Zu Punkt 7 der Tagesordnung: „Vorbereitung
der Hauptversammlung; Satzungsänderung‘‘ berichtet der
Geschäftsführer, daß sich eine Satzungsänderung
in 8 14 der Satzungen des Vereins als notwendig erweise,
S$ 14 handle vom Austritt und Ausschluß von Mitgliedern.
Absatz 1 laute wie folgt:
„Der Austritt eines Mitgliedes kann nur durch
schriftliche Erklärung, die spätestens am 1. Januar
in den Händen der Geschäftsführung sein muß, auf den
Schluß eines Geschäftsjahres erfolgen. Im Falle einer
späteren Austrittserklärung ist der Beitrag auch für das
folgende Geschäftsjahr voll zu entrichten.‘
Diese Bestimmung sei auf das frühere Geschäftsjahr, das
vom 1. April bis 31, März gelaufen habe, zugeschnitten
gewesen. Man habe, als man im Jahre 1924 das Geschäftsjahr
auf das Kalenderjahr verlegt habe, übersehen, & 14
auch entsprechend zu verändern, und dieses Versäumnis
müsse noch nachgeholt werden. Der Vorstand möge daher
beschließen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, daß
in 8 14 Abs. 1 statt 1. Januar 1. Oktober eingefügt werde,
Der Vorstand möge weiter beschließen, daß in einem
im lauferden Geschäftsjahr schon akıt gewordenen Fall
so verfahren werde, als wenn die Satzungsänderung schon
genehmigt wäre, d. h. daß die vor dem 1. Oktober
erfolgte Austrittserklärung als eine Austrittserklärung für
den Schluß des laufenden Geschäftsjahres angenommen
werde, Die Versammlung faßt einstimmig die entsprechenden
Beschlüsse,
Der Geschäftsführer berichtet dann weiter, daß nach
ajnem Beschluß des Präsidiums im Mittelpunkt der Beratungen
bei der Hauptversammlung die Frage der
Auswirkung und der Revision des Dawesplanes
stehen werde. Man habe eine Autorität auf
diesem Gebiete gebeten, ein eingehendes Referat zu halten
Es sei notwendig, daß man auch im Saargebiet diese
wichtigste Frage der europäischen und der Weltwirtschaf
erkenne und sich klar mache, wie sehr auch das Saargebie
unmittelbar und mittelbar von diesem Problem berühr
werde.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung: „Verschiedenes‘“
wird Kenntnis gegeben von einer Entschließung, die
der Vorstand des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
am 13, September dieses Jahres hinsichtlich der Einführung
eines organisatorischen Sperrjahres
für die Zeit vom 1. Oktober 1928 bis 1. Oktober 1929
gefaßt habe. Die Vorschläge der Entschließung erstrecken
sich auf drei Gebiete, und zwar:
l. auf die Erreichung einer größeren Wirtschattlichkeit
und Einfachheit im eigenen Organisationswesen
der Wirtschait;
auf größere Zurückhaltung in der Förderung außenstehender
Organisationen und Unternehmungen und
auf die Notwendigkeit einer stärkeren Kritik bei der
Auswahl der Propagandamittel.
Hinsichtlich des organisatorischen Sperrjahres werden alle
dem Reichsverband angeschlossenen Kreise aufgefordert,
„in diesem Zeitabschnitt von der Beteiligung an irgendwelchen
Neugründungen oder von irgendeiner fördernden
Tätigkeit für solche abzusehen und alle Mittel
nur für solche Unternehmungen zur Verfügung zu
stellen, die unbedingt bewährt sind und deren Förderung
einen Teil der großen Aufgabe darstellt, durch
zusammengefaßte und planvolle Arbeit an dem Wiederaufbau
der deutschen Wirtschaft und der deutschen
Zukunft mitzuwirken.‘
Es wird besonders auf die ausführliche Begründung
Jer Entschließung in einem Artikel des Geschäftsführers
Ver
in
Winterfahrplan 1928/29.
Am 7. Oktober ist der Winterfahrplan 1928-29 in Kraft
zetreten. Der Taschenfahrplan ist mit Gültigkeit vom
7. Oktober 1928 bis 20. April 1929 neu erschienen. In
der Nacht vom 6. auf den 7. Oktober dieses Jahres
st in den westlichen Ländern Frankreich, Belgien und
Fnoland wieder die westeuropäische Normalzeit eindes
Reichsverbandes Dr. J. Herle in der „Industrieund
Handelszeitung‘ vom 27, September 1928 verwiesen,
Die Versammlung schließt sich einstimmig den in der
Entschließung gemachten Vorschlägen an und fordert auch
alle Mitglieder des Wirtschaftlichen Vereins auf, im Sinne
der Gedankengänge der Entschliebung zu wirken.
Im Anschluß an die vorstehenden Ausführungen lenkt
derr Martin die Aufmerksamkeit der Versammlung auf
lie vielfach zu beobachtende Zersplitterung auf dem Gebiete
der Vergebung von Inseraten an Fachund
Exportzeitschriften. Nach seiner Auffassung
zei auch auf diesem Gebiete eine Rationalisierung im Inberesse
möglichst sparsamer und wirkungsvoller Verwenjung
der verfügbaren Mittel unabweisbar. Er empfiehit
zu diesem Zwecke, von den durch die Geschäftsführung
zegebenen Möglichkeiten einer sachdienlichen Unterrichung
entsprechenden Gebrauch zu machen.
Es wird davon Mitteilung gemacht, daß von Vertretern
nes bestimmten Kurzschriftsystems durch Anzeigen in
ler Tayespresse gegen die Einheitskurzschrift
zearbeitet wird. Der Vorstand steht auf dem Standpunkt,
laß, selbst wenn die Einheitskurzschritt noch Mängel
ı1abe, man an diesem einheitlichen System unter allen
Jmständen festhalten müsse und fordert die Kreise der
Wirtschaft auf, sich durch diese Anzeigen nicht beirren
zu lassen. Die Vorteile, die das Einheitssystem biete,
seien so groß, daß etwaige Mängel, die überdies allmählich
behoben werden könnten, nicht ins Gewicht fielen. Von
Jer Wirtschaft müsse gefordert werden, daß sie sich mit
aller Entschiedenheit auf den Boden des Einheitssystems
stelle und nach Möglichkeit Angestellten mit Kenntnis
der Einheitskurzschrift den Vorzug gebe,
K.
Statistik der Wechselproteste von Juni bis Oktober 1928.
In Ergänzung der bis zum 25. Mai 1928 in „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘
Nr. 24 veröffentlichten Zahlen geben
wir nachstehend die Statistik der in der Zeit vom 29. Mai
bis 29, September zu Protest gegehenen Wechsel bekannt
N
Protestliste
Ca
Cn
SS
=
DD
N
Franken
Betrag
; Reichsmark) en
206
207
208
209
210
211
212
218
214
215
216
217
18
219
220
221
222
DI.
von 29, 5.— 2. 6. 1928
4.6— 46
11. 6.- 16. 6.
18. 6. 23, 0.
25. 6.— 80.
2.7
a 7,—14
„af A21,
28, 7.—28,
3.7. 1
8-1.
13 8-18.
20). 8.—26, 8.
27. 8,— 1.9.
3 9.— 8.9.
:0..9.-15. 9.
17. 9.—22, 9.
34, 0. 20, 9.
2925 [482 103.75| 5 353.791
340 513 199.— 3 990.75|
170 290 694.05| 1 182,30
279 1397 272.30; 3 933.10|
180 264 787.18! 2 043.40|
300 368 356.90) 3 408.60
202 1338 655.85) 2 698.44!
358 1533 955.75. 6 396.90
182 218 301.20, 7 478.15
:91 1292 255.65 3 1923.74
343 486 572.95 5 897.94
160 ‚170 729.95’ 3 662.67
163 1241 494.90' 1397.65.
173 |375 507.69 10500.-—
242 376 548.70 3 112.65
260 407 921.60 6 121.15
220 516 991.45! 6 407.13
196 1356 450.90. 1 489.50
Belg. Fr
300. —
Dollar
30.—
LA.
492,20
”n
Dollar
30.—
N.
T
reführt worden, so daß für die Zeit vom 7. Oktober
[1928 bis zum 20. April 1929 einschließlich ein Zeitunterschied
von 1 Stunde besteht (14.00 Uhr MEZ. = 13.00 Uhr
WEZ.). Besonders wird darauf aufmerksam gemacht, daß
lie elsaß-lothringischen Fahrpläne der Strecken Harzarten—
Völklingen, Bousendorf—Dillingen, Betzdorf—Meris
und Metz-— Saarbrücken sämtliche Zeitangaben, auch