einheimischer
Roggen, französischer
Roggen, deutscher . .
Braugerste, elsässische
Futtergerste x
Mafer, neuer. .
Auslandshafer . . ..
Auslandsweizen H @
Platamais . = © HG
Pfälzer Roggen
147
155
127
134 |
145
130—182
130—138
167—174
146
149
157
128
136
145 oo. Sad
130 132 m.
132—184
167-174
146
5. Sacı
Rauhfutter, Kartoffeln usw.
Tendenz: fest.
Wiesenheu, lose. .
Wiesenheu, gepreßt
Luzerneheu, lose
Luzerneheu, gepr.,
Getreidepreßstroh
Kartoffeln, weiße
Kartoffeln, rote. .
Kartoffeln, Industrie
Zwiebeln
65
68
79)
65
68
7
80)
40
50
50
55
(4
f
‚40
*) Die angegebenen Tendenzen
auf die letzte Börsennotieruns
beziehen sich immer