Full text : 33.1928 (0033)

Il

Zur Vereinfachung des Schriitwechsels mit der
französischen Zollverwaltung.
Von der Zolldırektion Saarbrücken ist der Handelsxammer
 unter dem 16. August dieses Jahres das nachstehend
 in Uebersetzung wiedergegehene Schreiben zuzegangen:

„Es ereignet sich häufig, daß saarländische Importeure
 sich an die Generalzolldirektion in Darts
wenden, sei es, um tarifarische Auskünfte zu erhalten,
zei es, um Schwierigkeiten oder Streitfragen, die sich
xyelegenilich der Verzollung der für sie bestimmten
Sendungen im Bereiche der Zolldirektion Saarbrücken
ergeben haben, zu beheben, Meine Zentralverwaltung
 triftt keine Entscheidungen
und antwortet niemals den Interessen-:en,
 ohne mir vorher dieihr zugehenden
Eingaben zur Kenntnis zu bringen. Daraus
lolgern für die Klarstellung dieser Angelegenheiten
Verzögerungen und außerdem ein Schriltwechsel
zwischen Paris und Saarbrücken, wodurch in unnötiger
Weise und in hohem Maße der Geschäftsgang meiner
einschlägigen Abteilungen zum Nachteil anderer Angelegenheiten
 kompliziert wird.
Ich beehre mich denıgemäß, Sie zu bitten, freundlichst
 zu erwägen, ob es nicht zweckmäßig sei, Ihre
bezirkseingesessenen Firmen zu unterrichten, daß es
sowohl für sie wie für die Zollverwaltung von zweifellosem
 Vorteil ist, ihre Schreiben unmittelbar an mich
zu richten. Bei diesem Verfahren bleibt es selbstverständlich
 den Imeressenten unbenommen, die
Gjeneralzolldirektion in Paris mit der Angelegenheit
unmittelbar zu befassen, falls die von mir getroffene
Entscheidung ihnen keine Befriedigung gibt.
Die Anregung der Zolldirektion Saarbrücken verdient
ınseres Erachtens vollste Beachtung. Es kann kein Zweifel
darüber bestehen, daß der vorstehende Hinweis der Zolldirektion
 durchaus begründet ist, da auf der Hand liegt,
jaß die Generalzolldirektion in allen Angelegenheiten, die
den Bereich der Direktion Saarbrücken betritit, erst diese
Dienststelle zur Aeußerung auffordert, bevor sie selbst
irgendwelche Entscheidungen trifft. Durch diese Rückfragen
 entsteht in jedem Falle ein unnöilger Zeitverlust..
3s erscheint daher unbedingt richtig und zweckmäßig, der
Anregung der Zolldirektion Saarbrücken Folge zu leisten
ınd sich in allen Zollangelegenheiten zunächst an die
Direktion Saarbrücken zu wenden, die ihrerseits von sich
aus zu prüfen hat, ob sie aus eigener Zuständigkeit
zu einer Erledigung der Angelegenheit befugt ist, oder ob
ine Entscheidung der- Generalzolldirektion herbeigeführt
werden muß. Sollte die Erledigung durch die erste Instanz
 nicht befriedigen, bleibt immer noch die Möglichkeit
einer Weiterverfolgyung der Angelegenheit bei der Generalzolldirektion.


: ilanor mh
Gagrk-" ar "nMirgilager GN,
tasıkrüwPpn > Alfe Rrehamer Straße, am Induch

Anschlußgleis am Bahnhof Brebach-Saar,
3Zahnstation für Stächgut u. Wagenladung:
3Zrebec-S- Anschlußsleis, einzige als
ventren#t TA TS Gehiet  konzessionie
 ‘ Dr WA rl „S>arbrücken
enirep‘ * ee  Tagerung unter
Zoltusen IR hi Jahren, Lagerung
nnte- Zollkontrolle, Teilverzollung, Probeantnahme,
 Umladung usw. a

Lager:
unverzollter Güter im eigenen Lagerhaus

Mangelnde Benutzung des Zollireilagers Saarbrücken.
Die Regierungskommission lenkt mit Schreiben vom
ı. August dieses Jahres die Aufmerksamkeit der Handelssammer
 auf die Tatsache, daß die Inanspruchnahme des
Zollfreilagers sich bedauerlicherweise nicht in dem er:
varteten und wünschenswerten Ausmaße entwickelt habe,
Das Zollfreilager hat eine nutzbare Fläche von insgesamt
0 qm und ist in der Lage, bis zu 112 t Waren
»inzulagern. Tatsächlich haben sich nach der Staistik
 der Regierungskommission die Einlagerungen Sei‘
anuar 1927 wie folgt entwickelt‘
1927
’anuar
Sebruar
März
April
Mai
uni
'uli
August
Septembe.
Iktober
November
Dezember

Aus dieser Statistik ist zu entnehmen, daß die Einlajeeungen
 seit Januar 1927, in welchem Monat nabozu die
‚olle Leistungsfähigkeit des Zollireilagers ausgenutzt war,
ınunterbrochen abgenommen haben und daß das Lager
seit Juni 1927 durchschnittlich kaum bis zur Hälfte seine
Fassunysvermögens belegt ist.
Es liegt nahe, den Gründen dieser ungünstigen Entwickung
 nachzugehen. Dabei ist davon auszugehen, dab die
Zinrichtung des Zollfreilagers im Interesse der Saarwirtschaft,
 insbesondere des Einfuhrhandels, geschaffen wurde,
ım die Möglichkeit zu geben, die Einfuhr von Waren nach
ein wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also auch in größeen
 Mengen und ohne Rücksicht auf die in Betracht
:‚ommenden Zollbetrage tätigen zu können. Der Vorteil
les Zollfreilagers liegt bekannilich darin, daß die Zölle
eweils nur für diejenigen Waren zu entrichten sind, die
‚us dem Freilager entnommen und dem freien Verkehr
zugeführt werden. Zu einem gewissen Umfang mag an der
ısherigen geringen Inanspruchnahme die französische Zollarifrevisıon
 beigetragen haben, die einer Einlagerung mit
Zücksicht auf später zu hbefürchtende höhere Zollsätze
ındernd im Wege stand. Die französische Zolltarifrevision
sann aber vorläufig als ahgeschlossen gelten, so daß in
lieser Richtung keine Befürchtungen mehr zu bestehen
rauchen, Andererseits besteht bei weiterer ungenügender
Ausnutzung des Zollfreilagers die Gefahr, daß die Auf-‚cchterhaltung
 dieser Einrichtung unter den gegenwärtigen
Zedingungen auf die Dauer vielleicht Schwieriekeiten be
‚eitet.
Es wird daher namens der Handelskammer an alle Interessenten
 die Aufforderung gerichtet, in ihrem eigenen
Interesse zu prüfen, ob nicht eine weitergehende Benutzung
des Zollfreilagers möglich erscheint. Sollten Gründe, die
in der gegenwärtigen Organisation des Zollfreilagers liegen,
die bisherige Vernachlässigung des Zollfreilagers verursacht
haben, so bitten wir um entsprechende Mitteilungen,
damit wir für deren Beseitigung Sorge tragen können.

Zollhandhuch
Jür Frankreich und das Saargehiet.
Der Verlag Reimar Mobbing, Berlin, hat
(reundlicherweise den Termin für die Gewährung
 des Subskriplignspreises von 32
RM. (spälerer Ladenpreis 50 RM.) noch
weiter verlängert. Die Handelskammer ist
serne bereil, eiwa noch eingehende Bestellungen
 an den Verlag weitlerzuleiien
            
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