Full text : 33.1928 (0033)

künftig auch zur Befreiung von der 6prozentigen einmaligen
 Umsatzabgabe.
Jedoch dienen die ausgestellten Ausfuhrbescheinigungen
— Vordruck 7 A — lediglich als Unterlage tür den
Erlaß der einmaligen Umsatzabgabe von der Hälfte des
Gewichts des ausgeführten Zuckers im Hinblick darauf,
daß den Fabrikanten von zuckerhaltigen Waren nach
Vorschrift der ministeriellen Bekanntmachung vom 10, September
 1928 („Journal Officiel‘‘ vom 11. September 1928)
die Umsatzabgabe zum Satze von 3 % erlassen wird. Die
Ausfuhrbescheinigungen dieser Art sind daher von den
ausstellenden Zollstellen mit folgendem Vermerk zu versehen:

„Was die Befreiung von der 6prozentigen Produktions
taxe anbelangt, so begründet die vorliegende Bescheinigung
 lediglich den Erlaß dieser Taxe von der Hälfte
der Zuckermenge, auf die sie lautet.“
Hieraus folgt, daß die auf Zollvormerkschein (Obligation
cautionnee) abgefertigten Zuckermengen, die durch die
Bescheinigung 7 A entweder teilweise oder ganz von der
Zahlung der Zuckerverbrauchsabgabe und gegebenenfalls
von der Entrichtung des Zolles entlastet worden sind, die
Zahlung der Hälfte der 6prozentigen Taxe bedingen, und
zwar, je nach der ausgestellten Bescheinigung, für die
ganze auf Zollvormerkschein abgefertigte Menge oder
den Teil derselben, laut ausgestellter Bescheinigung.
Von der 6prozentigen Taxe sind, nach den gleichen
Vorschriften wie für die Eingangsabgaben, Verzugszinsen
zu erheben. Die Berechnung der 6prozentigen Taxe erfolgt
nach dem festgesetzten Zuckerwert der Kampagne, in
der der Zollvormerkschein ausgestellt worden ist.
Selbstverständlich können die nach dem 1. Oktober
1928 ausgestellten Bescheinigungen 7, 7A und 7C zur
Entlastung von Zollvormerkscheinen dienen, die vor diesem
Datum ausgestellt worden sind. Die Entlastung erfolgt
ohne Berücksichtigung der auf den Bescheinigungen nieder:
geschriebenen besonderen Vermerke,‘
Von der vorstehend wiedergegebenen Mitteilung ist
den französischen Inspektoren mit nachstehender Bemerkung
 Kenntnis gegeben worden:
„Diese Bestimmungen finden selbstverständlich nur Anwendung
 auf Sendungen, die zum Verbrauch in Frankreich
 angemeldet werden; für solche Sendungen ist für
Rechnung des französischen Budgets neben den Zollgefällen
 und den auf Seite 329 des Zolltarıfs angegebenen
inneren Abgaben die 6prozentige Taxe auf der Grundlage
des Durchschnittspreises von 377,25 Fr. pro 100 kg die
einmalige 6prozentige Umsatzabgabe geschuldet.“
Wegen der Zollbehandlung von Zucker bei der Einfuhr
in das Saargebiet hat die französische Zolldirektion
in Saarbrücken den saarländischen Zollämtern nachstehende
Anweisung zukommen lassen, aus der hervorgeht, daß bei
der Einfuhr in das Saargebiet — im Gegensatz zu der
Einfuhr in Frankreich — die Erhebung der 6prozentigen
Abgabe nicht Sache der Zolldirektion, sondern lediglich der
Regierungskommission, Direktion der Verwaltung der
direkten und indirekten Steuern ist:
„Was die zum Verbrauch im Saargebiet angemeldeten
 Sendungen anbelangl. so hat die Administration
milgeleilt, daß im Hinblick darauf, daß die 6prozentige
Taxe nach dem Wortlaul des Gesetzes von demjenigen
geschuldet ist, der die Zuckerverbrauchsabgabe zu
entrichten hat, und daß sie gleichzeitig mit dieser fällig
ist, die Erhebung der 6prozenligen Taxe der Steuerbehörde
 des Saargebieles zusicht, und zwar nach den
von dieser Behörde erlassenen Vorschriften. Die Zollbehörde
 wird sich daher, wie bisher, lediglich darauf
beschränken, die Erfassung der eingehenden Sendungen
 durch die saarländische Steuerbehörde zu
sichern.‘

Ausst.-By



u eM.

Belgien,
15. Oktober: Compagnie des Chemins de
Ferdu Congo Superieur aux Grands Lacs Africains,
Brüssel, Avenue de l’Astronomie 24: 25000 Schienen

:on 8 m Länge, 100 mm Höhe, 80 mm Fußbreite, Gevicht
 16 m’kg; 150000 Metallschwellen von 1250 mm
„Äänge und 200 mm Breite; 650 000 Träger, 52 000 Laschen;
110.000 Laschenbolzen mit Scheiben; 650 000 Trägerbolzen
nit Scheiben. Lieferung fob Antwerpen, Uebersee-Ver.
packung eingeschlossen. Lastenheft kostenlos von der
ıusschreibenden Stelle,
16, Oktober: Direction de 1’Usine de R&
>aration du Charroi Automobile, Brüssel,
Avenue des Volontaires 4: 40 Radnaben aus Gußstahl
(Lastenheft Nr. A 452).
16, Oktober: Commission de Reception du
Materiel de la Voie des Chemins de Fer
Belges, Brüssel, rue de Louvain 17: 30000 m Kabel
für Barrieren (Lastenheft Nr. 40—85).
5. November: Hafenverwaltung von Antwerpen:
 Anlage für das Leeren der neuen Trockendocks.
 Unterlagen von der ausschreibenden Stelle,

Mitteilunm«en der Produktenbörze


Notierungen der Saarbrücker Produktenbörse.*)
Offizielle Preise der Produktenbörse zu Saarbrücken
per 100 kg waggyonfrei Saarbrücken für den Großhande'!

25. Sept. | 2. Okt.
Fr. Fr.

Mühlenfabrikate:
Tendenz: behauptet.
Weizenmehl, Basis fleur
Weizenmehl, Super.
Weizenmehl, innerfr. . .
Roggenmehl 0
Roggenmehl 01
Weizenkleie, fein
Weizenkleie, grob
Roggenkleie .
Weizenfuttermehl
Roggenfuttermehl

234
226
200
185
94
96
96
121
108

237
220
2083
188
94
96
96
121
123

m.Sach

Getreide:
Tendenz: behauptet.
Weizen, einheimischer
Weizen, französischer ,
Roggen, einheimischer
Roggen, französischer
Roggen, deutscher . .
Braugerste, elsässische
Futtergerste .
‘Mafer, neuer. ,
Auslandshafer
Auslandsweizen
Platamais .
5fälzer Roggen

146
154
126
132

147
155
127
134

ao. Sach

145
130—132
128—130
164-—172
146

145 ©. Sa--130—1832
 m. .
130—133
167—174
146

Rauhfutter, Kartoffeln usw.
Tendenz: fest.
Wiesenheu, lose. .
Wiesenheu, gepreßt
Luzerneheu, lose
Luzerneheu, gepr.,
Getreidepreßstroh
Kartoffeln, weiße
Kartoffeln, rote. .
Kartoffeln, Industrie
Zwiebeln

65
68
7?
8
46
30
xn

65
68
72
80
40
50
52
7
+0

*) Die angegebenen Tendenzen beziehen sich immer
auf die letzte Börsennotierung

Redaktionsschluß: Mittwoch. den 3. Oktoher 10978
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.