Full text : 33.1928 (0033)

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Soweit diese Veröffentlichung später als am 15. September
zrfolge, werde die Erhöhung jeweils 14 Tage später in
Kraft treten. Es werde Aufgabe der Saarwirtschaft sein,
ın der nächsten Zeit der Tarifgestaltung im einzelnen
lie größte Aufmersamkeit zu widmen. Bei dem Personenverkehr
 werde die Tariferhöhung voraussichtlich nicht am
1. Oktober, sondern erst bei Einführung des Winterfahr-»lanes
 in Kraft gesetzt werden.
Der Syndikus berichtet dann weiter über die Wünsche
Jder Saarwirtschaft für den Fanrplan 1929-30, die in der
Mitte September staltÄindenden Fahrplankonferenz der
Deutschen Reichsbahn vorgebracht werden sollen. Die
Geschäftstührung habe den Saarbahnen die Wünsche nur
vorläufig mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß sie sich
eine Ergänzung vorbehalte, wenn die Erfahrungen der
Hauptreisezeit mit dem Sommerfahrplan dieses Jahres
vorlägen. Von den bereits übermitteiten Wünschen hebt
der Redner hervor, daß man eine Durchführung der
Schnellzüge Saarbrücken—Köln in das Ruhrgebiet bis
Dortmund verlangt, daß man ferner auf dieser Strecke
lie Wiederausstattung auch des zweiten Schnellzugpaares
mit Speisewagen verlangt habe, wobei man auf die wegen
Fehlens des Speisewagens erfolgte Abwanderung des Verkehrs
 auf die Nahe- und Rheinstrecke verweisen konnte.
Man habe ferner eine Verbesserung des Schnellzugverkehrs
 über die Nahe durch Verkürzung der Fahrzeit,
evtl. durch Aufhebung von Haltepunkten gefordert. Für
len Sommerfahrplan habe man verlangt, daß die Reichsbalın
 in Zusammenarbeit mit der Lufthansa den Anschluß
des Schnellflugzeuges Berlin--Frankturt an den Abendschnellzug
 von Frankfurt nach Saarbrücken sicherstellen
solle, wodurch eine Nachmittagsverbindung Berlin—Saarbrücken
 in 8 Stunden ermöglicht werde. Ferner habe
man erneut gefordert, die Nachtverbindungen nach Berlin
zu verbessern. In der Aussprache weist Herr Generaldirektor
 Tgahrt darauf hin, daß die Abendverbindungen
vom Ruhrgebiet über Rhein und Nahe eine erhebliche
Verschlechterung gegenüber früher erfahren haben und
daß hier unbedingt eine Verbesserung eintreten müsse,
Herr Krause-Wichmann verweist darauf, daß der
norgens früh abgehende beschleunigte Personenzug nach
München über Zweibrücken im Saargebiet an allen Stationen
 halte, eine Maßnahme, die, wie in der Versammlung
’estgestellt wird, von der Eisenbahndirektion mit der
xücksichtnahme auf den Arbeiterverkehr begründet wird.
Die Aussprache ergibt, daß noch eine ganze Reihe
Wünsche vorliegen und daß es notwendig erscheint, der
Geschäftsführung die Wünsche schleunigst mitzuteilen. In
den nächsten Tagen wird der von der Handelskammer
eingerichtete Verkehrsausschuß zusammentreten, um die
Fahrplanwünsche nachzuprüfen. Der Syndikus weist
anschließend darauf hin, daß für den Nachtverkehr im
Schlafwagen Wiesbaden-—Berlin, den man mit dem Zug
17,44 Uhr ab Saarbrücken, in Mainz um 21,290 Uhr
zrreicht, auf Anregung der Handelskammer zwei Halbabteile
 (vier Bettplätze 2. Klasse bzw. zwei 1. Klasse)
»is 1112 Uhr vormittags des betreffenden Tages dem
Amtlichen Reisebüro Saarbrücken zur Verfügung stehen
und bis zu diesem Zeitpunkt unmittelbar ohne telezraphische
 Verständigung der Abgangsstation vergeben
werden können. Es erscheine zweckmäßig, von dieser
nrobeweise eingeiührten Neuerung möglichst starken Gerauch
 zu machen,
Die Versammlung nimmt noch Kenntnis von einem
Dassus aus einer zahlreichen Zeitungen zugegangenen
Presseäußerung des Verkelırs- und Presseamtes der Stadt
Trier über die Trierer Eisenbahnpolitik. In diesem Artikel
1eißt es:
„Gewiß wäre eines der dringlichsten Bedürfnisse
der Ausbau der Hochwaldbahn und ihre Verlängerung
von Türkismühle nach Kusel, Sie würde die lange
zeforderte Querbahn nach der Pfalz bringen und
<Öönnte, wenn sie leistungsfähig ausgebaut würde,
den direkten Verkehr London — Brüssel — Luxemaurg
 — Trier — Kaiserslautern — Mannheim auf
xürzester Strecke in Richtung Stuttgart—München—
Wien-— Balkan übernehmen. Diese Verbindung, die
ja zum größten Teil heute besteht, würde Trier eine
weitere wichtige Durchgangsstrecke bringen.“
Die Handelskammer zu Saarbrücken habe sich schon
des öfteren mit dem Bahnprojekt Türkismühle—Kusel beschäftigt
 und sich für dasselbe ausgesprochen, allerdings
unter der ausdrücklichen Bedingung, daß gleichzeitig auch
die Ostertalbahn gebaut werde. Der Bau der Strecke

Türkismühle—Kusel, der im Augenblick mit den durch
lie Zollabgliederung des Saargebietes geschaffenen Verlältnissen
 begründet wird, würde nur durch den gleich-‚eitigen
 Bau der Ostertalbahn den Charakter einer Maßıahme
 zur dauernden Ausschaltung des Saargebietes verieren.
 Daß man nun neuerdings den Bahnbau Türkisnühle—Kusel
 und den gleichzeitigen Ausbau der Hochvaldbahn
 als Schnellzugsstrecke für den interıationalen
 Durchgangsverkehr fordert, kann man im Saarvebiet
 kaum als ernstgemeint ansehen, Dabei ist zu beıchten
 daß die bislang eingleisige Hochwaldbahn überıus
 ungünstige Steigungsverhältnisse hat und daß cs ziemich
 ausgeschlossen ist, sie zu einer wirklich leistungsähigen
 Vollbahnstrecke auszubauen. Ferner sei zu belenken,
 daß von der Station Conz an gerechnet, wo der
Verkehr von London nach dem Balkan vor der Wahl
tehen würde, ohne Berührung Triers über das Saargebiet
'u gehen oder dieses auf der neu zu schaffenden Schnehl-'uysstrecke
 zu umgehen, bis nach Landstuhl, wo die
yeiden Strecken in der Pfalz wieder zusammenstoßen,
tiber beide Linien genau dieselbe Kilometerentfernung
st. Die Wahl dürfte nicht schwer fallen, wenn man
virklich Kilometer sparen wollte, daß man eher Trier
von Conz 7 km entfernt) als das hochindustrialisierte
jaargebiet seitwärts liegen lassen würde, Das einzig
ichtige ist natürlich die Saarstrecke unter Mitnahme
Friers, wobei die Mehrentfernung von 14 km (zweimal dit
strecke Conz—-Trier) keine Rolle spielen dürfe,
Punkt 7 der Tagesordnung: „Beteiligung das
yaargebietes an Reparationsleistungen‘“. Herr Martin
zibt davon Kenntnis, daß nach überaus schwierigen Veraandlungen
 erfreulicherweise in der Fıage der Beteiligung
les Saargebietes an Reparationslieferungen vor kurzem
ine grundsätzliche Verständigung zwischen der deutschen
ınd französischen Regierung erfolgt sei. Es stünden nur
ıoch die erforderlichen vertraglichen Einzelabmachungen
‚us, mit deren Festlegung man aber in den allernächsten
"agen rechnen dürfe, In der Zwischenzeit jedoch habe das
deutsche Sachlieferungsbüro bereits die Genehmigung von
/erträgen wieder aufgenommen, und zwar vorläufig bis
ur Höhe des vorjährigen Kontingents von 5 Millionen
teichsmark. Da in allen Kreisen der Industrie ein ‚sehr
zbhaftes Interesse für Reparationslieferungen festzustellen
'ei, demgegenüber das für 192829 zu erwartende Regulärcontingent
 voraussichtlich kaum genügen dürfte, müsse
ine baldige Einreichung der abgeschlossenen Verträge
mpfohlen werden. Die zum Teil vertraulichen
Aitteilungen werden von der Kammer mit Befriedigung
'ntgegengenommen.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung: „Gasfern-‚ersorgung‘‘
 gibt der Syndikus einen kurzen Bericht
iber den Stand der Bemühungen, die Gasfernversorgung
n Süddeutschland mit dem Gas der Saarhütten aufzuziehen,
 wobei er daran erinnert, daß von offenbar nicht
naßgeblicher Stelle an der Ruhr versucht worden sei,
lie Saar als „Quantit€ negligeable‘‘ bei der Gasfern-’ersorgung
 Süddeutschlands zu kennzeichnen, Da inwischen
 in der Presse eine gebührende Richtigstellung
'rfolgt sei, brauche die Handelskammer keine Veranlasung
 zu nehmen, die Bedeutung der saarländischen Beeiligung
 an der Gasfernversorgung Sücddeutschlands, sovohl
 für den Lieferanten, als für den Abnehmer von
jenem darzulegen,
PunktO der Tagesordnung: „Luftverkehr‘‘. Der
>» Syndikus macht davon Mitteilung, daß die Verıandlungen
 der Flughafengesellschaft mit der Regierungs-<ommission
 über die Aufnahme des Luftverkehrs in den
etzten Wochen erneut bemerkenswerte Fortschritte genacht
 hätten, so daß die Möglichkeit einer Aufnahme
les Luftverkehrs noch in diesem Monat in unmittelbare
vähe gerückt sei, sofern nicht unvorhergesehene Verzöge
ungen eintreten sollten.
Der Berichterstatter macht zu diesem Punkt ferner
ıoch einige vertrauliche Mitteilungen über den Gang
ler Verhandlungen und die zu erwartende Regelung des
„uftverkehrs,
Zu Punkt 10 der Tagesordnung : „Liquidationsntschädigungen
 und Ausgleichsverfahren im Saargebiet‘‘
rerichtet der Syndikus, daß in dem die Kriegs- und
„iquidationsschäden abschließend regelnden „Kriegs:
;schädenschlußgesetz‘“‘ in 8 4 eine gewisse Berücksichtizung
 der Vorteile vorgeschrieben sei, die dem Geschädigen
 bei der Abgeltung seiner mit den Schäden nicht
            
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