Ertragswert angepaßt wird. Auf diese Weise ist man in
ler Lage, die Gewinne des Unternehmens so zu verteilen,
daß den Interessen aller Beteiligten vollauf Rechnung
zetragen wird.
Da die Kommunalverbände die Tarifhoheit nur ungern
vollständig preisgeben, so schlage ich vor, Bestimmungen
lahingehend vorzusehen, daß jedem Kommunalverband
lie Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob Stromyreiserhöhungen,
soweit sie nicht lediglich durch ein
Anziehen der gesamten Gestehungskosten bedingt sind,
(ür seinen Bezirk Gültigkeit erhalten sollen. Um ferner
den Kommunen die Möglichkeit zu geben, im Bedarfs-‘alle
ihre Einnahmen aus dem Werk vorübergehend zu
>rhöhen, wäre ihnen die Berechtigung zuzuerkennen, mit
lien Stromrechnungen einen Aufschlag innerhalb mäßiger
Urenzen, wie es beispielsweise auch beim R.W.E. üblich
st, zu erheben. Sollten dennoch, wie es scheint, die Stadt
Saarbrücken und der Kreis Saarlouis glauben, aus gewissen
Gründen im Augenblick noch nicht ihr Stromver-’eilungsgeschäft
an das neue Unternehmen abtreten zu
<önnen, so müssen sie sich aber unter allen Umständen
jereit finden, wenigstens die gesamten Hochspannungseitungen
ihres Bezirkes, soweit sie nicht rein‘ lokaler
Natur sind oder lediglicn der Versorgung einzelner Großverbraucher
dienen, einzubringen und dann als Großkonsunenten
ihren gesamten Strombedarf von der neuen Ver-'eilungsgesellschaft
zu beziehen; denn es ist unumgänglich
notwendiges Erfordernis, daß alle Erweiterungen und Verinderungen
im Hochspannungsnetz so ausgeführt werden,
laß sie sich zweckentsprechend in den Ciesamtrahmen
einfügen. Dem völlig systemlosen Netzausbau muß Einhalt
geboten werden. Auf keinen Fall dürfen neue unzweckmäßige
Maßnahmen die später doch notwendige
Verschmelzung noch weiter verbauen.
Um die restlose Zusammenfassung aller Stromverteiler
zu fördern und sicherzustellen, muß der Stromerzeuger
sich verpflichten, soweit bestehende Verträge nicht entzegenstehen,
innerhalb des Saargebietes nur an die neu
zu gründende Stromverteilungs A.-G. Strom abzugeben
und alle bestehenden sonstigen Stromlieferungsverträge
nach ihrem Ablauf nicht mehr zu erneuern. Die Ausfüh-"ung
aller bestehenden, von den öffentlichen Stromver-'eilern
abgeschlossenen Stromlieferungs- und -bezugsver-.räge
übernimmt die neue Verteilungs-A.-G.; an sie sind
alle Rechte und Pflichten aus solchen Verträgen abzureten.
Sollte es sich als notwendig herausstellen, be«
sonders große Verbraucherwerke unmittelbar durch den
Zrzeuger zu beliefern, so darf dieses nur im Einvernehmen
nit dem Verteiler geschehen. Der Verteiler muß sich
seinerseits verpflichten, seinen gesamten Bedarf nur von
ler neu zu gründenden Erzeugungsgesellschaft zu beziehen.
Die Beteiligung an einer so geformten, das ganze Saarzebiet
umfassenden Elektrowirtschaft wird ganz zweifelsrei
allen Mitgliedern weit größere Vorteile bringen als
jer Anschluß an Etektrizitätswerke, deren Hauptinteressen
ıußerhalb des Saargebietes liegen, denn
stärkt jeder durch seinen Beitritt die saarländische
Elektrowirtschaft und damit seine eigenen Interessen;
weil der vorgesehene Aufbau eine gerechte Gewinnverteilung
garantiert, hat jeder die Gewißheit, daß
‚hm die günstigen Bedingungen für die Elektrowirtschaft
im Saargebiet seinem Anteil entsprechend in
voller Höhe zugute kommen:
j, weil beide Gesellschaften unter überwiegendem kom
munalem Einfluß stehen werden, ist die Gewähr ge.
geben, daß die Wahrung der volkswirtschaftlichen In.
teressen des ganzen Saargebietes und damit jedes ein
zelnen Bezirkes die vornehmste Aufgabe der Elektra
wirtschait sein wird.
Bei Würdigung dieser Gesichtspunkte kann es für der
Zweckverband Weiher-Zentrale bzw. für den Kreis Ott
weiler nicht zweifelhaft sein, sich dem einheitlichen Unter.
ıehmen der Saar anzuschließen. Das R.W.E. ist bei
ler großen Anzahl von Verträgen mit den vielen Kom.
nunalverbänden seines Interessengebietes, das von de
1olländischen Grenze bis nach Süddeutschland einerseits
ınd tief in Westfalen hinein andererseits reicht, nicht ip
ler Lage, die Strompreise nach den Verhältnissen in den
:inzelnen Versorgungsgebieten zu differenzieren. Seine
7reise beruhen auf den durchschnittlichen Gestehungs
<osten seines weiten Bezirkes. Das können niemals die
>reise und Bedingungen sein, die das industriell hoch
;ntwickelte, auf der Kohle gelegene und dicht besiedelte
S5aargebiet bei gesunder Organisation zu erzielen vermag
Zusammenfassend sei nochmals gesagt: An der
5aar sind alle Vorbedingungen für die Entfaltung eine
vorteilhaften und blühenden Elektrizitätswirtschaft ge
zeben. Notwendig ist aber, daß sich das ganze Saar
zebiet zusammenschließt zur gemeinsamen Regelung de:
Zlektrizitätswirtschaft. Die Zeit zum Handeln ist ge
sommen. Neuerdings arbeiten starke Kräfte an der Kon:
‚entration der Elektrowirtschaft in großem Ausmaß. Finlen
die berufenen Vertreter der Saarwirtschaft jetzt nicht
jen Weg aus der Zerrissenheit zur Einigkeit, dann wird
las Saargebiet für immer die Selbständigkeit, d. h. die
Möglichkeit, diesen wichtigen Wirtschafttszweig seiner
genen Interessen anzupassen, verlieren.
So notwendig es ist, daß das Saargebiet sich zunächs:
»Jektrowirtschaftlich in sich zusammenschließt, so wün
;chenswert ist es auch, daß es nach dem Zusammen-;chluß,
insbesondere der Stromerzeuger, gute Beziehunger
zu seinen Nachbarn, speziell mit dem R.W.E. und Süd
ieutschland pflegt.
Aber nur die Einigkeit macht das Saargebiet stark ge
1ug, eine Interessenverknüpfung mit den Nachbarn einzu
zehen, ohne Gefahr zu laufen, seine Selbständigkeit und
seine Freiheit in der Wahrung seiner eigenen Interesse
zu verlieren.‘‘
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