Full text : 33.1928 (0033)

A922

Keines der jetzt im Saargebiet vorhandenen Strom-‚erteilungsunternehmen,
 das der Stadt Saarbrücken aus-‚enommen,
 genügt diesen Anforderungen, insbesondere
jen unter 2 und 3 angeführten. Das ist ganz besonders
m Interesse von Gewerbe und Industrie zu bedauern. Die
ndustrie ist unter den heutigen Verhältnissen darauf an-‚ewiesen,
 mit allen nur erdenklichen Mitteln auf die
Jerringerung der hohen Produktionskosten hinzuarbeiten.
Jas wirksamste Mittel hierzu ist weitgehendste Mechanijerung
 der Betriebe. Dadurch rückt die Energiewirtschaft
mmer mehr in den Vordergrund. Hinzu kommt, daß die
ıller Voraussicht nach noch lange anhaltende Geldknapp-‚eit
 die Privatwirtschaft zwingt, die Anlagekosten soweit
vie nur eben möglich einzuschränken. Hieraus erklärt
ich die Tatsache, daß man neuerlich in verstäarkten
Aaß dazu übergeht, bei erforderlich werdenden Umjauten
 oder Erweiterungen die sogenannte Eigenerzeuzungsanlage
 stillzusetzen und den Anschluß an die öffentichen
 Elektrizitätswerke zu suchen. Die hierdurch er-;parten
 Gelder können viel nutzbringender im eigentlichen
Zabrikationsbetrieb angelegt werden. Die Elektrizitätswerke
 haben also eine große volkswirtschaftliche Aufgabe
4 erfüllen. Und gerade weil im Saargebiet, das so schwer
ım seine wirtschaftliche Existenz zu kämpfen hat, alle
Vorbedingungen für eine äußerst vorteilhafte Gestaltung
ler Elektrowirtschaft gegeben sind, haben alle berufenen
7aktoren die Pflicht, alles an die Durchführung einer ge-‚unden
 Lösung dieser Aufgaben zu setzen. Es stehen so
sewichtige Interessen auf dem Spiel, daß jeder ernstlich
ıüfen muß, ob er die Verantwortung übernehmen kann,
jaß an der zu ängstlichen Wahrung kleinlicher Sondernteressen
 unter Umständen evtl. der ganze Zusammenschluß
 scheitert. Ein voller Erfolg ist aber nur zu erjelen,
 wenn sich das ganze Saargebiet zu einem einheitlich
zefestigten und durch keinerlei Absplitterungen gefährijeten
 elektrowirtschaftlichen Block zusammenschließt.
Den Schlußstein in dem Aufbau der Elektrowirtschaft
nuß die Schaffung eines konsumfördernden, einheitlichen
Tarifs für das ganze Saargebiet bilden. Die jetzige unwirtschaftliche
 Stromerzeugung und Verteilung hat zur
Folge, daß die Tarife teilweise unverhältnismäßig hoch
ind damit konsumhemmend sind. Entschließt man sich
jazu, die bedeutenden Vorteile und Ersparnisse, die die
Neuorganisation der Stromerzeugung und Verteilung brinsen
 werden, den Konsumenten zugute kommen zu lassen,
;o läßt sich ohne Schwierigkeiten ein Tarif aufstellen,
ei dem alle Teile ihre Rechnung finden werden und der
:s insbesondere den industriellen und gewerblichen Berieben
 ermöglichen wird, sich mit Vorteil an die öffentiche
 Stromversorgung anzuschließen. Dieses wird dazu
‘ühren, daß schon in verhältnismäßig kurzer Zeit eine
Jühende Elektrizitätswirtschaft im Saargebiet zu verzeich-Jen
 sein wird,
Aufbau des Zusammenschlusses.
Dabei ist zunächst zu beachten, daß die Interessen der
;tromerzeuger wegen der so dringend zu wünschenden
;tromausfuhr über das Saargebiet hinausgreifen, daß ferner
ın den vertraglichen Bindungen zwischen den Grubenınd
 Hüttenzenitralen auf der einen Seite und den öffentichen
 Kraltwerken auf der anderen Seite über die Ververtung
 der Abfallenergie die Stromverteiler weit weniger
nteressiert sind als die Stromerzeuger. Es ist auch nicht
wsgeschlossen, daß eine großzügige Stromausfuhr später
lie Errichtung von Anlagen, wie Speicheranlagen und der-Zeichen,
 erfordert, an denen die Stromverteiler ebenalls
 nicht oder nur unwesentlich interessiert sind. Zudem
jringt die Verschmelzung von reinen Stromerzeugungsind
 reinen Stromverteilungsunternehmungen insofern
Schwierigkeiten mit sich, als die Abwägung der Anlage-Ind
 ganz besonders der Ertragswerte dieser verschieden
zearteten Betriebe und demgemäß die Wahl des richigen
 Schlüssels für die Beteiligung sich ‚sehr schwierig
zestaltet.
Weiter ist zu bedenken, daß der Erzeuger für seine
ı1ohen Anlagewerte auch eine entsprechend starke Beteilizung
 beanspruchen würde und beanspruchen müßte, dalurch
 würde aber die Beteiligung der Stromverteiler
iehr stark herabgedrückt werden. Es scheint daher
)npfehlenswert, zunächst besondere Gesellschaften für
lie Erzeugung und für die Verteilung zu schaffen; diese
lann aber durch starke wechselseitige Beteiligung zu einer
nNteressengemeinschaft zu verbinden. Das ist besonders
Jeshalb erforderlich. weil die Energiewirtschaft in stänliigem

 Fluß ist und rasch voranschreitet. Es ist sehr
chwer, die Auswirkungen dieser rapiden Entwicklung
‚uf Jahre hinaus auch nur annähernd zu übersehen. Langristige
 Verträge zwischen Stromerzeugern und -verteilern
ind daher in der Regel nach Verlauf von nur wenigen
ahren schon in wichtigen Punkten überholt. Es sind dann
Zusatzabmachungen und teilweise Vollständig neue Verinbarungen
 zu treffen, Die dabei sich oft sehr schwierig
restaltenden Verhandlungen werden wesentlich erleichtert,
venn beide Parteien stark aneinander interessiert sind und
{amit an einer Uebervorteilung des Vertragsgegners kein
nteresse haben. Es ist ferner sehr wünschenswert, daß
eder der beiden Parteien die Möglichkeit gegeben ist,
ich über die wichtigsten Vorgänge auf der anderen Seite
‚rientiert zu halten, um in Fragen von grundlegender
Zedeutung eine gewichtige Stimme in die Waagschale
verfen zu können. Je stärker die wechselseitige Beteilisung
 und Interessengemeinschaft gestaltet wird, desto stär-<er
 die Bürgschaft für ein gutes Zusammenarbeiten,
Die zunächst zu lösende Aufgabe der Vereinigung des
<raftwerkes Saarlouis mit dem Kraftwerk Wehrden erfolgt
ım zweckmäßigsten in der Weise, daß das Kraftwerk
3aarlouis in die Kraftwerk Wehrden G.m.b.H. einge-»racht
 und der Kreis Saarlouis an letzterer in noch zu
‚ereinbarender Höhe beteiligt wird. Falls und soweit die
inzubringenden Werte nicht durch Anteile abgegolten
verden, ist der Mehrbetrag von der Kraftwerk Wehrden
3.m. b. H. entweder ganz oder teilweise in bar zu zahlen;
n letzterem Falle müßte der nicht in bar bezahlte
Teil des Restbetrages dem Kreise Saarlouis als ein in
jen nächsten fünf oder zehn Jahren nicht kündbares Darehen
 gegen angemessene Verzinsung gutgeschrieben werden,
Es empfiehlt sich, dem neuen Stromverteilungsunternehnen
 die Form einer Aktiengesellschaft zu geben; sie ist
‚on allen Gesellschaftstormen die beweglichste und für ein
Jnternehmen dieser Größe auch wohl die angemessenste.,
/on Zeit zu Zeit wird sich die Notwendigkeit ergeben,
len veränderten Verhältnissen auch das Beteiligungsverıältnis
 anzupassen. Das geschieht am leichtesten im
Vege der Aktienübertragung. Wenn der Zusammenschluß
n Anlehnung und unter Ausbau eines vorhandenen Vereilungsunternehmens
 erfolgen kann, dann ist dieser Weg
ler zweckmäßigste, einfachste und billigste. Das einzige
ıestehende größere Verteilungsunternehmen, das die Form
iner A.-G. hat, ist die S.L.E. Der Name müßte, weil
lie Bezeichnung für das neue Unternehmen nicht zureffend
 ist, umgeändert werden und der Ausbau dieser
jesellschaft den neuen Verhältnissen Rechnung tragen.
Die berufenen Vertreter der ländilchen Bezirke in der
1euen Verteilungsgesellschaft sind die Kreisverwaltungen,
weil die Elektrowirtschaft eine Aufgabe überkommunalen
Charakters ist, die über die Finanzkraft und das Einzelnteresse
 einer Gemeinde oder eines Amtes hinausgeht.
Zudem ist die einheitliche Vertretung der einzige Weg,
ım die Interessen der ländlichen Bezirke mit genügendem
Jachdruck in der Verteilergesellschaft wahrzunehmen.
Für die Höhe der Beteiligung kann nicht lediglich der
jeldwert der eingebrachten Anlagen maßgebend sein.
3ei der Bewertung von Verteilungsunternehmungen spielt
‚uch der Ertragswert eine sehr erhebliche Rolle. Der
jewinn der Elektrizitätswerke richtet sich nicht allein
ach ihrer Größe, er wird auch ganz wesentlich beeinflußt
lurch die Konsumentendichte und durch das Verhältnis
ler Anzahl der mittleren und Großverbraucher zur Geamtzahl
 der Konsumenten. Das ist auch der Grund, daß
jeispielsweise die Elektrizitätswerke größerer Städte sich
;rheblich besser rentieren als solche Betriebe, die rein
ändliche Bezirke versorgen. Eine befriedigende Lösung
äßt sich meines Erachtens dadurch erzielen, daß man
lie Beteiligung nach der allgemeinen Bedeutung der
Communalverbände abstuft, wobei allerdings ein zu starkes
Jebergewicht eines einzelnen vermieden werden muß, Soveit
 der einzubringende Materialwert nicht durch die
Zeteiligung abgegolten wird, müßte der Restbetrag der
Gesellschaft in Form eines langfristigen Darlehens zur
Verfügung gestellt und zur Vermeidung von Härten in
ler Höhe der jeweiligen Dividende verzinst werden. Der
Irtragswert wird am treffendsten in der Weise berücküichtigt,
 daß man die Dividende in der Höhe angemessener
Jerzinsung hält — etwa 1 Prozent über dem jeweiligen
keichsbankdiskont — und neben ihr an die einzelnen Geellschafter
 als Entschädigung für die Abtretung des Wegeyenutzungsrechtes
 jährlich eine Sondervergütung ausschütef.
 und zwar nach einem Verteilungsschlüssel. der dem
            
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