Full text : 33.1928 (0033)

Änderungen im Reichsbankverkehr:
Il. Giroverkehr.
im Reichsbankgiroverkehr sind am 8. September d. |
olgende wichtige Aenderungen eingetreten:
|. Das bisher gebräuchliche rote Schseckformular wird
arsetzt durch ein neues, aus einem Ueberweisungsauftrag
 und emer Durchschrift bestehenden Scheckformular,

Die Benachrichtigung des Girokunden über Gutschriften
 aut seinem Konto erfolgt nicht mehr durch
das Kontogegenbuch, sondern durch Verzeichnisse, die
mit der Post zugesandt werden, wenn sie nicht im
Laufe des Tages abgeholt worden sind.
Einer besonderen Anerkennung der Aenderungen im
GiroverKehr durch die Kontoinhaber bedarf es gemäß
Nr. 12 der Girobestimmungen nicht. Die bisherigen roten
und weißen Sammelbogen und sonstigen Sammeleinrich-‚ungen
 kommen in Wegfall.
Ein rotes Scheckbuch neuer Art wird jedem Kontonhaber
 rechtzeitig zugestellt werden; die nach dem 7.
September ungültig werdenden alten roten Schecks sind
zurückzugeben.
Die roten Scheckbücher enthalten wie bisher 50 Vorirucke
 und ein Quittungsformular zur Abhebung eines
neuen Scheckbuches. Außerdem werden für den CGiroßverkehr
 Blocks mit 150 und 200 Schecks, bei denen auf
»inem Blatt 3 oder 4 Vordrucke perforiert untereinander
stehen, ausgegeben. Da die Reichsbank annimmt, daß die
Schecks im allgemeinen mit der Schreibmaschine ausgefüllt
werden, entspricht die Größe der einzelnen Scheckvordrucke
ien Normungsrichtlinien des Deutschen Normenausschusses
(Din-Format Reihe B Nr. 6 — 125x176 mm —). Der
Zeilenabstand ist der für Schreibmaschinen vom gleichen
Ausschuß vorgesehene von 24,25 == 8,5 mm, so daß beı
richtiger Antangseinstellung die Maschine von selbst mit
der richtigen Zeilenspur weiter schreibt.
Die Formulare müssen sorgfältig ausgestellt werden;
sowohl im Interesse des überweisenden wie des empfangenden
 Girokunden ıst insbesondere darauf zu achten, daß
die Druckschriften deutlich lesbar sind. Wir empfehlen auch
Irıngend, die genaue Anschrift des die Ueberweisung
empfangenden Ciirokontoinhabers anzugeben, da ihm die
Durchschriften durch die Post zugestellt werden.
Wir empfehlen, die Schecks mittels Schreibmaschine
auszufüllen und nur gutes Durchschlagpapier zu verwenden.
 Blaublätter geben noch bessere Durchschläge als
gutes nicht abgenutztes Kohlepapier. Da Blaublätter in
antsprechender Form im Handel zunächst nicht zu haben
zind, werden solche bis auf weiteres von der Reichsbank
zur Verfügung gestellt.
Mit Kopierstift durchgeschriebene Aufträge werden ebenfalls
 angenommen, Die gesonderte Ausfüllung des Ueberweisungsauftrages
 und der Durchschrift bitten wir zu
vermeiden,
Die Verantwortung für genaue Uebereinstimmung von
Auftrag und Durchschrift trägt ausschließlich der Kontoinhaber,

Der Verwendungszweck oder die Angabe, zu wessen
Gunsten und in wessen Auftrag ein Betrag überwiesen
wird, ist in den Text des Ueberweisungsauftrages an der
dafür vorgesehenen Stelle hineinzuschreiben. Die Rückseite
der Durchschrift darf zu Mitteilungen nicht verwendet
werden; anderc als auf die Ueberweisung bezügliche Angyaben
 sind postrechtlich nicht zugelassen.
Die Reichsbank behält sich vor, Abschnitte, welche den
vorstehenden Bestimmungen offensichtlich nicht entsprechen
der welche Rasuren oder Textänderungen enthalten, ohne
Ausführung des Auttrages zurückzugeben. Im übrigen
führt sie die Ueberweisungsaufträge aus, ohne den angezebenen
 Verwendungszweck zu beachten.
jeder Scheck — Ueberweisungsauftrag und Durchschrift
— gleichgültig, ob er dem Einzelscheckbuch oder den
Blocks entstammt, muß die ordnungsmäßige Unterschrift
des Kunden tragen. Die Unterschrift auf dem Ueberweisungsauftrag
 muß stets Originaluntershrift sein, die
auf der Durchschrift des Ueberweisungsauftrages kann
Durchschrift sein,
Auftrag und Durchschrift sind der Reichsbank stets
ıngetrenut einzureichen,
Bei mehr als drei Ueberweisungen am Platz oder nach
auswärts sind die Schecks im aligemeinen auf besonderen

)

/ordrucken --—- Piatzüberweisungen auf weißen, Ueberveisungen
 nach auswärts auf roten — zusammenzustellen,
lie die Unterschrift und den Firmastempel des Ueberveisers
 tragen missen,
Bei einzelnen Bankanstalten etwa notwendige Sonderegelungen
 im Platzverkehr werden von den betreffenden
deichsbankanstalten mitgeteilt werden,
Die Durchschriften wird die Reichsbank, nachdem die
Jeberweisungsaufträge belastet sind, auf der Rückseite mit
nem Stempel versehen und sie dem Girokunden, der die
Jeberweisung empfangen soll, direkt zusenden, falls sie
ıicht vom Empfänger (bei Platzübertragungen) im Laufe
les Tages abgeholt worden sind. Das Porto trägt die
zeichsbank.
Die Uebermittlung einer Durchschrift
;telltnochnicht die Gutschriftsanzeige der
Reichsbank dar. Ist aber dem Empfänger die Durchschrift
 bereits ausgehändigt oder zugesandt, so wird er,
'alls aus irgend einem Grunde die Ueberweisung vor der
zutschrift zurückgezogen werden mußte, durch die Reichsjank
 von der Zurückziehung benachrichtigt.
Die Gewißheit darüher, daß die mittels Durchschriften
ıder sonstiger Benachrichtigungen angezeigten Ueberweiungen
 auch wirklich eingegangen sind, erhalten die Kontouhaber
 nicht mehr durch das Kontogegenbuch, sondern
lurch Verzeichnisse, die, soweit sie nicht im Laufe des
Tages abgeholt sind, ebenfalls mit der Post portofrei zu-‚esandt
 werden.
Für die Girokunden ergeben sich aus dieser Neuregelung
;erschiedene Vorteile,
Der überweisende Cirokunde braucht den empfangenden
zrokontoinhaber nicht mehr besonders über den Vervendungszweck
 der Ueberweisung zu benachrichtigen, die
\usschreibung der Reichsbanküberweisung und der Ueberveisungsanzeige
 an den Empfänger erfolgt in einem ÄArjeitsgang,
 und der Ueberweiser spart das Porto für das
3Zenachrichtigungsschreiben.
Der dem Schecktormular anhängende Talon, der dem
icheckbuchinhaber verbleibt, ermöglicht es dem Girokunlen,
 wie bisher zu verfahren. Es können aber auch die
Wr den eigenen Betrieb erforderlichen Buchungs- und
‚onstigen Belege in weiteren Durchschlägen gleichzeitig
nit den Durchschriften für die Reichsbank hergestellt
verden,
Bei Ueberweisungen von auswärts erhalten die Giro-«unden
 durch die direkte Zusendung der von der Reichsjank
 abgestempelten Durchschriften im allgemeinen von
ler Ueberweisung und dem Verwendungszweck zu dem
zleichen Zeitpunkt Kenntnis, an dem die Ueberweisung
jei der kontoführenden Bankanstalt eingeht. Da außerdem
lie Benachrichtigung über Gutschriften aller Art durch
lie postalische Uebersendung nicht abgeholter Gutschrifts-'‚erzeichnisse
 erfolgt, ergeben sich für den Kontoinhaber
zequemlichkeiten und wesentliche Zeitersparnisse.
Die Kontoinhaber erhalten nach wie vor ein Kontosegenbuch,
 haben aber fortan beide Seiten selbst zu
ühren und es nur in angemessenen Abständen, im allgeneinen
 monatlich wenigstens einmal, zur Abstimmung vor-:ulegen.
 Die Reichsbank prüft dann lediglich die zahlennäßige
 Uebereinstimmung des vorgetragenen Saldos mit
lem Guthaben des Kontoinhabers in ihren Büchern, nicht
ıber die einzelnen Eintragungen des Kontoinhabers.
Durchschriften, auf denen sich Textänderungen oder
zasuren finden, sind sofort an die Bankanstalt, die
jas Konto des betreffenden Kunden führt, zurück-'usenden,
 da bei derartigen Durchschriften die Möglichkeit
ines Betrugsversuches naheliegt. Ebenso wird gebeten,
Durchschriften, die dem Kunden etwa irrtümlich zuzegangen
 sind, an die Bankanstalt zu geben, die das
<onto führt.
Die Reichsbankanstalten sind bereit, etwa weiter erorderliche
 Auskünfte zu erteilen. Wir empfehlen, sie mögichst
 mündlich oder durch Fernsprecher einzuholen.
Il. Telegraphischer Überweisungsverkehr.
Vom 8. September 1928 sind im telegraphischen Ueberveisungsverkehr
 der Reichsbank folgende Aenderungen
ängetreten:
Auf Antrag wird von der Reichsbank mit der Ueberveisung
 auch der Verwendungszweck telegraphisch weiergegeben.,
 Die entsprechenden Angaben sind vom Aufraggeber
 im roten Scheck an der dafür vorgesehenen
            
Waiting...

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