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auflrelen, sclbständig helfen können. Jeder, der noch
eine ältere Telephonanlage in seinem Geschäfl oder
seinen Werk hat. weiß darüber ein Lied zu singen,
Zusammenfassend darf man sagen, daß der Anschluß
an das Welllernkabelnelz und die Herstellung eines
Schnellverkehrs im Interesse der Wirlschaft dringend
gefordert werden muß, und zwar nach bewährten
Melhoden, die auch sogleich die Landgemeinden dieses
Vorleils mit Sicherheit teilhaflig werden lassen,
Es wäre sehr zu wünschen, wenn diese Aussprache
hier dazu beitragen möchte, das Problem des Nachrichtendienstes
in dem besprochenen Sinne einer bal
digen befriedigenden Lösung entigegenzuführen.“
Steverter
'e»mder für das 4. Apr
f
8
5. 10. 1928: Pachtl- und Mielstempel: Enlrichtung
der Steuer für die am 30. September
1928 eingegangenen Pacht- und Mielzinszahlungen,
‚Diese Steuer ist abwälzbar. sofern zwischen
den Beteiliglen nichts anderes vereinbarl isl,
Für weilere im Laufe des Quartals eingehende
Beiräge sind die Stempelmarken spätestens an
5. Tage nach den einzelnen Pacht- und Miel
zahlungen zu verwenden und zu entwerlen,
10. 10.1928: Lohnsteuer: Abführung der Lohn
sleucrklebebegen Tür das 3. Quartal 1928, Ent
richtung der einbehaltenen Lohnsteuerbeträge
Für die am 30. September 1928 statigefundenen
Lohnzahlungen einschließlich der im Laufe des
Monats September für den Seplember ge
leisteten Abschlagszahlungen, Schonfrist 14 Page
Für Unternehmungen, die ihre Schlußabrech:
nung erst im Laufe des Monats Oklober 1928
elwa am 10. oder 15. Oklober vornehmen
müssen. bis zum 15. Oktober 1928 min
destens 40°, der für den Monat September einbehaltenen
Steuer entrichtet werden, während
der Rest spätestens 10. Tage nach erfolgter
SchlußBabrechnung zu überweisen ist.
iX». 10.1928: Umsatzsteuer: Zahlung der Umsalzsteuer
für die im 3. Quartal 1928 erfolgten
steuerpfllichtigen Lieferungen bzw. eingegange
nen steuerpflichtigen Enigelle in Jöhe von
1,6 9%.
28. 10. 1928: Lohnsteuer: Ablieferung der Lohnsteuerzahlungslisten
und Steuerkarten für das
3. Quartal 1928,
10. 11. 1928: Lohnsleuer: Entrichtung der einbehaltenen
Lohnsteuer für die am 31. Oktober
1928 stallgefundenen Lohnzahlungen unter sinngemäßer
Anwendung der oben angeführten Beslimmungen
für Unternehmungen, die erst im
November mit den Oktoberlöhnen endgültig ab:
rechnen.
(5. 11. 1928: a) Staalseinkommensleuer:
Vorauszahlung für das 4. Quartal
1928 auf Grund der Veranlagung für
1927*),
„Gemeindeumlagen: Desgleichen
wie bei a*,
ec) Kirchensteuer: Desgleichen wie
bei a*),
10. 12 1928: Lohnsteuer: Entrichlung der einbehaltenen
Lohnsteuer für die am 30. November
1928 stattgefundenen Lohnzahlungen unter sinngemäßer
Anwendung der oben angeführten Bestimmungen
für Unternehmungen, die erst im
Laufe des Monats Dezember mit den November:
lühnen endgültig abrechnen.
* Anmerkung Tür Steuerpflichtige der
1, Staalssteuvuerrestschuld aus 1927 wird innerhalb
ı Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids für
1927 — also bis 22. Oktober — fällig.
2. Staatssteuervorschußleistungen für 1928 bis 15.
November 1928 in ITöhe von dreiviertel des im Steuerbescheid
angesetzten Jahresbelrages unter Anrechnung
der bereits gezahlten Vorschüsse auf Grund der frühe:
ren Veranlagung
Stadt Saarbrücken
3. Gemeinde- und Kirchenumlagen in Höhe der auf
Grund der Veranlagung für 1926 festgesetzien Quartalsbelräge
am 15. November 1928, falls nicht Berichligung
des Steuerzettels auf Grund der .neuen Veranlagung
beantragt und erfolgt ist. Die nenen Steuerzette]
werden erst gegen Ende des Jahres zu erwarten sein
Am
ner
To
Ausnutzung der Kontingente der Liste 6 1
des Saarzollabkommens.
Auf Antrag der Handelskammer ist in der laufenden
Konlingenisperiode von einer Verteilung der in Liste
C1 enthaltenen Kontingente abgesehen worden. Stat!
Jessen komml das sogenannte Abschreibever
lahren zur Anwendung, wonach die eingehenden
Anlräge der Reihe nach befriedigl werden, bis die
Konlingente aufgebraucht sind, was im übrigen bei
den meisten noch nicht der Fall ist. Um nun für
die nächste Konlingentsverteilung rechtzeitig einer
Ueberblick zu gewinnen, welches Verfahren vorzuziehen
ist, bittet die Handelskammer die in Frage
kommenden Kreise, ihr ihre Auffassungen und bis
herigen Erfahrungen bis spätestens 1. November dieses
Jahres milleilen zu wollen.
. Ferner biltet die Handelskammer, sich auch dazu
äußern zu wollen, ob sich nicht vielleicht ein ge-Mischites
Verfahren empfiehlt, wobei ein Teil
der Kontingenle — soweit sie sich dafür eignen —
verteilL würde, während bei den übrigen das Abschreibeverfahren
in Anwendung bliebe. Sollte dieses
elizlere gemischie Verfahren für zweckmäßig gehalten
werden, so biltet die Handelskammer, ihr gleichzeitig
nilteilen zu Wollen, welche Kontingente sich für eine
Verleilung ejgnen und welche nicht.
Verlegung des Pariser Büros der Handelskammer.
Das Pariser Büro der Handelskammer hat ab 1. Oktober
1928 folgende Anschrift: Bureaude la Chambrede
Commerce de ]a Sarre, Paris (8e), rue de
1’Isly 10.
Mangael an Kleingeld.
In Verfolg von Klagen, die der Handelskammer von
verschiedenen Seiten wegen Kleingeldmangel zugingen,
ı1rl sie sich mit der Regierungskommission zwecks
Behebung der augenblicklichen Knappheit in Ver-»indung
geselzt. Wie ihr von der Direktion für