Full text : 33.1928 (0033)

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Die Moselkanalisierung Metz— Diedenhofen vor der Verwirklichung.

Die Kanalisterung der Mosel in Lothringen zwischen
letz und Diedenhofen stehl nunmehr unmilielbar vor
der Verwirklichung. Am 21. August 1928 hal der Präsident
 der französischen Republik das Dekret unlerzeichnet,
 das dem „Konsorlium für die Kanalisierung
ler Mosel“ den Bau des Kanals innerhalb vier Jahren
und die Nulznießung desselben auf fünfzig Jahre
überlrägl, Bereits vor 61 Jahren war dieser Kanalbau
 für Frankreich beschlossene Sache, als ein Dekret
‚om 10. April 1857 die Kanalisierung der Mosel zwischen
 Frouard und Diedenhofen zwecks Verbesserung
ler Schiffahrt als im öffentlichen Nulzen liegend erklärte.
 Durch die Ereignisse von 1870.71 blieb das
drojekt unausgeführt. An die Stelle der geplanten Verbindung
 mit dem französischen Wasserstraßennelz trat,
pedingl durch die politische und wirtschaftliche Umstellung
 und die immer enger werdende Verflechtung
les industriellen Nordwestens mit dem Südwesten
Jeulschlands, das Projekt des Ausbaues der Mosel
Tußabwärts als Großschiffahrisweg zum Rhein. um
lem Auslausch lothringischer Minette- gegen Ruhr-Koks
 zu dienen. Zugleich forderte das Saargebiet den
Ausbau der Saar bis zur Einmündung in die Mosel.
Allzuheltiger Widerstand von verschiedenen Seilen
jeb das große Projekt der Saar- und Mosel-Kanallsierung
 nicht zur Reife gelangen. und mit dem unzlücklichen
 Ausgang des Weltkrieges, dem Verlust
Lothringens und dem Ausscheiden Luxemburgs aus
dem deutschen Zollgebiet haben sich seine wirlschaftlichen
 Voraussetzungen von Grund auf verschoben.
 Die lothringische Industrie ist, entsprechend
hrer neuen Umstellung nach West, auf die alten
”läne von 1867 zurückgekommen und hat unter
ler Führung der Handelskammer Metz seit dem Waflfenstillstand
 die Schiffbarmachung der Mosel von Melz
bis Diedenhofen energisch belrieben. nicht zuletzt unter
Jinweis auf die nolwendige „Rückgliederung‘“ Lothringens
 zu Frankreich, Immerhin hat es, vielen Versprechungen
 der französischen Regierung zum Trotz,
on Jahrzehnt gedauert, bis diese Bemühungen von
Erfolg gekrönt worden sind. Der erste Spatenslich zu
Jem so heiß umkämpften und mancherlei Wandlungen
unterworfenen Kanalbau dürfte nicht mehr lange auf
sich warten lassen. Durch das Dekret vom 21. August
[928 ist die Ausführung des Kanals und seiner Häfen
ur dringlich erklärt worden.
Alle Einzelheiten des Projektes werden geregelt
lurch ein Abkommen, das unterm 2. Juni 1928 zwischen
 dem Minister der Ocefflentlichen Arbeiten und
len Konsortium für die Kanalisierung der Mosel geschlossen
 und durch das genannte Dekret in Kraft geseizt
 worden ist. Das Konsortium, das Verlreter des
Moseldepartements, der Handelskammer Metz, der Jothingischen
 Schwerindustrie und der Städte Metz und
Diedenhofen in sich vereinigt und unter der Präsidentschaft
 von Humbert de Wendel steht, während die Ge-;schäfte
 von dem Generalsekretär der Handelskammer
Metz, A. Houpert, geführt werden, erhält durch das
Abkommen die Ausführung und den Belirieb des Moselkanals
 zwischen Metz und Diedenhofen mitsamt den
Häfen, Bahnanschlüssen und öffentlichen Einrichtungen
übertragen. Die Gesamtkosten des Kanals, seiner Häfen
und Anlagen werden auf 80 Millionen Franken ver.
anschlagt und sollen zum großen Teil im Wege deultscher
 Sachlieferungen bestrillen werden. Ausgeschloszen
 davon bleiben jedoch Materialien wie unbearbeite-;er
 Stahl, Zement usw., für die das Konsortium auf
arund einer besonderen Vereinbarung zwischen den
Moselhütten und dem französischen Finanzminister
aufzukommen hat. Alles in allem hat das Konsortium
 die Kosten des ersten Ausbaues bis zur
ılöhe von 13 Millionen Franken selbst zu tragen,
wobei ihm der Staat freilich 3 Millionen in Gestalt
ner dreijährigen Subvention von je einer Million
“ranken — die erste Rale ist sechs Monate nach In-Werifinahme
 der Arbeiten fällig — zurückvereaütet

von den die Summe von 13 Millionen Franken evil,
iberschreitenden Kosten übernimmt der französische
$laat weiterhin 83 Prozent. Innerhalb drei Monaten
ach Inkrafttreten des Abkommens, d. h. also bis
um 21. November 1928, muß das Konsortium eine
‚esellschaft französischen Rechts gründen, die die
\usführung der Arbeiten und zugleich alle Rechte und
Hlichten aus dem Abkommen übernimmt. (In ähnlicher
Veise haben die Oberelsässischen Kraftwerke in Mül-1ausen
 ‘Forces Molrices du Haut-Rhin: zur Ausbeuung
 der ihr verlichenen Konzession auf Bau und Berich
 des Kembser Krafitwerkes am zukünftigen Rhein-‚eitenkanal
 eine Tochtergesellschaft „Energie 6loerique
 du Rhin‘ gegründet} Aktionär dieser Gesetl-‚.Cchafl
 darf jeder unmiltelbare Kanalinteressent werlen,
 der innerhalb sechs Monaten nach Gründung
‚cine Ansprüche geltend macht. Die Konzessionstesolilschaft
 muß ihren Sitz in Frankreich haben. die
erwaltungsratsmilglieder, Geschäftsführer, Direktoren
isw,, wie zwei Drillel der Gesellschafter müssen Fran-‚osen
 sein. Gegen die Gefahr einer Ueberfremdung hat
nan also jegliche Sicherheit getroffen.
Veber die Linienführung des Kanals ist dem beizefüglen
 .„Lastenheft‘ -Cahier des charges folgendes
u entnehmen: Der Hauptkanal erslreckt sich von ober-1alb
 Metz bis oberhalb Diedenhofen und mißt 350,3
silometer. Er gliedert sich in fünf verschiedene Abschnitte,
 von denen zwei den Ausbau der Mosel selbst
ınd drei weitere die Schaffung eines künstlichen Ka-1albeltes
 vorschen, Die ersiere Gruppe umfaßt 11,6
silometer, die letztere 18.7 Kilomeler, so daß der
vanal überwiegend künstlicher Natur ist, Der erste
\bschnitt umfaßt in 2,1 Kilometer Länge das Gebiel
ler Stadt Metz, wo cin Seilenarm der Mosel ausgebaut
vird, im zweilen Abschnitt führt die Linie auf 7,9
silomeler Länge im Flußbeit der Mosel bis zu einem
;lauwehr bei Argancyv, im dritten Abschnitt folgt ein
jeitenkanal von 11,3 Kilometer Länge, der oberhalb
ler Ausmündung der Orne wieder in die Mosel mündet,
m vierten Abschnill von 3,7 Kilometer Länge wird
ıbermals das Moselbelt bis zu einem Stauwehr unter-1alb
 Uckingen benutzt und im fünften Abschnitt führt
viederum eine Ableitung in Länge von 4,8 Kilometer
‚um Endpunkt oberhalb Diedenhofen, dem Hafen Beauegard.
 Die Bemühungen der Stadt Diedenhofen, die
verlängerung des Kanals durch die Stadt hindurch
u erreichen, haben keinen Erfolg gehabt, vorläufig
jegt der Endpunkt bei dem Hültenwerk der Socieie
‚orraine Minere et Metallurgique, der ehemals Röching’schen
 Carlshütte, Doch wird eine spätere Verängerung
 über Diedenhofen hinaus in Betracht ge-'ogen.
 Außer diesem Hafen sind solche vorgechen
 an der Einmündung der PFentsch bei
"eckingen ‚der das VUeckinger Hüttenwerk ‚ehemals
ıebr. Stumm) und die Werke im Fentschtale iKneutingen,
 de Wendel} bedienen soll, ferner an der Einnündung
 der Örnec zur Bedienung der im Ornelal
zelegenen Hüttenwerke :Rombach, de Wendel-Moy-;uvrei
 und schließlich ein vierter öffentlicher Hafen
nn Metz-devant-les-Ponts, alle mit Gleisanschlüssen zum
Asaß-lothringischen Eisenbahnnetz ausgestattet. Durch
:incn besonderen Vertrag, der durch ein Dekrei vom
;@leichen Tage wie der Hauptvertrag genchmigt ist, er-1ält
 ferner die „Union des Consommateurs de pro-Iuils
 melallurgiques et indusltriels‘, die das chemalige
Ühyssen’sche Stahlwerk in Hagendingen betreibt, das
iecht auf Bau und Betrieb eines Seitenkanals von
‘486 Meiler Länge als Verbindung zwischen dem Hütenwerk
 Hagendingen und dem Moselkanal unter ähnichen
 Bedingungen wie im Haumntvertrag mit dem
\onsorlium.,
Der Kanal soll zunächst nur dem Verkehr von 350-Fonnen-Schiffen
 dienen, wird jedoch von vornherein
ıuf einen späleren Ausbau für 1200-Tonnen-Schiffen
ıbgestellt, Alle Geländeerwerbungen, ebenso wic die
anlage der Deiche, die Höhe und Spannweite der
            
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