Full text : 33.1928 (0033)

Am

Niederschrift über die 5. Vollsitzung der Handelskammer
am 3. September 1928.
Schluß.)

Unter Punkt 5der Tagesordnung: „Zollfragen‘‘
jerichtet der 2. Syndikus zunächst über einige mit der
Jurchführung des Saarzollabkommens zusammenhängende
Angelegenheiten. Die Verteilung für die laufende Koningentsperiode
 habe darunter gelitten, daß sie infolge
ınvorhergeschener Verzögerung der ersten Verteilung in
zu kurzem Abstande nach dieser habe vorgenommen werden
 müssen. Mangels ausreichender Unterlagen über die
Ausnutzung habe man sich daher im wesentlichen nach
der ersten Verteilung richten müssen. Die Triebfeder
der diesmal an Zahl etwas zurückgegangenen Einsprüche
dürfte leider nicht immer in rein sachlichen Gesichtspunkten
 zu suchen sein. Im übrigen sei es eine nur zu
natürliche und daher stets wiederkehrende Erscheinung,
daß die Mehrzahl der Einsprüche diejenigen Kontingente
jetreffe, bei denen das Mißverhältnis zwischen Kontinyentshöhe
 und Bedarf besonders groß sei, wie z. B. bei
Spielwaren, Christbaumschmuck und Schuhen. Die überaus
 sorgfältige und gründliche Arbeit der Einspruchskommission
 verdiene hohe Anerkennung, besonders wenn
man bedenke, in welch kurzer Zeit die Entscheidungen
gefällt werden müssen, Bei der Menge der Entscheilungen,
 denen zum Teil ähnliche oder gleiche Tatbestände
ugrunde liegen, habe sich bereits eine Art ständiger
Rechtsprechung entwickelt, deren Kenntnis — auch wenn
man in einzelnen Fragen abweichender Meinung sein
x«önne — in jedem Fälle für die Interessenten höchst
wertvoll sei. Die Handelskammer habe deshalb Veranlassung
 genommen, die wichtigsten Entscheidungen in
Nr. 31 der „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘ zu veröffentlichen.
vorauf nochmals ausdrücklich hingewiesen sei,
Die nächste Verteilung werde man mit Rücksicht auf
lie Weihnachtsfeiertage frühzeitig beginnen müssen. Durch
lie bis dahin vorliegenden amtlichen Ausnutzungszahlen
stünden alsdann wertvolle Unterlagen zur Verfügung, WOei
 allerdings zu bemerken sei, daß diese Ziffern naturzemäß
 nicht allein ausschlaggebend sein können.
Besonders aufmerksam macht der Berichterstatter auf die
Tatsache, daß die bis Ende des Jahres unverarauchten
 Kontingentsmengen samt und
sonders verfallen, da eine Uebertragung
auf das nächste Jahr durch das Abkommen
ausdrücklich ausgeschlossen sei. Hinsichtlich
der Liste C 1 werde bei der nächsten Verteilung zu prüfen
sein, ob sich das gegenwärtige, auf Antrag der Kammer
eingeführte Abschreibungssystem bewähre oder ob man
zur Verteilung zurückkehren solle. .
Mit Bedauern wird festyestellt, daß das Ergänzungsprotokoll
 zum Saarzollabkommen vom 20.
Juni seitens der französischen Regierung leider noch nicht
in Kraft gesetzt worden sei, und im übrigen der Hoffaung
 auf eine baldige Regelung der noch umnerfüllten
Xünsche Ausdruck verliehen.
Unter Hinweis auf das kürzlich erschienene Eichhornsche
Buch über die zollrechtliche Lage des Saargebietes und
lie hierin behandelten Fragenkomplexe, die auch von der
Mandelskammer seit Jahren verfolgt werden, erinnert Herr
Martin an einige besonders aktuelle und dringliche
Wünsche auf zollrechtlichem Gebiete, Besonders
 unbefriedigend sei nach wie vor die Berücksichtizung
 der Saarwirtschalt bei den seitens der französischen
Regierung mit Wirkung auch für das Saargebiel abgeschlossenen
 Handelsverträgen geregelt. Unter Serruys
1abe die französische Regierung etwa 50 verschiedene
ıandelspolitische Abmachungen getroffen, ohne daß der
Wirtschaft des Saargebietes jemals Gelegenheit gegeben
worden wäre, ihre Wünsche in wirksamer Weise zur Gelung
 zu bringen. In diesem Zustand, der zum Teil auch
Jurch die Selbstausschaltung der Regierungskommission
verschuldet sei, müsse endlich ein grundlegender Wandel
äintreten, Die Möglichkeit hierzu biete sich gerade jetzt
durch die kürzlich erfolgte Schaffung eines „Comite
Consultatif des Accords Commerciaux‘“ beim französischen
Handelsministerium, Es sei nach Auffassung der Kammer
ediglich eine selbstverständliche Folgerung der Bestimnungen
 des Versailler Vertrages, wenn verlangt werden
nüsse, daß der Saarwirtschait in diesem Ausschuß eine
antsprechende Vertretung eingeräumt werde. Ein diesbezüglicher

 Antrag sei bereits an die Regierungskommission
 abgegangen.
Weiter wird darauf hingewiesen, daß es immer noch
ıicht möglich gewesen sei, die Zollverwaltung zur Anvendung
 der französischen Zollstundungsvor-;chriften
 im Saargebiet zu bewegen, obwohl es sich
ıerbei um allgemein zollgesetzliche Bestimmungen hanlelt,
 die selbstverständlich ohne jeden Unterschied inner-1alb
 des gesamten Zollgebietes Gültigkeit haben. Gegen
liese Diskriminierung des Saargebietes müsse Einspruch
’rhoben werden. Notwendigenfalls müsse die Regierungs-‚ommission
 in Verfolg ihres eigenen Auslegungsbeschlusses
ıus dem Jahre 1920 für die Durchführung ehen dieses
3Zeschlusses Sorge tragen.
Zu fordern sei ferner eine größere Publizität hinsichtlich
 der Zolleinnahmen und der Er-1ebun
 gskosten, Augenblicklich herrsche bis zu der
‚egelmäßig erst zwei bis drei Jahre später erfolgenden
/eröffentlichung des Ist-Etats völlige Unklarheit über
lie Zolleingänge und die Höhe der Erhebungskosten.
Wesentlich sei auch, zu wissen, wie sich die ‘Zollingänge
 auf die innerhalb und außerhalb des Saarrebietes
 gelegenen Zollämter verteilen. Es müsse geordert
 werden, daß die Regierungskommission in diesem
Zustand durch bessere Unterrichtung der Oeffentlichkeit,
lie an diesen Zahlen ein sehr berechtigtes Interesse habe
‘ine Aenderung eintreten lasse.
Herr Martin macht ferner noch einige Mitteilungen
iber den zu Besorgnissen Anlaß gebenden Geschäftsgang
les Zollfreilagers in Saarbrücken, das leider durch-;chnittlich
 nur etwa bis zur Hälfte seines Fassungsvernögens
 in Anspruch genommen werde (vgl. ‚„Saar-Wirt-;chaftszeitung‘“‘
 Nr. 34 S. 622). Er unterstreicht nochnals
 die Vorteile dieser Einrichtung, insbesondere auch
m Hinblick auf den zu erwartenden Uebergang aus
lem französischen in das deutsche Zollgebiet, und empjehlt
 allen interessierten Firmen, zu prüfen, ob nicht
>ne stärkere Benutzung möglich und zweckmäßig sei.
Am Schlusse seiner Ausführungen lenkt der Berichtrstatter
 die Aufmerksamkeit der Versammlung auf die
eidige Tatsache, daß in den diesseitigen Grenzbahnıöfen
 die Zollkontrolile lediglich bei den Schnell-:uıgen
 im Zuge stattfinde, während bei allen übrigen
Zügen, also auch bei den Eilzügen, ausgestiegen werden
nüsse, Auf den deutschen Grenzbahnhöfen
lagegen finde die Zollkontrolle grund-;ätzlich
 und ohne jede Ausnahme in den
Zügenstatt. Wenn man beobachte, wie lästig und umitändlich
 das Aussteigen für die meist mit Gepäck bechwerten
 Reisenden sei, so sei dringend zu wünschen, daß
ine Angleichung an das deutsche Verfahren haldigst erolge.

Der Herr Vorsitzende unterstreicht besonders die
etzten Ausführungen des Berichterstatters. Die Geschäftsührung
 wird beauftragt, ihre früheren Bemühungen hinichtlich
 Erleichterung der Zollkontrolle auf den Grenzjahnhöfen
 erneut aufzunehmen, zumal die Entwicklung
ler Verhältnisse in jeder Weise für eine solche Erleichte-‘ung
 spreche,
In der anschließenden Aussprache macht Herr Naunann
 darauf aufmerksam, daß durch eine soeben abzeschlossene
 Vereinbarung zwischen Deutschland und
talien der Visumzwang Zwischen beiden Ländern
veggefahlen sei. Er spricht den Wunsch ans, daß seitens
ter Handelskammer Schritte unternommen werden, um
ch das Saargebiet balkdmöglichst in den Genuß dieser
"rleichterung 7zu setzen. Seitens der Geschäftsführung
sann erwidert werden, daß diesbezügliche Schritte bereits
n die Wege geleitet seien.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung: „Tarif- und
Verkehrsfragen‘*‘ berichtet der Syndikus zunächst über
lie geplante Tariferhöhung der Keichsbahn,
lie als Ausfluß der bekannten Entscheidung des Reichsyahngerichts
 bevorsteht. Für den Güterverkehr werde
lie Erhöhung im allgemeinen 1100 betragen und durch-‚ängig
 schon am 1. Oktober in Kraft treten. [Me neuen
"arlie würden am 15. Sentember veröftentlicht werden
            
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