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Kaufmännische Eignungs- und Gehilfenprüfung.
(Kritische Bemerkungen zu den Leitsätzen des Deutschen Verbandes für das kaufmännische Bildungswesen.)
Von E. J. Göhring, Saarbrücken
in Nr, 47 unserer Zeitschrift vom vergangenen
Jahr hatten wir in einem Aufsatz über Eignungsund
Gehilfenprüfungen im Bezirk der Handelskammer
zu Saarbrücken die Leitsätze des Deutschen
Verbandes für das kaufmännische Bildungswesen veröffentlicht
und dabei um Aeußerungen aus unserem
Leserkreise gebeten. Wir freuen uns, nachstehende
Ausführungen als Erfolg unserer Anregung wiedergeben
zu können und hoffen, daß die damit begonnene
Aussprache weiter fortgesetzt wird,
Die Schriftleitung.
Gegen die in den Leitsätzen ausgedrückten Grund
gedanken it nichts einzuwenden; sie sind geeignet.
die Frage des Ausbildungswesens für Kaufleute ihrer
Lösung einen guten Schritt näher zu bringen, Es ist
auch dringend notwendig, denn in keinem Beruf ist das
Ausbiklungswesen derart rückständig als im kaufmänni
schen. Einzelne Leitsätze sind jedoch etwas näher zu be-‚euchten.
Die Frage der Eignungsprüfung ist auf anderen
Gebieten soweit geklärt, daß auch für Kaufleute unbedenklich
ein Anfang gemacht werden kann, ohne Rückschläge
befürchten zu müssen. Man darf nur nicht in den
Fehler verfallen, allzu Kniffliche Prüfverfahren auszuhecken,
wie das in der Industrie anfänglich geschehen
war, Dort ist man inzwischem vorsichtiger geworden und
hat gelernt, sich zır beschränken. Um so mehr müssen
wir uns auf einem Gebiet beschränken, auf dem das
Eignungsprüfungswesen noch wenig cntwickelt ist. Zu
prüfen sind die allgemein bildenden Fächer Deutsch (Diktat
und Aufsatz), Rechnen, Naturkunde, Erdkunde, die die
Grundlage für den Kaufmannsberuf sind. Dies ist eigentlich
eine, reine Kenntnisfeststellung, aus der aber unter der
Voraussetzung gleichartiger Vorbildung auf die Fähigkeiten
der Prüflinge geschlossen werden kann. Notwendig
ist diese Prüfung deshalb, weil die Schulzeugmisse
der Einheitlichkeit entbehren. Zu ergänzen ist sie etwa
durch Prüfung der Aufmerksamkeit (Durchstreichaufgabe)
des Gedächtnisses, besonders für sinnvollen Text (Drei-Wort-Methode)
und das Verhalten bei der Auftragserledigung.
Da nur die letzte Aufgabe Gelegemheit zur Einzelbeobachtung
des Jungen gibt, ist der mündlichen Unterhaltung
dies Prüfers mit jedem Prüfling besonderes Gewicht
beizulegen. Sie erstreckt sich auf die persönlichen Verhältnisse,
Liebhabereien, Gesundheitszustand usw. und soll
so geführt werden, daß der Junge seine Befangenheit
nach Möglichkeit verliert. Auf jeden einzelnen ist, abgesehen
von der Allgemeinprüfung, mindestens eine Viertelstunde
zu verwenden. Die Ausführung der Aufnahmeprüfung
wird am besten der Berufsschule übertragen,
die über prüftechnisch geübte Lehrkräfte verfügt,
denen das Einarbeiten in den psychotechnischen
Teil leicht fällt,
Die Abschlußprüfung ist der Handelskammer
zu übertragen, die dadurch in die Lage versetzt wird,
sowohl die Lehrherrn als auch die Schule zu überwachen.
was unbedingt notwendig ist.
A6. Es ist falsch, von Versuchen auf einem neuen
Gebiet zu reden; es handelt sich höchstens um die Ausdehnung
von bereits erfolgreich angewendeten Verfahren
auf ‚einem Nachbargebiet. Selbstverständlich muß man mit
Vorsicht an die Sache herangehen, aber nicht mit übertriebenen
Bedenklichkeiten.
A7. Es ist nicht ganz richtig, die Einführung von
Prüfungen von vorhergehender besserer Ausbildung abhängig
zu machen. Wir müssen mit den Abschlußprükungen
anfangen, auch wenn die Ausbildung noch nicht
allen Ansprüchen genügt; denn erst in der Prüfung zeigt
sich, an welchen Punkten es noch hapert.
=, B3. Hierzu ist zu bemerken, daß die Teilnahme
der Lehrerschaft an den Prüfungsausschüssen nicht
* bloß wünschenswert, sondern unbedingt erforderlich
‘st, weil nur dann ein nennenswerter Wirkungsgrad herauskommt.
Der Prüfling fühlt sich in Gegenwart seines
Lehrers, den er kennt und der ihn kennt, viel sicherer,
so daß er mehr aus sich herausgeht. Und nicht zuletzt
sichert erst der Lehrer die methodische Durchführung der
Prüfung,
B5. Unbegreiflich und den schärfsten Widerspruch
herausfordernd ist das Verlangen zur Ablegung
der Prüfung am Ende des dritten Lehrjahres
und der Lehrzeitabkürzung bei Bestehen
der Prüfung. Ist denn der kaufmännische Beruf
soviel minderwerliger als derjenige der Schlosser, Former,
Schreiner usw., daß er mit einer kürzeren Lehrzeit auskommt?
Denn alle diese genannten Gewerbe in der
ndustrie haben 4 Jahre Lehrzeit; eine Ausnahme machen
aur gewisse einfache Gewerbe, wie Kesselschmiede, Kernnacher,
mit denen sich demnach die Kaufleute auf eine
Stufe stellen. Wir wollen doch den Kaufmanns-Jeruf
heben und nicht senken! Solange wir
ur von besserer Ausbildung reden (Leitsatz A7) und
ticht auch für die Möglichkeit besserer Ausbildung sorgen,
vird der kaufmännische Beruf das Sammelbecken für
ıle Geeigneten und Ungeeigneten bleiben. Die Ange-‘4Öörigen
keines anderen Berufes sind so ungleichmäßig
‘usammengesetzt wie diejenigen des kaufmännischen; neben
lochwertigen, ihren Namen wohl verdienend, sind die
Ingebildetsten zu finden, die besser Hilfsarbeiter geworden
vären, Es gibt Großfirmen (z. B. SSW.), die nur Abiurienten
als Lehrlinge mit dreijährigen Lehrzeit anvehmen,
und hier wird eine Höchstzlehrzeit von drei
'ahren für alle Lehrlinge, also auch Volksschüler, empfohen.
. Wir wollen nicht so weit gehen wie SSW., aber
ınseres Erachtens sind für Volks- und Mittelschüler ohne
deife, für Obersekunda (also ohne abgeschlossene Schulnldung),
4 Jahre erforderlich, bei Obersundareife genügen
Jahre, bei Abiturienten 2 Jahre. Eine Mahnung, die
ehrzeit nicht unter 4 Jahren zu bemessen, wäre daher
her am Platze.
Die Abschlußprüfung soll außer den praktischem Kenntussen
auch die Schulkenntnisse umfassen. Die Jetzteren
<önnen schriftlich durch die Berufsschule festgestellt
verden, die Prüfergebnisse sind jedoch dem Prüfausschuß
‚or der Prüfung vorzulegen. Außerdem sind in derselben
such theoretische Fragen zu stellen. Nur auf diese Weise
st es möglich, die Leistungen der Schule zu kontrollieren
ınd den Lehrherren den erforderlichen Einfluß darauf
u gewähren.
B7. Durch die einheitliche Bewertung der
eistungen durch das Wort „Bestanden‘“ verzichten wir
um Teil auf die erzieherische Wirkung der Prüfungen.
Zu benoten sind Betragen,. theoretische Leistungen und
raktische Leistungen mit den Noten „Recht. .gut‘“. (1),
Gut“ (2) und „Befriedigend“ (3). N
Eine zweimalige Wiederholung der Prüfung
n einem Abstand von je einem halben Jahre soll gestattet
sein.
Sowohl Aufnahme- wie Abschlußprüfung
;ollen der Vorbildung der Prüflinge angenessen
sein. Wir dürfen daher nicht Volksschüler,
Schüler mit Obersekundareife und Abiturienten im einen
Fopf werfen. Sie sind getrennt zıw prüfen. Im Abschluß-‚eugnis
ist ein ‚entsprechender Vermerk zu machen.
Die besonderen Schwierigkeiten des kaufmännischen Beufes,
die hauptsächlich im der außerordentlichen Verchiedenartigkeit
seiner Berufsgruppen (Klein- und Großıandeb
usw.) und infolgedessen seiner Angehörigen liegen,
‚erkennen wir durchaus nicht; aber sie sollen uns ein
Ansporn sein, endlich zum Handeln überzugehen. Es ist
1öchste Zeit. dazır
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