Full text : 33.1928 (0033)

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cher Teil.

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Erteilung amtlicher Zollauskünite in der Tschechoslowakei,
Das für das Saargebiet zuständige tschechoslowakische
Konsulat in Straßburg hat der Handelskammer auf eine
diesbezügliche Anfrage unter dem +4. Juli 1928 mitgeteilt,
daß Tarifauskünfte nur die tschechoslowakische Zollbehörde
 geben könne, z.B. das Hauptzollamt in Prag. Aber
auch diese Angabe sei nicht rechtsverbindlich. Das
Schreiben fährt dann wörtlich fort:
„Wünscht die Partei eine rechtsverbindliche Ausegung
 über die Tarifzugehörigkeit der in Frage gestellten
Waren, so hat sie bei dem tschechoslowakischen Finanzninisterium
 eine schriftliche Anfrage nach dem festzesetzten
 Muster einzubringen. Handelt es sich um
nehrere Warengattungen, muß für jede
Warengattung eine besondere Anfrage einzebracht
 werden. Die Muster von Anfragen
sind bei den Zollämtern zu dem auf ihnen
bezeichneten Preise erhältlich.
in der Anfrage ist anzugeben:
ı) die Zusammensetzung, die Art der Erzeugung, die
Bestimmung sowie die Herkunft der Ware und überaaupt
 alles, was für die Einreihung der Ware oder
für die Höhe der Tara von Einfluß sein kann;
») wurde die Ware vom Anfragenden bereits verzollt,
in welche Tariıfnummer sie eingereiht oder welche Tara
zuerkannt wurde;
;) welche Zollämter von der Auslegung zu verständigen
sind.
Der Anfrage sind wenigstens drei ganz gleiche, vom
Anfragenden identifizierte Muster beizuschließen. Ist die
Vornahme einer Analyse notwendig, so sind noch weitere
‘ür die Analyse erforderliche Muster beizuschließen.
Ist die Beschaffenheit der Ware eine solche, daß kein
Muster beigeschlossen werden kann, so hat der Anfragende
'Jer Anfrage soviel von ihm identifizierte Abbildungen der
Ware oder genaue Beschreibungen, als Muster vorgeschrieben
 sind, beizuschließen.
Dem Anfragenden wird ein Muster — eine beglaubigte
Abbildung oder beglaubigte Beschreibung — mit der Aus-‚egung
 zurückgestellt, je ein Muster — Abbildung, Beschreiung
 — wird den Zoilämtern, die verständigt werden
sollen, zugestellt. Für Muster, die bei der Untersuchung
verbraucht wurden oder bei den Behörden als Beleg verjleiben,
 wird kein Ersatz geleistet,
Ist die Anfrage unvollständig und wird sie nicht innerı1alb
 der festgesetzten Frist über Aufforderung ordnungszemäß
 ergänzt, so verweigert das Finanzministerium die
\uslegung.
Der Anfragende hat die Kosten der notwendigen sachverständigen
 Untersuchung‘ und die Kosten der Musterbeförderung
 zu vergüten. Vor der Untersuchung kann verlangi
werden, daß der Anfragende eine angemessene Anzahlung
‚jür die Vergütung der Kosten erlege. Die Herausgabe der
verbindlichen Auslegung kann verweigert werden, solange
der Anfragende die aufgelaufenen Kosten nicht bezahlt.
Die Auslegung ist für jene Zollämter verbindlich, die von
hr verständigt worden sind.
Eine im Ausland wohnende Partei kann die Anfrage an
las Finanzministerium entweder durch Vermittlung seines
Vertreters in der Tschecheslowakei oder im Wege des
zuständigen tschechoslowakischen Konsulates richten ““

Mielpreisberechnungszahl im Saargebiei
für das 2. und 3. Vierteljahr 1928.
Die Regierungskommission hatte für das 2, Vierteljahr
928 die Mietpreisberechnungszahl so festgesetzt, daß
Mark Friedensmiete 3,55 franz. Franken gerechnet wurde.
dieser Umrechnungsfaktor gilt auch für die Monate Juli.
August und September.

Neue Brotpreise.
Am 13. August 1928 ist nach einer Bekanntmachung der
degierungskommission ein neuer Brotpreis im Saargebiet
n Kraft getreten. Für Gemischtbrot, das je zur Hälfte
us Weizenmehl und Roggenmehl hergestellt ist, beträgt
ler Höchstpreis von diesem Zeitpunkt an 1,10 Fr. für das
>fund, Als Weizenmehl im Sinne dieser Bestimmung gilt
jas Weizeneinheitsmehl, das einen Zusatz von Roggen-,
zeis- oder Gerstenmehl enthält. Ist in einer Brotverkaufs-;telle
 Brot vorstehender Mischung nicht vorrätig, so gilt
Jlieser Preis für das in der Qualität zunächststehende
hessere Brot. das in der Broiverkauvfsstelle vorhanden ist

Inhalt des Amtsblalfes der Regierungskommission
Nr. 33 vom 15. Augasi 1928.
Amtliches.
Verwaltung des Innern.
/erfügung betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde
 Sellerbach, Landkreis Saarbrücken.
Zerfügung betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde
 Engelfangen, Kreis Saarbrücken.
Zerfügung betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde
 Furchweiler, Kreis St. Wendel.
Verfügung betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde
 Besseringen, Kreis Merzig.
Zrlaß.
dolizeiverordnung über den allgemeinen Verkehr auf
öffentlichen Wegen,
Bekanntmachung betreffend Verlust von Führerscheinen
(5490, 1997, 9992, 3954, 75906).
Zekanntmachung betreffend: Verlust von Zulassungsbescheinigungen
 (4490, 1465).
Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn- und Postwesen,
Bekanntmachung betr. Verlust von Straßenbenutzungsgebührenkarten.

Kultus und Schulwesen.
Errichtungsurkunde der Pfarrei Wustweiler, Dekanat Illingen,
 Kreis Ottweiler.
Handel und Gewerbe.
3ekanntmachung beir. Höchstpreise für den Verkauf von
Brot.
Landwirtschaft.
Zekanntmachung betr. Ernennung von Dezernenten der
Abteilung Veterinärwesen in der Zentralverwaltung.
Wirtschaftliche Angelegenheiten.
Amtliches Ergebnis der Volkszählung vom 19. Juli 1927.
Ortsanwesende Bevölkerung und Wohnbevölkerung des
Kreises Merzig.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Yolizeiliche Anordnung
Zerichtigung

Neuauflage des französischen Zolltarifes.
{in Beantwortung zahlreicher Anfragen teilt die Handels-Kammer
 mit, daß die Neuauflage der vom Verlag Oudin,
Poitiers, herausgegebenen amtlichen Ausgabe des französischen
 Zolltarifes voraussichtlich erst am 20. dieses
Monats erscheinen wird. Zur Vermeidung von Mißverständnissen
 wird gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht,
laß die Handelskammer selbstverständlich in der Lage ist,
iede beliebige Anzahl von Zolltarifen für Interessenten zu
jesorgen. Eventuelle Bestellungen wolle man umgehend
an die Zollabteilung richten. (Pressenotiz der Handels-Kammer
 vom 17. August 1928}
            
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