Full text : 33.1928 (0033)

{_

daß die Polizei beim Versagen aller anderen Mittel auch
die Verpflichtung hat, für die notdürftige Unterbringung
von Obdachlosen eine Baracke zu bauen. Hierzu wäre
die Polizeiverwaltung im vorliegenden Falle zeitlich in
der Lage gewesen. Es lag somit für die Maßnahme der
Polizeiverwaltung, durch welche sie das Urteil des Amtsgerichts
 Neunkirchen sabotierte, nicht der geringste Grund
vor. Vom rechtlichen Standpunkte aus, nach welchem
trotz der durch die Not bedauerlicherweise gebotenen
Einschränkung auf dem freien Wohnungsmarkt Eingriffe
in die persönliche Rechtssphäre möglichst vermieden wer
den müssen und das Eigentum unangetastet zu bleiben
hat, ist die Maßnahme der Beklagten aufs entschiedenste
zu verurteilen. Das Vorgehen der Polizeiverwaltung Neunkirchen
 ist in diesem Falle um so bedauerlicher, als es
sich um einen Neubau handelt, der von dem Kläger
unter großen Opfern errichtet worden ist und somit
eines besonderen Schutzes bedarf. Das Verhalten, welches
die Beklagte gegen die Erbauer von neuen Häusern einzunehmen
 sich berechtigt glaubt, ist keinesfalls geeignet,
die dem öffentlichen Interesse dienenden Lasten von Pripatpersonen
 an der Neubautätigkeit zu fördern und somit
dazu beizutragen, daß dem noch immer bestehenden
Mangel an Wohnungen abgeholfen wird.
Es war demnach zu erkennen wie geschehen.‘

Ausstellungsräume der deutschen Handelskammer
jür die Schweiz in Gent.
Die Deutsche Handelskammer in der Schweiz hat sich
auf vielseitigen Wunsch entschlossen, in ihrem Büro in
Genf, rue de la Rötisserie 8, zwei helle, geräumige
Zimmer für vorübergehende Ausstellung von Reisemustern
zur Verfügung zu halten. Die Räume sind überaus günstig
mitten im Geschäftszentrum von Genf gelegen.
Raum I weist eine Grundfläche von 38,5 qm auf. Er
erhält durch zwei breite Fenster reichlich Tageslicht und
ist mit zweckmäßigen Deckenlampen versehen. Raum II
mißt etwa 22 qm und weist ebenfalls sehr günstige Lichtverhältnisse
 auf.
Der Mietpreis beträgt für Raum I pro Tag 18 Schw. Fr.,
für Raum II pro Tag 10 Schw. Fr. Bei einer Mietdauer
von mindestens 5 Tagen wird ein Rabatt von 20 %,
dei Miete von mehr als 10 Tagen ein solcher von 30 0%
gewährt. Für Abschlüsse auf mehrere Jahre oder eine
»aisson können besondere Abmachungen getroffen werden.
Mitglieder der Deutschen Handelskammer in der Schweiz
erhalten einen Sonderrabatt von 20 % auf den Gesamtmietpreis.
 Vom 15. Oktober bis 15. April ist für Heizung
und Beleuchtung ein Zuschlag zu entrichten, der für
Raum I 1,50 Fr., für Raum It 1 Fr. beträgt.

Literarisches.

Das öffentliche Submissionswesen des Auslandes.
Eine Darstellung der geltenden Vorschriften von
Konsul Dr. Wilhelm Schmidthuber mit
einem einleitenden Aufsatz „Finanzierung aus
ländischer Staatsaufträge‘ von Dr. rer. nol. E
Wilhelm Schmidt.
Mit dem in der Reihc der „Veröffentlichungen des
Reichsverbandes der Deutschen Industrie‘ soeben erschienenen
 Heft 40 hat der Reicnsverband der Deutschen
Industrie den Versuch gemacht, eine Darstellung der
geltenden Submissionsvorschriften des Auslandes zu geben.
Die Darstellung bezieht sich zunächst auf das europäische
Ausland (außer Rußland), das britische Imperium und
Niederländisch-Indien; es ist beabsichtigt, falls die vorliegende
 Veröffentlichung Anklang findet, ein zweites Heft
über die übrigen überseeischen Staaten herauszegeben.
Der Preis der vorliegenden 172 Seiten umfassenden Veröfentlichung
 beträgt 7 RM. Bei Abnahme von mindestens

5 Exemplaren ermäßigt sich der Preis auf 6 RM., bei
\bnahme von mindestens 10 Exemplaren auf 5 RM. Bei
Sammelbestellungen von über 25 Exemplaren werden
weitere Preisermäßigungen gewährt.
Bestellungen auf dieses Werk nimmt die Bücherei der
Yandelskammer entgegen.

Mitteilungen der Produktenbörse

 7a !

„aarbrücken.

Notierungen der Saarbrücker Produktenbörse.*)
Offizielle Preise der Produktenbörse zu Saarbrücken
per 100 kg waggonfrei Saarbrücken für den Großhandel

Sept. | 25. Sept.
Er

Mühlenfabrikate:
Tendenz: befestigt.
Weizenmehl, Basis fleur
Weizenmehl, Super.
Weizenmehl, innerfr. . ,
Roggenmehl 0 ;
Roggenmehl 01
Weizenkleie, fein
Weizenkleie, grob
Roggenkleie , .
Weizenfuttermehl
Roggenfuttermehl

234
226
200
185
94
96
96
122
125

234
226

m.Sach

200
185
94
96
96
121
23

Getreide:
Tendenz: befestigt.
Weizen, einheimischer
Weizen, französischer .
Roggen, einheimischer
Zoggen, französischer
Roggen, deutscher . .
Braugerste, elsässische
Futtergerste .
Hafer, neuer . .
Auslandshafer
Auslandsweizen
latamais .
>fälzer Roggen

145
152
125
130

146
154
126
132

o. Sack

|

145 145 oo. Sad
128—180 180-132 m.
128—180 128—1380
[62 — 170 ; 164-172
148 | 146

Rauhfutter, Kartoffeln usw.
Tendenz: Rauhfutter fest.
Wiesenheu, lose . .
Wiesenheu, gepreßt
Luzerneheu, lose
Luzerneheu, gepfr.,
Jjetreidepreßstroh
Kartoffeln, weiße
Kartoffeln, gelbe ,
Kartoffeln, Industrie
7 wieheln

63
66
- 3

65
68
72
80
40
50
50
| 1 5

1

*) Die angegebenen Tendenzen beziehen sich immer
auf die letzte Börsennotierung.

Bauvorhaben in Losheim.
Der Haushaltplan der Gemeinde Losheim sieht folgende
Bauten vor:
a) Wasserleitungserweiterungsbau. Im Hinblick auf den
Gjemeinderatsbeschluß vom 12. Mai 1928 beschließt der
Jemeinderat, diesen Bau nach gehöriger technischer Vorbereitung
 und behördlicher Genehmigung ungesäumt durchzuführen.
 Zur Finanzierung des Planes wird einem Sonderhieb
 im Umfang von 1000 fm Kiefern mit einem Rein:
arlös von 22000 RM. zugestimmt
            
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