‚ol
juf die sämtlichen evangelischen Gemeindemitglieder umyelegt
werden solle. Katastermäßig bezeichnet erscheinen
die als Schulgut bezeichneten Dotationsgrundstücke zum
>rsten Male in einer Taxation vom 28. Juni 1857, in
welcher ihr Ertrag auf 9 Taler geschätzt wird. Die
<üsterbesoldung wird nach einer Nachweisung vom
zeichen Jahre mit einem Bargehalt von 32 Taler anzegeben.
Die Gründung der Schule fällt nach dem Angeführten
schon in die Zeit, in welcher die bürgerlichen Ciemeinden
ın Rheinland Träger der Schullast waren. Vergleiche Cje-;etz
vom 11. firim. VII und Dekret vom 3. August 1806.
Aus welchen Mitteln die Grundstücksdotation der Schule
stammt, geht aus den vorliegenden Urkunden nicht hervor.
Nirgends ist zu erkennen, daß sie Kirchengut sind. Nirzends
werden sie als Kirchen- oder auch nur als Küsterzut
bezeichnei, In den Aufstellungen über das Stellenänkommen
des Lehrers und Küsters erscheint das Küsteränkommen
lediglich in Gestalt von Bareinkommen, wäh-‚end
der Grundstücksertrag zum Lehrereinkommen gerech:
jet wird. Wurde die Grundstücksdotation von den evanzelischen
Einwohnern der Gemeinde aufgebracht, so hanielten
sie hierbei offensichtlich als Mitglieder der von
hnen hierdurch entlasteten bürgerlichen Gemeinde ’aus
der Ueberzeugung heraus, daß ihnen hierdurch ein Vorteil
wuchs, weil sie ihre Kinder im Orte selbst in die Schule
schicken konnten. Dementsprechend weist auch die Regie--ungsverfügung
vom 15. November 1855 darauf hin, daß
lie evangelische Schule in Uchtelfangen nach Lage der
5esetzgebung nicht ein Institut der kirchlichen Konfessionsgemeinde,
sondern der Zivilgemeinde ist. Die Grundstücke
wurden aber auch in der Folgezeit stets als Eigenaun
der bürgerlichen Gemeinde behandelt. Wiederherstellungsarbeiten
an der Schule, die im Jumi 1863 erfor-Jerlich
wurden, wurden ats Mitteln der Beklagten, nicht
ler Klägerin auspgeführt. An erstere wandte sich der
Lehrer im Jahre 1874 wegen der Vermietung seiner Wohaung.
Auf der zu seinem Dienstland gehörigen Wiese
wurde im Jahre 1906 eine Schulbaracke aus Mitteln der
Beklagten errichtet. Im Jahre 1907 gab der Lehrer sein
Dienstland an die Beklagte zurück und erhielt an Stelle
des Grundstücksertrages eine jährliche Barzulage. Hierıach
sind Eigentumsrechte an den streitigen Grundstücken
ıaur von der Beklagten, nicht von der Klägerin ausgelibt
worden.
Der Gesichtspunkt der Ersitzung kann nach dem Anzeführten
zu Gunsten der Klägerin ebensowenig durchzreitfen,
wie die Bezeichnung der Grundstücke als evangelische
Schuldotalgüter in dem Lagerbuch der evangelischen
Gemeinde Dirmingen vom Jahre 1834, im Kataster
‚om Jahre 1851 und der Grundsteuermutterrolle. Nur in
der Zeit vor dem Inkrafttreten der angeführten fran-‚ösischen
Gesetze galt es als Aufgabe der Kirche, Mittel
für den Schulunterricht bereitzustellen, In der späteren
Zeit war dies Aufgabe der bürgerlichen Gemeinde. Die
Vermutung streitet daher eher zu Gunsten der letzteren,
soweit es sich um Schulgut handelt, das aus der letztangeführten
Periode stammt.
Die Klägerin ist gemäß 8 891 BGB für das von ihr
jehauptete Eigentum beweispflichtig, da die Beklagte im
Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist, Bisher hat
sie nicht den mindesten Beweis hierfür erbracht. Der von
ihr weiter erbotene Zeugenbeweis darüber, daß sie während
der letzten 30 Jahre das Eigentum an den Sstreitigen
Grundstücken stets in Anspruch genommen habe,
ist nicht geeignet, Ersitzungshandlungen geschweige denn
ihr Eigentum darzutun. Mit Recht hat der Erstrichter
Jaher die Klage abgewiesen. Die Berufung war demyemäß
zurückzuweisen.
(Urteil des IL Zivilsenats vom 22. Februar 10928.)
reibunsen.
Die Eisenbahndirektion des Saargebietes hat folgende
Ausschreibung erlassen:
Die Arbeiten und Lieferung zur Ausführung der Erd-,
WMaurer-, Putzer- Staker-, Zimmerer- usw. -Arbeiten zur
Zrweiterung der Diensträume und Verlegung der Güterabfertigung
nach dem Güterschuppen auf Bahnhof Bexbach
sollen öffentlich vergeben werden
Zeichnungen und Bedingungen können auf Zimmer 308
ler Eisenbahndirektion während den Dienststunden einvesehen
werden.
Die Verdingungshefte können durch die Drucksachen-'‚erwaltung
der Eisenbahndirektion Saarbrücken, Zimmer
‚4, gegen postfreie Einsendung von 6.— Fr. das Los
n bar, nicht in Briefmarken oder Notgeldscheinen, hezogen
verden.
Eröffnungstermin für das Los: 28, August 1928, auf
Zimmer 321 der Eisenbahndirektion. Ende der Zuschlagsrist:
23. September 1028, Veriragserfüllung für das Los
‚iche Artikel 18 der besonderen Bedingungen.
Der Verkauf der Verdingungshefte erfolgt ab 8. August
028
Die Arbeiten und Lieferungen zur Befestigung der Zuuhrstraße
auf Bahnhof Völklingen (Essener Asphalt)
ollen auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung ver-‚eben
werden.
Ausschreibungsunterlagen sind bei der Drucksachenver-‚altung
der Eisenbahndirektion, Zimmer 14, zum Preise
an 3. -—Fr. erhältlich, soweit der Vorrat reicht.
Die Angebote sind bis zur Eröffnung am 21. August
928, vormittags 10 Uhr, verschlossen, versiegelt und mit
ler ‚entsprechenden Aufschrift verschen, beim hbautechschen
Büro der Eisenbahndirektion, Zimmer 320a, ein-‚ureichen.
;
Zuschlagsfrist 4 Wochen, Nähere Auskunft auf Zimmer
203.
WE
Das Staatliche Straßenbauamt, Saarbrücken, hat folgende
susschreibungen erlassen:
Die Ausführung der diesjährigen Großpflasterarbeiten
ollen im Wege der öffentlichen Ausschreibungen verrehen
werden.
Angebotsunterlagen sind beim Staatlichen Straßenbauımt,
Saarbrücken, Zimmer 23, gegen Erstattung der
schreibvebühren von 10.— Fr. zu haben.
Angebotseröffnung am 18. August, vormittags 10 Uhr.
m Beisein etwa erschienener Bewerber,
Die Kleinpflasterarbeiten Hir das laufende Rechnungsahr
sollen öffentlich vergeben werden.
Angebotsunterlagen sind beim Staatlichen Straßenbaumt,
Saarbrücken, Zimmer 23, zum Preise von 10.— Fr.
rhältlich.
Die Angebetseröffnung findet am Samstag, den 18.
«ugust 1928, im Beisein der erschienenen Bewerber statt.
*
Das Hochbauamt für Staatsbauten, Saarbrücken, hat fol-‚ende
Ausschreibung erlassen:
Die Terrazzoarbeiten (Bauunterhaltungsarbeiten) im alten
‚andgericht, Saarbrücken 1, Luisenstraße, sollen Ööffentich
vergeben werden.
Zeichnungen und Bedingungen können bei dem Hochjauamt
für Staatsbauten, Saarbrücken 3, Hellwigstr. 41,
vährend den Dienststurden von 8S—12 und 2—6 Uhr
Zimmer 12) eingesehen werden.
Angebote können daselbst, solange Vorrat reicht zum
Preise von 8.— Fr. (in Worten: acht Franken) pro Stück
in Empfang genommen werden.
Eröffnungstermin: 18, August 1928, vormittags 10 Uhr
Zuschlagsfrist: 14 Tazven.
Deutschland.
17. August (12 Uhr): Ausschreibungsabteiung
der Finanzdeputation, Hamburg 36,
jänsemarkt 36, IV, Zimmer 282: Lieferung von Weichen
ür die hamburgischen Hafenbahnen (2 Lose). — Bedinzungen
gegen 4 RM von der obigen Stelle und zur Einüicht
dortselbst,
13. August (10 Uhr): Reichsbahn-Neubauımt
in DermBach (Rhön), Schloßgebäude: rund
550 m gußeiserne Rohre der Lichtweiten von 0,20 bis
80 m für die Bahndurchlässe im HI. u. IV. Baulos zum
rollspurigen Ausbau der Strecke Dorndorf (Rhön) —
<altennordheim (Feidbahn). — Bedingungen gegen 1,50
zeichsmark (Postscheckkontg Erfurt Nr. 135378) vom Vor-;tand
des Präsidialhüros der Reichsbahndirektion Erfurt
ınd zur Einsicht dortselbst (Kanzlei).
E3
Aegypten.
24. Oktober: 36000 kg Nieten mit Kopf 7‘; Zoll
Jurchmesser und 20000 kg Nieten mit Kopf 15/2 Zoll
Durchmesser. (E. S. R 7650}