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Das Saarkontingent für Reparationslieferung.
Der Stand der Steuerreform und der Aulwertungs-Irage
im Saargebiet, Regelung des Ausgleichsverfahrens.
Personen- und Frachtlulitverkehr während des Herbst
flugbetriebes auf der Strecke Frankfurt — Saar
brücken — Paris,
10. Verschiedenes,
Im Hinblick auf die Wichtigkeit der stattfindenden
Beratungen dürfen wir der Bitte um möglichst vollzähliges
Erscheinen Ausdruck geben,
Handelskammer zu Saarbrücken.
IL A.: Lütke.
Endgültige Regelung des Saarkontingents
jür Reparationslieferungen,
Die zwischen der deutschen und französischen Regierung
vor längerer Zeit vereinbarten Vorschläge über die Beteiligung
des Saargebietes an Reparationssachlieferungen
und -leistungen haben nunmehr die Billigung des Transferkomitees
und der Reparationskommission gefunden, Danach
tritt jetzt folgende Regelung in Kraft:
„Mit Wirkung vom 1. April 1928 bis zum 31. März
1929 werden Reparationsverträge über Lieferungen aus
dem Saargebiet, soweit sie nicht im nachstehenden Absatze
besonders erwähnt werden, bis zu einem Gesamtwert
von 7,5 Millionen Reichsmark zugelassen.
Die deutsche Regierung wird ferner darüber hinaus
ebenfalls bis zum 31. März 1929 keinen Widerspruch
gegen die Genehmigung von solchen Verträgen erheben,
welche französischerseits mit Saarwerken über Schienen
und Laschen, Schwellen, Betoneisen, Profileisen, Träger,
Handelseisen und Grubenschienen bis zur Höhe nachstehender
Kontingente abgeschlossen werden:
Schienen und Laschen 30000 t
Schwellen 18000 t
Betoneisen 20000 t
Profileisen, Träger, Handelseisen und
Grubenschienen 22000 1
110000 t
wobei jedoch der Gesamtbetrag der Bestellungen im
Rahmen dieser Kontingente ungefähr 15 Millionen Reichs:
nark nicht überschreiten darf.
Im übrigen ist zu beachten:
ı. Auf das Kontingent von 7,5 Millionen Reichsmark
sind auch diejenigen Lieferungen zu verrechnen, welche
zaarländische Firmen als Unterlieferanten der außerhalt
des Saargebietes ansässigen deutschen Firmen ausführen
Die von solchen deutschen Firmen abgeschlossenen Verträge
über Reparationslieferungen, bei deren Ausführung
zaarländische Firmen beteiligt sind, müssen demnach eine
Angabe darüber enthalten, inwieweit der Bezug saarländischer
Erzeugnisse als Unterlieferungen beabsichtigt ist.
2. Die sonstigen Verträge müssen ausdrücklich die
Lieferung „frei ab Werk, Produktionsstelle oder Lager“
vorsehen,
3. Die Verträge müssen die ausdrückliche Bestimmung
>nthalten, daß die Waren aus dem Saargebiet stammen.
4. Nicht zugelassen sind Verträge über die Lieferung
von Kohle oder Koks.‘
(Pressenotiz der Handelskammer
vom 9. Oktober 10928.)
Aufhebung des Visumszwanges für die Einreise von
Saargehietseinwohnern in Italien.
Die Verkehrsabteilung der Regierungskommission
hal am 5. Oklober in der Tagespresse darauf hingewiesen,
daß der Visumszwang für Saarländer deutscher
Nationalität für die Einreise in Italien mit soforliger
Wirkung aufgehoben isl. Erforderlich ist nur noch ein
zültiger saarländischer Auslandspaß.
Da für deutsche Staatsungehörige ab 15. September
4 Einreisevisum auch nach Spanien nicht! mehr
rforderlich isl, ist mit Sicherheit anzunehmen, daß
liese Erleichterung auch bald für Saargebielseinwohner
eintritt.
DIN — Neue Normen und Normenentwürle.
Vom Deutschen Normenatisschuß, Berlin NW 7, Doro-:heenstraße
47, sind für folgende Erzeugnisse neue Nor -
nen aufgestellt worden: Kraftfahrzeuge: DIN
KrG 501-503 und 505 Kurze, halblange und lange kegelige
1:10) Wellenstümpfe; KrK 653 und 802 Zischventile
37zw. offene Spannschloßmuttern; KrM 801 Kühlerteilblöcke;
DIN Kr-Vornormen: KrL 215 Felgenprofillehren für
Tiefbettfelgen; KrM 120 Kolben und Bolzen, Zuordnung
ler Durchmesser; KrW 115 Tiefbettfelgen für Stahlseil
Viederdruckreifen; KrW 118 und 120 Hochelastische Reiten
tür Lastwagen bzw. Anhänger; KrW 220 Scheibenräder für
Personenwagen; KrW 319 und 320 Licht- und Anlasser
aatterien in Holzkästen bzw. in Blockkästen; KrW 366
»#fene Türgelenke; KrW 371, 372, 371, 375 Schlag-,
A\bdeck- und Trittbrettleisten bzw. Leisten mit Einlage.
Z3ergbau DIN BERG 500 Spurweiten, Schienenprofile;
N 1251-1257 Schienen von 75 mm:7 kg bis 134133 und
_aschen. — Entwürfe, veröffentlicht in DIN-Mitteiungen
Heft 18; das Ende der Einspruchsfrist ist in Klammern
angegeben: DIN E 1774 technische Lieferbedingunzen
für handelsübliches kaltgewalztes Messingblech
und -band; DIN E 1776 Messing-Vollprofile, gezogen
und gepreßt (1. 1. 1929); — DIN E 5303 und 5304
Nähmaschinen -Nadeln und Tischplatten (15. Nov.).
— Verkehrstechnik, Heft 36 enthält eine Anzahl
Normenentwürfe für Radsätze und Radsatzteile, Gileitund
Rollenachslager und Blattfedern (153. Oktober). —
DIN-Mitteilungen Heft 18a, Sonderheft Bergbau,
anthält DIN E 1250 Spurweiten; DIN BERG 531-538
eichte Förderwagen von 600, 750, 875, 1000 und 1100 Liter
Inhalt, Einzelteile; DIN BERG 36 und 37 Schlauchverbin:
Jungsnippel für Berieselungsleitungen; DIN BERG 375 und
376 Einsteckenden iür Bohrhämmer und Spitzeisen für
Abbauhämmer (15. November).
Ernennung zum Berghauptmann.
(Amtsbl. d. Reg.-Komm. Nr. 39 vom 1. Oktober 10928.)
Durch Erlaß des Herrn Präsidenten der Regierungsxommission
vom 12, September 1928 ist Herr J. Chanzy
zum Beroghauptmann ernannt worden.
Ergänzung der Verordnung über den Kraitfahrzeugverkehr.
Die große Verordnung der Regierungskommission über
len Kraftfahrzeugverkehr vom 25. April 1928 hat durch
aine Verordnung der Regierungskommission vom 3. Oktober
1928 (Amtsblatt Nr. 40 vom 8. Oktober 1928, S. 138)
folgende Ergänzung erfahren:
Der 8 21g der angezogenen Verordnung erhält folzenden
Zusatz:
„(3) Die Einmannkraftwagen der Postverwaltung sind
von der Verpflichtung zum Ahstellen des Motors bei
kurzem Verlassen des Wagens zum Zwecke der Briefkastenentleerungy
befreit.“
Ausstellungslotterie in Dillingen.
Wie uns mitgeteilt wird, ist der Termin zur Abholung
ler Gewinne der Lotterie zur Gewerbeausstellung Dilingen
bis zum 20, Oktober 1928 einschließlich verlängert
worden. Ganz besonders sei darauf aufmerksam gemacht,
daß die Gewinne, die bis zu diesem Tage nicht in
Empfang genommen sind, der Ausstellungsleitung zur freien
Verfügung anheimfallen. Die Gewinnlisten sind bei den
Jürgermeisterämtern einzusehen oder direkt von der Firma
(jebr. Richard in Dillingen zu beziehen, Bei dieser Firma
xönnen auch die Gewinne in Empfang genommen werden.