Full text : 33.1928 (0033)

/

auflrelen, sclbständig helfen können. Jeder, der noch
eine ältere Telephonanlage in seinem Geschäfl oder
seinen Werk hat. weiß darüber ein Lied zu singen,
Zusammenfassend darf man sagen, daß der Anschluß
an das Welllernkabelnelz und die Herstellung eines
Schnellverkehrs im Interesse der Wirlschaft dringend
gefordert werden muß, und zwar nach bewährten

Melhoden, die auch sogleich die Landgemeinden dieses
Vorleils mit Sicherheit teilhaflig werden lassen,
Es wäre sehr zu wünschen, wenn diese Aussprache
hier dazu beitragen möchte, das Problem des Nachrichtendienstes
 in dem besprochenen Sinne einer bal
digen befriedigenden Lösung entigegenzuführen.“

Steverter

'e»mder für das 4. Apr

f

8

5. 10. 1928: Pachtl- und Mielstempel: Enlrichtung
 der Steuer für die am 30. September
1928 eingegangenen Pacht- und Mielzinszahlungen,
 ‚Diese Steuer ist abwälzbar. sofern zwischen
den Beteiliglen nichts anderes vereinbarl isl,
Für weilere im Laufe des Quartals eingehende
Beiräge sind die Stempelmarken spätestens an
5. Tage nach den einzelnen Pacht- und Miel
zahlungen zu verwenden und zu entwerlen,
10. 10.1928: Lohnsteuer: Abführung der Lohn
sleucrklebebegen Tür das 3. Quartal 1928, Ent
richtung der einbehaltenen Lohnsteuerbeträge
Für die am 30. September 1928 statigefundenen
Lohnzahlungen einschließlich der im Laufe des
Monats September für den Seplember ge
leisteten Abschlagszahlungen, Schonfrist 14 Page
Für Unternehmungen, die ihre Schlußabrech:
nung erst im Laufe des Monats Oklober 1928
elwa am 10. oder 15. Oklober vornehmen
müssen. bis zum 15. Oktober 1928 min
destens 40°, der für den Monat September einbehaltenen
 Steuer entrichtet werden, während
der Rest spätestens 10. Tage nach erfolgter
SchlußBabrechnung zu überweisen ist.
iX». 10.1928: Umsatzsteuer: Zahlung der Umsalzsteuer
 für die im 3. Quartal 1928 erfolgten
steuerpfllichtigen Lieferungen bzw. eingegange

nen steuerpflichtigen Enigelle in Jöhe von
1,6 9%.
28. 10. 1928: Lohnsteuer: Ablieferung der Lohnsteuerzahlungslisten
 und Steuerkarten für das
3. Quartal 1928,
10. 11. 1928: Lohnsleuer: Entrichtung der einbehaltenen
 Lohnsteuer für die am 31. Oktober
1928 stallgefundenen Lohnzahlungen unter sinngemäßer
 Anwendung der oben angeführten Beslimmungen
 für Unternehmungen, die erst im
November mit den Oktoberlöhnen endgültig ab:
rechnen.
(5. 11. 1928: a) Staalseinkommensleuer:
Vorauszahlung für das 4. Quartal
1928 auf Grund der Veranlagung für
1927*),
„Gemeindeumlagen: Desgleichen
wie bei a*,
ec) Kirchensteuer: Desgleichen wie
bei a*),
10. 12 1928: Lohnsteuer: Entrichlung der einbehaltenen
 Lohnsteuer für die am 30. November
1928 stattgefundenen Lohnzahlungen unter sinngemäßer
 Anwendung der oben angeführten Bestimmungen
 für Unternehmungen, die erst im
Laufe des Monats Dezember mit den November:
lühnen endgültig abrechnen.

* Anmerkung Tür Steuerpflichtige der
1, Staalssteuvuerrestschuld aus 1927 wird innerhalb
ı Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids für
1927 — also bis 22. Oktober — fällig.
2. Staatssteuervorschußleistungen für 1928 bis 15.
November 1928 in ITöhe von dreiviertel des im Steuerbescheid
 angesetzten Jahresbelrages unter Anrechnung
der bereits gezahlten Vorschüsse auf Grund der frühe:
ren Veranlagung

Stadt Saarbrücken

3. Gemeinde- und Kirchenumlagen in Höhe der auf
Grund der Veranlagung für 1926 festgesetzien Quartalsbelräge
 am 15. November 1928, falls nicht Berichligung
 des Steuerzettels auf Grund der .neuen Veranlagung
 beantragt und erfolgt ist. Die nenen Steuerzette]
werden erst gegen Ende des Jahres zu erwarten sein

Am

ner

To

Ausnutzung der Kontingente der Liste 6 1
des Saarzollabkommens.
Auf Antrag der Handelskammer ist in der laufenden
Konlingenisperiode von einer Verteilung der in Liste
C1 enthaltenen Kontingente abgesehen worden. Stat!
Jessen komml das sogenannte Abschreibever
lahren zur Anwendung, wonach die eingehenden
Anlräge der Reihe nach befriedigl werden, bis die
Konlingente aufgebraucht sind, was im übrigen bei
den meisten noch nicht der Fall ist. Um nun für
die nächste Konlingentsverteilung rechtzeitig einer
Ueberblick zu gewinnen, welches Verfahren vorzuziehen
 ist, bittet die Handelskammer die in Frage
kommenden Kreise, ihr ihre Auffassungen und bis
herigen Erfahrungen bis spätestens 1. November dieses
Jahres milleilen zu wollen.
. Ferner biltet die Handelskammer, sich auch dazu
äußern zu wollen, ob sich nicht vielleicht ein ge-Mischites
 Verfahren empfiehlt, wobei ein Teil
der Kontingenle — soweit sie sich dafür eignen —
verteilL würde, während bei den übrigen das Abschreibeverfahren
 in Anwendung bliebe. Sollte dieses

elizlere gemischie Verfahren für zweckmäßig gehalten
werden, so biltet die Handelskammer, ihr gleichzeitig
nilteilen zu Wollen, welche Kontingente sich für eine
Verleilung ejgnen und welche nicht.

Verlegung des Pariser Büros der Handelskammer.
Das Pariser Büro der Handelskammer hat ab 1. Oktober
1928 folgende Anschrift: Bureaude la Chambrede
Commerce de ]a Sarre, Paris (8e), rue de
1’Isly 10.

Mangael an Kleingeld.

In Verfolg von Klagen, die der Handelskammer von
verschiedenen Seiten wegen Kleingeldmangel zugingen,
ı1rl sie sich mit der Regierungskommission zwecks
Behebung der augenblicklichen Knappheit in Ver-»indung
 geselzt. Wie ihr von der Direktion für
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.