Full text : 33.1928 (0033)

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Verbesserungen. Man müsse Mittel und Wege finden, um
den Mangel an Mitteln, der diese Verbesserungen bis
jetzt verhindert habe, zu beheben.
Der Generalsekretär verweist auf den Umstand,
daß bei der Frage der Reformierung des saarländischen
Fernsprechwesens die Finanzierungsfrage besonders
 zu beachten sei. Nicht nur bei der saarländischen
Post, sondern auch bei der saarländischen Eisenbahn seien
große Verbesserungen (beispielsweise die Einführung der
Kuntze-Knorr-Bremse) und damit große Kapitalinvestierungen
 erforderlich, und es tauche das von der Wirtschaft
schon oft erörterte Problem auf, daß solche großen Investierungen
 nach Grundsätzen einer vernünftigen Finanzpolitik
 nicht aus laufenden Mitteln, sondern nur auf dem
Anleihewege erfolgen können. Man müsse dieser
Frage alle Aufmerksamkeit zuwenden, denn es sei ganz
klar, daß die Lösung der Finanzierungsfrage die Voraussetzung
 für die Inangriffnahme durchgreitender Neuerungen
 sel.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Güter-Tariferhöhung
 der Deutschen Reichsbahn und die Personentariferhöhung
 bei Saarbahn und Reichsbahn‘‘ weist Herr
Assessor Lütke darauf hin, daß mit Wirkung vom
1. Oktober 1928 die Frachten der Deutschen Reichsbahn
im allgemeinen um 11% erhöht werden. Von der Erhöhung
 seien nur einige wichtige Lebensmittel und alle
die Tarife ausgenommen, die als Wettbewerbsmaßnahmen
gegen andere Verkehrsmittel und ausländische Linien ein
geführt worden seien,
Die zwischen der Deutschen Reichsbahn und den Saarbahnen
 bestehenden direkten Tarife, sogenannte Sondertarife,
 seien im selben Ausmaße wie die Tarife der
Deutschen Reichsbahn erhöht worden. Bei den Erzirachten
seien wir allerdings schlechter gestellt als die übrigen
Industriegebiete. Die Erzausnahmetarite 7 und 7a, von
denen die letzteren hauntsächlich für die Ruhr in Be
tracht kommen, seien wohl wie die übrigen Tarite um
119 erhöht worden. Durch eine gleichzeitige Erhöhung
der Rückvergütungssätze des Erzausnahmetarifs 71 habe
man praktisch diese Erhöhung aufgehoben und damit für
den Erzbezug des Ruhrgebietes fast keine Frachtverteuerung
 zu verzeichnen. Die saarländischen Hütten, für die
die Vorteile des Ausnahmetariis 7i oder etwas Entsprechendes
 nicht in Frage kämen, weil die in diesem
Tarif vorgeschriebenen Beförderungsmengen naturgemäß
nicht erreicht werden könnten, hätten im Gegensatz zu
den übrigen Eisen-Industriegebieten die nicht unerheblichen
Mehrfrachten für Erze zu tragen, die schließlich dazu
zwingen würden, an Stelle der Lahn- und Siegerländischen
Erze, Manganerz aus Uebersee nach hier einzuführen.
Von den mit der Deutschen Reichsbahnverwaltung eingeleiteten
 Verhandlungen erhoffe man, daß sich durch Beibehaltung
 der bisherigen Erzfrachten die den saarländischen
 Hütten drohende Schlechterstellung und damit auch
die der Reichsbahn selbst entstehende Ciefahr des Verlustes
 größerer Transportmengen — es handelt sich unter
Berücksichtigung des noch steigerungsfähigen Bezugs um
250 000 :bis 270000 t pro Jahr — abwenden lasse.
Zu den neuen Kohlenfrachtsätzen sei noch zu erwähnen,
daß die Erhöhung nicht wie bei den übrigen Tarifen
110, sondern im allgemeinen nur 8 bis 9%, betrage.
Man habe nämlich die schon im Jahre 1927 in Aussicht
gestellte allgemeine Senkung der Abfertigungsgebühren für
alle Entfernungen durchgeführt, indem man zunächst die
Kohlenirachtsätze vom 31. Juli 1927 um 20 Rpfg. pro
Tonne gekürzt und den so gekürzten Betrag alsdann um
11 9% erhöht habe, so daß die tatsächliche Erhöhung, wie
bereits angeführt, nur etwa 8 bis 9%, betrage, wobei
zugleich eine Aufbiegung des Staffeltarifs zugunsten der
Nahentiernungen und damit eine gewisse allerdings geringfügige
 Besserstellung der unter dem Staffeltarif leidenden
Saarkohle eingetreten sei.
Ueber die Tariferhöhung im Personenverkehr der Reichsbahn
 und der Saarbahnen berichtet anschließend Herr
Wallacher. Von der Wiedergabe der Ausführungen
an dieser Stelle sehen wir ab und verweisen auf die Veröffentlichungen
 unter Verkehrswesen — Eisenbahn —
der heutigen Nummer.

Unter Punkt4 der Tagesordnung: „Wirtschaftsarbeiten
 des Völkerbundes, insbesondere Vereinheitlichung
der Zollnomenklatur‘‘, führt Herr Martin folgendes aus:
„Es ist verständlich, daß sich mit dem Begriff Völkerbund
n weiten Kreisen und besonders im Saargebiet ein ve--ütteltes

 Maß von Skepsis verbindet und daß diese
Skepsis auch auf die Arbeiten des Völkerbundes auf
wvirtschaftlichem Gebiet übertragen wird. Diese Auffassung
st jedoch mindestens teilweise unzutreffend. Die Tätigceit
 des Wirtschaftsausschusses des Völkerbundes als des
ıusführenden Organs der Beschlüsse der vorjährigen Weltvirtschaftskonferenz
 darf im Gegenteil Anspruch auf vollste
\ufmerksamkeit und Unterstützung durch die Wirtschaftszreise
 aller Länder erheben, und zwar nicht nur wegen
ler behandelten Materien und ihrer unmittelbaren Bedeuung
 und Tragweite für die Wirtschaft, sondern — und
lies ist entscheidend — weil sich heute bereits mit mehr
;der minder großer Deutlichkeit abzeichnet, daß die in
\ngriff genommenen Arbeiten begründete Aussichten auf
arfolgreiche Verwirklichung haben, weil sie trotz aller
ucht zu leugnender Schwierigkeiten im Grunde doch von
ner ihnen günstigen Meinung weitester Kreise getragen
werden, Wenn aber die Tätigkeit des Wirtschaitsaus-‚chusses
 den tatsächlichen Interessen der Wirtschaft in aus-‚eichendem
 Maße Rechnung tragen soll, ist deren positive
Anteilnahme und Unterstützung unerläßlich.
Es darf daran erinnert werden, daß der Völkerbund auf
virtschaftlichem Gebiete schon einige nicht zu unterschätzende
 internationale Abmachungen zustande gebracht
1at wie die Abkommen über die Vereinfachung der
Zollförmlichkeiten, über die Beschränkung der Ein- und
Ausfuhrverbote und den Vertrag über Häute, Felle und
Knochen, Die vom Wirtschaftsausschuß des Völkerbundes
n Angriff genommenen Arbeiten betreffen wiederum in
ler Hauptsache handelspolitische Fragen, in
ler richtigen Erkenntnis, daß die Aenderung der verraglichen
 Formen des internationalen Güteraustausches
ne der wesentlichsten Voraussetzungen für die Fördeung
 der Weltwirtschaft ist.
Eine Untersuchung der augenblicklich bestehenden Tarifysteme
 ist zu dem allerdings wenig erfreulichen Ergebnis
zekommen, daß zunächst nur geringe Aussicht bestehe,
lie Diskrepanz der beiden heute zur Anwendung komnenden,
 völlig verschiedenen Tarifsyvsteme — auf der
:äinen Seite das kontinentaleuropäische mit Zollbindungen
ınd Vertragssätzen, andererseits das angelsächsische ohne
z‚ertragliche Festsetzungen — zu beseitigen. Die Mehrheit
les Komitees scheint immerhin das kontinentaleuropäische
3ystem vorzuziehen und hat zum Ausdruck gebracht, daß
lie angelsächsischen Länder, die die These der unverinderlichen
 Tarife vertreten, bereit sein sollten:
1. die Vorstellungen derjenigen, die sich durch von
ihnen ergriffene Maßnahmen beeinträchtigt fühlen
könnten, zu prüfen;
2. die Tarife für möglichst Jange Perioden festzulegen.
Der Wirtschaftsausschuß hat ferner die Anwendung der
‚sogenannten Verhandlungstarife zum Gegenstand einer
Prüfung gemacht, die zur Aufstellung einiger beachtlicher
Richtlinien geführt hat. Diese Richtlinien lassen sich etwa
"olgendermaßen zusammenfassen:
Vermeidung ungebührlicher Uebertreibung der Verhandlungsspannen;

Durchführung von Tarifverhandlungen vor Anwendung
 neuer Tarife, um den internationalen Güteraustausch
 vor der Inkraftsetzung der autonomen,
also noch nicht vertragsmäßig ermäßigten Tarife
zu schützen;
Bindung der Tarife in möglichst weitem Umfange
und Abschluß von Verträgen auf lange Dauer;
Vermeidung von autonomen Aenderungen der Handelsverträge.

Gewiß handelt es sich bei diesen Richtlinien um Selbst-‚erständlichkeiten.
 Daß aber ihre Betonung notwendig ist,
st ein Beweis für die in der Nachkriegszeit eingerissenen
3jewohnheiten. Der Ausschuß hat sich ferner bemüht,
>ne Verständigung über die Formulierung der Meist-»7egünstigungsklausel
 und über deren Auslegung
ınd Anwendung zu erzielen. Bei der besonderen Schwierigceit
 dieser Materie kann es nicht weiter überraschen, wenn
lieser Versuch bis jetzt noch zu keinem positiven Erzebnis
 geführt hat. Man hat lediglich als international
zugelassene Ausnahmen von der Meistbegünstigung festzestellt:

Zollunionen;
Dräferenzsysteme, sofern sie von den Beteiligten
durch besondere Abmachungen als Ausnahmen von
der Meistbegünstigung anerkannt werden
H3renzverkelhr
            
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