n Zusammenhang stehenden Ausgleichsschulden mit 5%o
des Vorkriegswertes zugewachsen seien. Es handle sich
hier im Grunde um dasselbe Problem, wie es an der
5aar schon seit langem bekannt sei, wenn Entschädigungs-;orderungen
und Ausgleichsschulden gegenüberständen,
wobei allerdings an der Saar das umgekehrte Verhältnis
wie im Reich gegeben sei, daß nämlich hier die
Ausgleichsschulden in sehr vielen Fällen höher zu bezahlen
seien, als die ihnen gegenüberstehenden Entschädigungsforderungen
abgegolten würden. Man habe bekanntlich
ei den Baden-Badener Abmachungen zwischen Reichs-‚egierung
und Regierungskommission vom Oktober 1025
für diese Fälle die besondere Regelung getroffen, daß
lie Ausgleichsschulden, die den Entschädigungsforderungen
zegenüberstehen, auf ein Sonderkonto verhucht und
vorläufig von den Saarschuldnern nicht eingezogen würden,
Diese Maßnahme habe bislang Härten für die saarlänlischen
Ausgleichsschuldner verhindert, es müsse aber
mmer betont werden, daß es sich um eine vorläufige
zegelung handle und daß eine endgültige Bereinigung
des Sonderkontos notwendig sei. Die Gelegenheit dazu
ergebe sich bei Erlaß der Durchführungsbestimmungen
zu 8& 4 des Kriegsschädenschlußgesetzes. In diesen Durchührungsbestimmungen
müßten unter allen Umständen Sonjervorschriften
für das Saargebiet ergehen, weil ja im
Saargebiet eine andere Ausgleichsregelung‘ erfolge wie
m Reich. Diese Notwendigkeit sei auch schon in dem
sochben erschienenen Kommentar von Schalfejew-Lazarus
zum Kriegsschädenschlußgesetz, Seite 22, hervorgehoben,
Die Geschäftsführung habe sich bereits mit dem Reichsinanzministerium
in Verbindung gebracht, um zu er-‚eichen,
daß die Handelskammer vor Erlaß der Durchührungsbestimmungen
Gelegenheit habe, den Standpunkt
der Saarinteressenten darzulegen. Auf Grund der Ausührungen
des Redners beauftragt die Versammlung die
Geschäftsführung, die Verhandlungen in dem Sinne 7u
ühren, daß eine endgültige Bereinigung des
‚Sonderkontos“ erreicht wird.
Punkt 11 der Tagesordnung : „Versch’edenes‘
Dem Antrag des Ingenieurs Ferdinand Follmann,
Scheidt b. Saarbrücken, auf Vereidigung als Sachverständiger
für automobiltechnische Frazen
wird nach Bejahung der Bedürfnisfrage zugestimmt.
Die Versammlung nimmt Kenntnis von einem Bericht
les Syndikus über die Bestrebungen kommunaler Berriebe,
bei der Installation und Belieferung elektrischer
Einrichtungen das Handwerk wie den Handel auszuschalten.
Wegen der Schwierigkeiten der mitrelständischen
Erwerbsgruppen innerhalh
jer Elektrizitätswirtschaft hat der preußische
Minister für Handel und Gewerbe gemeinsam mit dem
oreiutßischen Innen- und Landwirtschaftsminister eine Ver-Yügung
vom 31. Januar 1927 erlassen, die auf die Abstellung
von Mißständen in dieser Beziehung hinwirkt.
Die Handelskammer bezieht sich auf diese Verfügung und
beauftragt die Geschäftsführung, Schritte zu unternehmen,
damit die kommunalen Betriebe des Saargebietes im Sinne
Jieser, einen gerechten Ausgleich der Interessen vorschlavenden
Anordnung verfahren.
Inhalt der Amtsblätler der Regierungskommission
Nr. 35 und Nr. 36 vom 1. und 8, September 1928,
Amtsblatt Nr. 35 vom 1. September 1928.
Amtliches.
Allgemeines.
Zrlaß betr. Vertretung des Präsidenten der Regierungskommission.
Verwaltung des Inmnern.
J/erordnung betr. Abänderung des Landesratsstatuts vom
2. November 1921.
sekanntmachung betr, Verlust von Führerscheinen (3043,
11350, 5068, 7672, 537, 4210).
sekanntmachung betr. Verlust einer Zulassungsbescheinizung
(6877).
Verwaltung der Finanzen.
/erfügung betr. gemeinsame Äbhebung von Dienstbezügen
3ei staatlichen Kassen.
Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn- und Postwesen.
/erfügung betr. die Einführung eines ununterbrochenen
Dienstes bei dem Fernsprechamt in Sulzbach (Saar).
Zekanntmachung beir, Ermächtigung zur Erhebung von
Brückengeld auf der Saarbrücke zu Besseringen.
3Zekanntmachung betr. Verlust von Straßenbenutzungsgebührenkarten.
Justizverwaltung.
Verordnung über den Vergleich zur Abwendung des
Konkurses (Vergleichsordnung).
Kultus und Schulwesen.
Verordnung betr. Abänderung der Bestimmungen über die
Zahlung von Besoldungsvorschlüssen an katholische und
protestantische Geistliche des Saargebietes.
/erordnung betr. Berufsschulen.
\usführungsanweisung zur Verordnung betr, Berufsschulen.
Zekanntmachung beir. Privatunterricht,
Zekanntmachung betr, Ausschreibung einer Rektorstelle.
3ekanntmachung betr. Ausschreibung einer Rektorstelle,
Virtschaftliche Angelegenheiten.
Zek; -ntmachung betr. gewerbliches Privatschulwesen.
Zekanntmachung betr. Höchstpreise für den Verkauf von
Brot
Volkswohlfahrt.
Verordnung betr. die Einführung des Vierten Gesetzes zur
Aenderung des (jesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen
vom 17. März 1928, (Reichsgesetzbl. I
Seite 63.)
Landwirtschaft.
3Zekanntmachung betr, Bestellung zum Vorsitzenden des
Priüfungsausschusses für Fleischbeschauer und Trichinenschauer.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
’olizeiliche Anordnung betr. Einbahnverkehr.
3ekanntmachung betr. Aufhebung einer Straßensperre
3ekanntmachung betr, Straßensperre.
Zekanntmachung betr, Wegeeinziehung.
JVachweisung von offenen, den Versorgungs- und An:
stellungsanwärtern vorbehaltenen Steilen,
Jachweisung von offenen, den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen
Stellen,
Amtsblatt Nr. 36 vom 8. September 1928.
Amtliches.
Verwaltung des Innern.
3Zekanntmachung betr. Verlust von Führerscheinen (11343.
13 273).
3Zekanntmachung betr. Verlust von Zulassungsbescheinigungen
(4726, 5760).
Oeifentliche Arbeiten,
Eisenbahn- und Postwesen.
Zrlaß betr. den Postüberweisungsverkehr zwischen dem
Reichspostgebiet und dem Saargebiet (veröffentlicht in
vorliegender Nummer der ‚„Saar-Wirtschaftszeitung“‘).
sekanntmachung betr. Ergänzung des Ausnahmetarifs für
Steinkohlenkoks von Heinitz nach verschiedenen österreichischen
Stationen vom 5. Mai 1928. x
3ekanntmachung betr. Eröffnung des FEisenbahnahltepunktes
Wiehelskirchen (veröffentlicht in vorliegender
Nummer der „Saar-Wirtschatftszeitung‘‘).
Bekanntmachung betr. Verlust einer Straßenbenutzungszehührenkarte.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Dolizeiliche Anordnung betr. Straßensperre für Lastkraft:
wagenverkehr,
Bekanntmachung betr. Eintragung in die Liste der beim
Landgericht Saarbrücken zuyelassenen Rechtsanwälte.
Devisennolierungen in Berlin und Paris
vom 6. bis 12. Sepiember 1928,
Zerlin,
Börse
Pariser Börse
Crankr, '
00 Fr
Deutsch | 7a
land | London "New-York
RM 1 Dfra Sr! 1 Dollar
Holland
100 Fl.
Schweiz
100 Fr
Belgien
100
Belgas
16.38
16.38
3 38
‚6,38
(2. 9. 16.38
6.10°2| 124.26 125.61
6.10 | 124.212 25.60% 1
1026.25:
1026.75
493.—
AG
356.25
355.75
6.0954! 124.232 25.61
6.1004! 124.23 95.60% 4
(6.10 1124.21 25.61
1026,75: 493,50
1026.75 493,—
1026.50. 492.75
356,25
356.—
ame