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ührung des Zollanschlusses belraul sind: der Regieeungskommission
und der französischen Regierung.
Sie werden sich der Einsicht nicht verschließen
können, daß noch manches zu lun bleibt, um die auf
zollrechllichem Gebiete immer noch bestehende Verwirrung
und Rechtsunsicherheit zu heheben. Vielleicht
vächst aber auch dadurch die auf französischer Seile
schon keimende Erkennlnis — und das wäre wohl das
ılererirculichste Ergebnis - . daß es völlig unmöglich
ist, Klarheit und Ordnung in eine von Grund auf
unmögliche Lage hineinzubringen. und daß es daher
das allerbeste wäre, dieses ganze Regime schleunigs!
aus der Well zu schaffen \Larlin
cher
Einladung zur fünften Vollsitzung der Handelskammer
am 3. September 1928.
Der Präsident unserer Handelskammer, Herr Luitwin
von Boch, Mettlach, hat auf Montag, den 3. Sep-:‚;ember
1928, nachmittags 4% Uhr, eine ım
Sitzungssaale ‚des Hauses Saarindustrie, Königin-Luisen-Straße
33, stattfindende Vollsitzung anberaumt, der die
folgende Tagesordnung zugrunde liegt:
Genehmigung der Niederschrift.
Aussprache über die allgemeine Lage.
Die Reform des saarländischen Steuerrechts und die
Zerichtigung der saarländischen Bilanzen,
Stand der Aufwertungsfrage im Saargebiet.
Zollfragen,
Tarit- und Verkehrsfragen.
3Zeteiligung des Saargebietes an Reparationsleistunzen.
asfernversorgung.
Luftverkehr.
Liquidationsentschädigungen und Ausgleichsverfahren
im Saargebiet,
il, Verschiedenes.
Im Hinblick auf die Wichtigkeit der stattfindenden
Beratungen dürfen wir der Bitte um möglichst vollzähliges
Erscheinen Ausdruck geben.
Handelskammer zu Saarbrücken.
1, A. Lütke.
Zur Neuausgabe des französischen Zolltariis.
Die von Wirtschaft und Zollverwaltung wohl gleicher:
veise schnlichst erwarlete Neuauflage der Oudin’schen
ausgabe des französischen Zolltarifs ist nun endlich
;rschienen, was um so mehr zu begrüßen ist, als die
yraktische Handhabung der letzten Ausgabe durch die
‚ahllosen Deckblätter, die infolge der Zolltarifre vision
and der abgeschlossenen Handelsverträge notwendig
zeworden waren, außerordentlich erschwert war, Inlem
die Neuausgabe diesen Aenderungen der jüngsten
ranzösischen Hanaels- und Zollpolitik Rechnung trägl,
bielet sie gegenüber ihren Vorgängerinnen ein vielfach
jeues Bild, das zu einigen Hinweisen Anlaß gibt.
In dem, wie üblich, dem eigentlichen Zolltarif vorausgehenden
Verzeichnis ist erstmals wieder Deutsc hland
unter den allgemein meistbegünsligien Ländern
verzeichnet, die den Minimaliarif „pour la g6en6&-calite
des produits“ genießen, Die Zahl der
Länder, die nich! den Mınimaltarif in seiner Gesamtıeit
genießen, sondern teilweise den Minimaltarif, den
Generaltarif oder Zwischenlarife, hat sich weiter ver--ingert,
so daß besondere Vertragsspalten nur noch
‘ür nachstehende Staaten erforderlich sind:
Oesterreich, Kanada, Spanien, Estland und Lettland,
Vereinigle Staaten, Finnland, Ungarn, Polen
und Tschechoslowakei.
Mit den beiden letztgenannten Staaten schweben
zurzeit noch Verhandlungen, die aller Voraussicht nach
wohl in Bälde auch zur allgemeinen Meistbegünslizung
führen dürften. Als einziges europäisches Land
unterliegt jetzt nur noch Rußland dem Generallariıf
Der Zolllarif selbst ist durch den Wegfall der
Zrhöhungskoeffizienlen wesonilich vereinacht.
Die bisher gülligen Erhöhungskoeffizienten sind
ıaunmehr in die Zollsätze eingerechnel, so daß die um-;tändlichen
und lästigen Mulliplikationen in Zukunft
wegfallen. Zu begrüßen ist auch die übersichtliche
Zusammenstellung der koloönialen Zolltarife.,
Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei darauf
vfmerksam gemacht, daß zwar die Oudin’sche Auszabe
des Zolltarifs weıl zurzeit die einzige --- von
ier Zollverwaltung und allen Zollämtern amtlich bewuizt
wird. aber doch im eigentlichen Sinne keine
ımtliche Ausgabe darstellt, wie die Vorbehaltsklausel
les Herausgebers deutlich erkennen 1äßt. Es besteht
ı]lso die merkwürdige Tatsache, daß es in Frankreich
roiz ständiger diesbezüglicher Forderungen der Wirtcbaft
keine amtliche Ausgabe des Zolltarifs gibl.
Die letzte vom Finanzministerium herausgebrachte
ımiliche Ausgabe ist unseres Wissens im Jahre 1910
‚rschienen,: Neben dem Wunsche nach einer amtichen
Ausgabe besteht weiter der dringende
NYunsch nach einer Neuauflage der „Observalions
reliminaires‘ und des „Röperloire general“, die In
hrer jetzigen Form kaum mehr brauchbar sind,
Nachdem nun der Oudin’sche Zolltarif erschienen ist
lürfle die vom Verlage Reimar Hobhing angekünligle
Neuauflage des Zollhandbuches für
"Frankreich und das Saargebiet, das bezsannilich
eine vollständige deutsche Ucherseizung des
Farifs enthält. nicht mehr allzu lange auf sich warten
assen. Man wird mit dem Erscheinen des Buches
m Ok laher rechnen dürfen.
Neue Saarkohlenpreise für Süddeutschland.
Mit Wirkung vom 1, September hat die französische
saargrubenverwallung neue Kohlenpreise für Südleutschland
festgeselzi, die einerseits für gewisse
Waschprodukte kleiner Körnung iNuß ML Flamm
\1,. A2 und B, Waschgrieß 035 mm, Ilamm A 2 und
eingrieß Feil A, Flamm Al A2 und B} Preisrmäßigungen
bringen, andererseits aber für Hausjrandlieferungen
einen mit der Jahreszeit begründelen
Zuschlag von 1,50 Mark je Tonne erheben. Der Zuschlag
findet bei den restlichen Mengen von August
ınd vorher indessen keine Anwendung. Nach dem
ıeuen Tarif stellen sich die Saarkohlenpreise für
3Zaden, Würllemberg und Bayern rechts des Rheines
segenüber dem bisher gültigen Tarif für die obenzenannten
drei Sorten Waschprodukte um 50—75 Pfg
'e Tonne billiger, für alle übrigen Sorten sind sie jeloch
unverändert, Auf der anderen Seite kommt der
\ufschlag für die Hausbrandsorten hinzu. Nachstehend
lie genauen Preise ab 1. September 1928 (in Mark;
Kohlensorten Fettkohlen Flammkohlen
Ungewaschene Kohlen A. B. Al A2 B,
Stückkohlen 80 oder 50 mm. 23.75 22.75 24.25 28.— 22.—
„ 35 MM asian za — — 20.25
7örderkohlen aufgebess. 50° 20.— -— 19.25 18.25 18.—
# geklaubt ...... 19— -- — 18.— 17.1
Zohgrieß gewöhnlich....... '5.50 14.50 — 13.50
Staubkohlen 9,75 _— 9,75