Devisennolierungen in Berlin and Paris
vom 4. bis 10. Oktober 1928,
Berlin,
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Mitteilungen c
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336,
Örfschz
Saar-Wirtschafts-Zeitung
Jahrgang 1926 u.1927
gebunden, zu je 134.— Fr. zu verkaufen
Gehr, Hoier A.-G.
Völklingen.
rehen Vereins
Niederschrift über die Vorstandssitzung
des Wirtschaftlichen Vereins am 1, Oktober 1928.
(Schluß.)
Punkt 5 der Tagesordnung: „Berufsschulgejetz‘,
Ucber die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes,
vor allem auch soweit dadurch dem Arbeitgeber besondere
Verpflichtungen und Lasten auferlegt sind, referiert Herr
Dr. Zirkler. Die Errichtung der Schulen ist grundsätzlich
Pflicht der Gemeinden. Größere industrielle Werke
sowie staatliche Betriebe können besondere Werkschulen
einrichten. Für bestimmte Berufe und Ortschatten können
sogenannte Bezirksschulen errichtet werden, Was die
Mittel angeht, so werden die persönlichen Schullasten vom
Staat bestritten, die sächlichen Schullasten von den Gemeinden.
Das gilt jedoch nicht für die Bezirksschulen, die
von den Kreisen errichtet worden sind, bei denen auch
die Kreise für die sächlichen Lasten aufzukommen haben.
Bei der Einrichtung und Verwaltung der Schulen fällt
eine besondere Aufgabe den Schulausschüssen zu, in
denen auch die Arbeitgeber Sitz und Stimme haben.
Auch für die Werkschulen sind Schulausschüsse vorgesehen,
die sich aus je 5 Vertretern der Arbeitgeber
und der gewerkschaftäichen Tarıforganisationen zusammensetzen;
dazu tritt noch ein Vertreter des Lehrkörpers.
Was die Durchführung der Verordnung angeht, so denkt
die Regierungskommission zunächst nicht daran, die allgemeine
Berufsschule weiter auszubauen. Sicher ist jedoch,
daß in der ersten Zeit, wie das in der Verordnung
vorgesehen ist, der Handelskammer bei der allgemeinen
Organisation wie auch bei der Biklung von Bezirksschulen
eine Reihe von Aufgaben erwachsen, die nur durch ortskundige
Arbeitgeber entsprechend gelöst werden können.
Der Berichterstatter spricht die Bitte aus, daß diejenigen
Herren, um deren Mitarbeit gebeten wird, dieser Bitte
hach Möglichkeit entsprechen möchten.
Im Anschluß an die allgemeinen Ausführungen wird
davon Mitteilung gemacht, daß die Abteilung für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende Vorschläge für die
Arbeitgeberbeiträge gemacht hat:
für den gewerblichen Lehrling maximal 60 Fr. und
minimal 42 Fr., für kaufmännische Lehrlinge maximal
180 Fr. und minimal 72 Fr.
Unter Berücksichtigung der bisher bestehenden Sätze und
im Hinblick darauf, daß nach der Verordnung diese
Beiträge lediglich zur Anschaffung von Lehrmitteln, von
Bibliotheken und von Lernmitteln für Bedürftige verwandt
werden sollen, müssen diese Sätze als zu hoch bezeichnet
werden. Es sei auch darauf hingewiesen, daß die Saarbrücker
Kaufmännische Fortbildungsschule seit Jahren einen
Beitrag von 130 Fr. erhält, von welchem Betrag noch
30 Fr. für einen besonderen Fonds abgezweigt werden.
Nach ‘kurzer Aussprache werden einstimmig folgende
Sätze als angemessen bezeichnet:
für den gewerblichen Lehrling ein Maximalsatz von
50 Fr. und ein Minimalsatz von 35 Fr.; für den kaufmännischen
Lehrling ein Maximalsatz von 130 Fr. und
»n Minimalsatz von 60 F-Zu
Punkt6 der Tagesordnung: „Steuerfragen‘'
zibt der Geschäftsführer, Herr Assessor Lütke, einen
kurzen Ueberblick über die Hauptprobleme, die sich erzeben,
wenn man an die Fragen der Reform des saarändischen
Steuerwesens heranyehen wolle. Dabei weist
er insbesondere auf den Umstand hin, daß eine sehr
vesentliche Senkung des Einnahmebedaris nicht zu ervarten
stehe, selbst wenn man optimistisch eine erhebliche
Steigerung der Grubenbeiträge und ferner eine erhebliche
sparbetätigung bei der ganzen Öffentlichen Verwaltung
nn Rechnung stelle, Bei dieser Sachlage müsse eine
Erleichterung auf einem Steuergebiet regelmäßig zu
»äner Erhöhung auf einem oder mehreren anderen Steuerzebieten
führen, mit anderen Worten gesagt, das Problem
ler ganzen Steuerreform sei nur in beschränktem Umfange
an Problem allgemeiner oder teilweiser Senkung der
steuern und in der Hauptsache ein Problem der Steuer-‚erteilung.
Man könne daher niemals eine Steuer
‘ür sich gesondert betrachten. Und wenn man ferner die
Senkung einer unangenehm oder ungerecht empfundenen
Steuer verlange, müsse man prüfen, wo der Steuerausfall
vieder hereinkommen werde, und abwägen, ob die
Irohende Neubelastung auf einem anderen Gebiet tragbarer
zei als die bisherige Belastung. Der Redner hebt besonders
die Verhältnisse bei der Umsatzsteuer her-‚or,
hinsichtlich deren Senkung starke Wünsche geäußert
vorden seien. Es müsse zweifellos zugestanden werden, daß
lie Umsatzsteuer in ihrer jetzigen Form und unter den be-;onderen
saarländischen Umständen vielfach eine unge-‘echte
Besteuerung darstelle. Man werde aber mit Rückäicht
auf den Zusammenhang mit den anderen Steuern
das Ziel zur Behebung dieser Ungerechtigkeit nicht nur
in Richtung einer Senkung oder Aufhebung, sondern in
zleichem Maße auch in Richtung einer Veredelung der
Jmsatzsteuer suchen müssen. Es sei natürlich notwendig,
nit denjenigen Kreisen der Wirtschaft, die als ungerecht
jetroffen die Forderung nach Senkung und Aufhebung der
Umsatzsteuer besonders hervorhöben, nämlich in den Krei-;en
des Handels, eingehend Fühlung zu nehmen. Die
Angelegenheit müsse alsdann in der von Handelskammer
ınd Wirtschafitlichem Verein gebildeten gemeinsamen
Steuerkommission unter Berücksichtigung möglichst aller
interessen der saarländischen Wirtschatt weiter geklärt
werden,
Die Versammlung billigt diese Art des Vorgehens, die
Gewähr biete, daß die Angelegenheit unter Wahrung alier
interessen vorwärtskomme. Der Geschäftsführer gibt noch
Kenntnis davon, daß die Steuerkommission noch nicht
zusammengetreten sei, weil Verhandlungen mit der Rezierungskommission,
die deren Ansichten über die Mög-.ichkeiten
aui diesem Gebiete klären sollten, noch nicht
veitergyeführt werden konnten