Full text : 33.1928 (0033)

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Niederschrift über die 5. Voilsitzung der Handelskammer
am 3. September 1928.

Anwesend waren unter dem Vorsitz des Herrn Dr.h.c.
‚uitwin v. Boch, Mettlach, folgende Herren: A. Ante--ist,
 Saarbrücken; Friedrich, St. Wendel; Dr. v.Gemningen,
 Völklingen; Göhler, Saarbrücken; Korten,
3urbach; Kraemer, Merchweiler; Krause-Wichmann,
 Saarbrücken; Lampert, Saarbrücken; Lazard,
 Saarbrücken; Dr. K. Martin, St. Ingbert; F.
Metzger, Saarbrücken; Naumann, Brebach;
Tgahrt, Neunkirchen; H. Wahlster, Saarbrücken:
<., Wildberger, Saarbrücken,
Von der Geschäftsführung waren folgende Herren anvesend:
 Assessor Lütke, Martin, Dr. Pfeil, Dr
Zutsch, Dr. Cartellieri, Knoblauch.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Präsident,
dr. h. ce. von Boch, des 0. Geburtstages von Brauereijesitzer
 Oskar Neufang, der als Handelskammermitzlied
 stets regen Anteil an den Arbeiten der Kammer
aehme. Die Handelskammer habe ihm bereits ihre Ghickxunsche
 üubermittelt.

Punkt Ider Tagesordnung : „Genehmigung der
Niederschrift über die letzte Vollsitzung‘‘. Die Niederschrift
 über die letzte Vollsitzung der Handelskammer
am 53. Juli 1928 ist in Nr. 28 der ‚„Saar-Wirtschaftszeitung‘
 veröffentlicht worden. Einsprüche gegen Form
und Inhalt dieser Niederschrift sind von keiner Seite
srfolgt, so daß sie auf Vorschlag des Herrn Vorsitzenden
äür genehmigt erklärt wird.
Zu Punkt 2 der Tayesordnung: „Aussprache
über die allgemeine Lage‘ heschäftigt sich die Vollversammlung
 mit den Finanzschwierigkeiten
der St. Ingberter Sparkasse. Nach einem Bezicht,
 den der Syndikus erstattet, sind die ausgenehenen
 Gelder der Stadtsparkasse zum allergrößten Teil
als verloren zu betrachten, Den somit gegebenen
Millionenverlusten stehen kaum irgendwelche veräußerbare
 Vermögenswerte der Stadt St. Ingbert gegenüber.
Bei einer lediglich auf dem Darlehnsweg gegebenen
Hilfe würde eine Verzinsung und Amortisation erforderlich
zein, die dem heutigen Steucraufbringen der Stadt St. Ingbert
 (Staats- und Gemeindesteuern zusammengerechnet)
mindestens gleichkäme. Die daraus resultierende Steuerselastunz
 der St. Ingberter Steuerpflichtigen würde völlig
ınmöglich sein. Man brauche sich nur auszumalen, daß
die Industrie zur Stilllegung gezwungen wird, daß die
zahlungsfähigen Bürger auswandern und daß der Rest
nun erst recht nicht zur Aufbringung der Steuerlast
imstande sein würde. Es muß also weitgehendere Hilfe
geleistet werden, Nach Ansicht der Vollversammlung
muß die Gesamtheit der Saarbevölkerung und der Saarwirtschaft
 den vom Unglück betroffenen St. Ingberter
Volksgenossen beisteuern, ähnlich wie das bei Naturkatastrophen
 notwendig ist. Diese Hilfe ist so zu denken,
daß die Regierungskommission aus allgemeinen Steuermitteln
 St. Ingbert Hilfe zuteil werden läßt. Dabei ist
zu beachten, daß bei Ausbleiben einer wirksamen Hilfe
dem ganzen Saargebiet unter allen Umständen eine schwere
Belastung durch die Notwendigkeit, Erwerbslosenunterstützung
 für die St. Ingberter Arbeiterschaft zu zahlen,
erwachsen würde. Es erscheint richtiger, stattdessen das
Wirtschaftsleben St. Ingberts aufrechtzuerhalten. Naturgemäß
 kann aber der Mitlionenverlust nicht allein durch
die Hilfe des gesamten Saargebietes aus allgemeinen
Steuermitteln voll gedeckt werden. Auch die Stadt St. Ingjert
 muß nach Maßgabe ihrer Leistungslähigkeit an dem
Verlust teilnehmen, und dann bleibt immer noch ein
ıngedeckter Rest, Voraussetzung für die Hilfe ist naturzemäß
 eine genaue Nachprüfung der städtischen Verpflichungen,
 die sich auch auf die Notwendigkeit, daß die
Gläubiger Entgegenkommen über müssen, erstrecken muß,
Es gilt ferner, aus den bedauerlichen Ereignissen die
1ötige Lehre zu ziehen. Die Sparkassen sind in der
Nachkriegszeit immer mehr dazu übergegangen, Sparkassenfremde,
 den Banken vorbehaltene Geschäfte zu betreiben.
 Dies ist zuerst in der Inflationszeit erfolgt, wo
die sparkasseneigenen Geschäfte so gut wie gar keine
Zinnahmen mehr brachten. Zur Deckung der Unkosten
erweiterte man vielfach den Geschäftskreis und entfernte

‚ich damit von der Zweckbestimmung der Sparkassen und
hrer ganzen Organisation. Diesen, für die stürmischen
Zeiten der Inflation erklärlichen, wenn auch nicht ganz
;ntschuldbaren Fehler hat man nicht überall nach Rück-<chr
 zu stabilen Verhältnissen wieder gutgemacht. Im
jegenteil trat nunmehr als Tendenz des Festhaltens an
len Intlationsgepilogenheiten das Bestreben zutage, die
Zetätigung der Oetfentlichen Hand auf .dem bisher der
’rivatwirtschaft vorbehaltenen Ciebiet des Bankwesens
estzuhalten und zu erweitern. Die Erfahrung zeigt aber
mmer wieder, daß den Sparkassen, ganz abgesehen von
hrer Zweckbestimmung, auch die Voraussetzungen für
lie Betätigung im Bankwesen fehlen. Die Vollversammung
 der Handelskammer spricht sich daher nach einschender
 Aussprache dafür aus, daß die Sparkassen
lienthalben sich wieder auf die sparkasseneigenen Gechäfte
 beschränken.
Anschließend berichtet der Syndikus über die durch
Notverordnung der Regierungskommission vom 1. Sepember
 1928 an im Saargebiet eingeführte deutsche Versleichsordnung.
 Er verweist auf die in der Tagesjresse
 über diese Einführung und über den Inhalt der
Zergleichsordnung gemachte Mitteilung der Handelskamner
 (vgl. auch den Leitartikel in dieser Nummer der
Saar-Wirtschaltszeitung‘‘). In seinem Bericht hebt der
tedner dann besonders hervor, in welch starkem Umftanyge
lie Handelskammer in dieses Verfahren eingeschaltet und
velch großes Malß von Arbeit und insbesondere von Verintwortung
 ihr auferlegt sei, In enger Fühlungnahme
nit den Gerichten müsse die Handelskammer dafür sorgen,
laß der Zweck des Vergleichsverfahrens unter gerechter
\bwägung der Schuldner- und CGläubigerinteressen erreicht
verde, Die Handelskammer habe dabei die Mitarbeit nicht
ur all ihrer Mitglieder, sondern weitester Kreise der
vanzen Wirtschaft notwendig. Die Vollversammlung
ichtet entsprechend diesen Ausführungen an alle Wirtchaftskreise
 die Bitte, die Handelskammer bei der Durchührung
 der Vergleichsordnung in weitestem Maße zu
interstützen.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Die Reform
les saarländischen Steuerrechts und die Berichtigung der
‚aarländischen Bilanzen‘‘ berichtet der Syndikus, daß
lie zur Vorbereitung einer Denkschrift über die Steuereform
 gewählte Kommission noch nicht in Tätigkeit
abe treten können. Man sei sich darüber klar gewesen,
laß vorher eine eingehende Aussprache mit den maßscblichen
 Stellen der Regierungskommission erforderlich
ei, wenn anders man nicht die Gefahr nutzloser Arbeit
aufen wolle. Die Besprechungen mit der Regierungs-<ommission
 seien aber noch nicht abgeschlossen, weil
lie bisherige Urlaubszeit hinderlich gewesen sei, Natur-‚;cmäß
 habe man die vorbereitenden Arbeiten, soweit wie
nöglich, gefördert, Es sei bestimmt anzunehmen, daß vor
ler nächsten Handelskammersitzung die Vorarbeiten ziemich
 beendet seien, so daß alsdann eine eingehende Beatung
 erfolgen könne. Der Redner hebt besonders die
Zedeutung der Bilanzberichtigung hervor, die im Saarrebiet
 infolge der in der Inflationszeit erfolgten Um-:tellung
 viel größere Schwierigkeiten bringe als eine in
5rankreich etwa vorzunehmende Bilanzberichtigung. Von
ler Durchführung der Bilanzberichtigung hingen zwangsäufig
 eine große Anzahl von Steuerreformiragen ab.
Der Redner berichtet dann weiter über eine in Vorjereitung
 befindliche Aenderung der Umsatzsteuer
'ür Zucker. In Frankreich werde auf Grund des
jereits im Frühjahr angenommenen CGiesetzes am 1. Ok
ober dieses Jahres bei der Herstellung bzw. bei
Zinfuhr von Zucker eine einmalige Umsatzsteu“
‚69 erhoben und gleichzeitig der Weiterver!
Zucker umsatzsteuerfrei gemacht. Man müsse
uch im Saargebiet.zu einer entsprechen”
ichreiten, wobei zu beachten sei, daß
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