379
Namhafte Firmen der Branche beschäftigen sich außersrdentlich
stark mit dem Export, doch muß leider die
Erfahrung gemacht werden, daß das Geschäft immer mehr
‚on den großen Syndikaten der Branche gemacht wird,
wodurch der Handel nach und nach ausgeschaltet wird.
Die Saarwerke selbst waren ständig mit Aufträgen derart
versehen, daß man teilweise sogar von einer gewissen
Knappheit sprechen konnte.
Auch im Düngermittelhandel macht sich die Geldknapn-4eit
der Abnehmerschait sehr ungünstig bemerkbar. In
‚ehr vielen Fällen können die Abnehmer die großen Rasatte,
die z. B. auch das Katisyndikat für Abnehmer
ıußerhalb der Saison gewährt, nicht in Anspruch nehmen.
la eben nur der notwendigste Bedarf zur gegeben Zeit
zedeckt werden kann und Vorratsbildung für die Land:
wirtschaft nicht in Frage kommt.
Für das kommende Geschäftsjahr soll versucht werden,
lurch Herbeizicehung aller namhaften Firmen zur Be;
richterstattung den Situationsbericht noch mehr auf interessante
Einzelheiten auszudehnen B.
Verke:
‚en.
Eisenbahn.
Wegfall des Speisewagens für zwei Züge der Strecke
Saarbrücken— Frankfurt.
Vom 1. August ab entfällt in D60 ‘116 der Speisewagen,
60 Frankfurt ab 12,12 Uhr, D 115 Dresden—Saarbrücken,
_udwigshafen ab 13,44 Uhr, und vom 2. August ab der
Speisewagen Saarbrücken — Frankfurt im D139, Saarrücken
ab 10,13 Uhr. Von dem angegebenen Tage ab
wird dafür in den genannten Zügen ein einfacher Wirtschaftsbetrieb
durch Verabfolgung kalter Speisen und Ge-‚ränke
durch die Mitropa eingerichtet.
mit dem Ausland zu den gleichen Frachten abwickeln.
wie wenn die Stationen im direkten Tarif enthalten wären
Auf die Bestimmungen dieses Umbehandlungstarits, ent:
halten im Nachtraz I vom 1. April 1923 zum Teil II
deft A des Deutschen Eisenbahn-Giitertarifes wird hin
zewiesen,
In den neuen Teilen II und IV sind die Sätze für die
Zeförderung in gedeckten und in offenen Wagen getrennt
ıngegeben, Der Zuschlag für die Beförderung in gedeckten
Wagen ist in den für die gedeckte Beförderung Vorzesehenen
Schnittsätzen (mit G bezeichnet) enthalten und
laher nicht mehr besonders zu berechnen.
Die ‚bisher tür die außeritalienischen Strecken besonders
u ermittelnden Ermäßigungen für gewisse zum Verbrauch
n Deutschland bestimmte Lebensmittel sind im neuen
"arif in den Frachtsätzen enthalten und sind hierfür
yjesondere Tariinummern vorgeschen; Abzüge von diesen
sätzen sind daher nicht mehr vorzunehmen,
Auch in dem neuen Teil IV konnten die niedrigeren
Trachten, welche sich mit Umbehandlung an der deutschen
irenze auf Grund der Tarife zwischen der Österreichichen
Republik und Venedig und zwischen der Österreichiichen
und tschechoslowakischen Republik einerseits und
Triest andererseits ergeben, nicht berücksichtigt werden,
Zs empfiehlt sich daher, bis zur Erstellung des in Ausicht
genommenen Tarifs zwischen deutschen Stationen
nerseits und Triest und Venedig andererseits die Umehandlung
an der deutschen Grenze und die Anwendung
ler genannten Tarife im Frachtbrief vorzuschreiben.
Deutsche Durchfuhrtarife sind bei der Erstellung der
Teile II und IV nicht berücksichtigt; ferner konnten im
Teil IV im Verkehr mit dem östlichen und mittleren
Jeutschland wegen des Umfanges, den der Tarif angenomnen
hätte, nicht in allen Fällen die billigsten Sätze
>ingestellt werden; die Einstellung der billigsten Sätze
nußte daher wie bisher auf jene Güter und Stationen
jeschränkt werden, für welche bisher bereits ein Verkehr
ıaachgewiesen war. Diesem Mangel des Tarifs ist dadurch
Zechnung getragen, daß mit Ausnahme der auf Grund
ler besonderen Tarife mit Triest und Venedig sich erzebenden
billigeren Frachten, bei Abfertigung nach dem
lirekten Tarif etwa billigere Umbehandlungsfrachten im
Zückvergütungswege gewährt werden (s. die Bestimmunzen
in 8 15 der Tarifvorschriften im Teil DR.
Sonntagskarten nach Bad Kreuznach
und Bad Münster am Stein.
Wochenendreise, die ihre in den Bädern Kreuznach und
Münster a. St. zur Badekur weilenden Angehörigen besuchen
wollen, werden darauf hingewiesen, daß die Sonn-‚aysrückfahrkarten
an Tagen vor Sonn- und Festtagen
oereits zum Personenzuge Nr. 333, Saarbrücken ab 10,22
Uhr, und zum Personenzuge Nr. 841, Saarbrücken ab
11 Uhr, über Homburg gelöst und benutzt werden können.
Die Rückfahrt muß an Tagen nach Sonn- und Festtagen
spätestens angetreten werden in Bad Kreuznach um 7,12
Uhr, Saarbrücken an 12,17 Uhr, oder in Bad Münster a. St.
ab 8,36 Uhr über Glan-Münchweiler—-Homburg nach
Saarbrücken, an 13,12 Uhr. Die Benutzung der Glanstrecke
ist nur zulässig, wenn die Sonntagsrückfahrkarten
auch über diesen Weg gelten.
Deutsch-italienischer Güterverkehr über Iselle, Pino,
Chiasso, Brennero und Taryvisio.
Direkter Tarif
vom 16. August 1926 und vom 1. September 1928.
Am 1. September 1928 werden die Teile I, H, III und IV
des direkten Tarifs vom 16. August 1926 neu ausgegeben.
Die Teile I, HM, IH und IV vom 16. August 1926 samt
hierzu erschienenen Nachträgen und Ausschreiben werden
nit Wirkung vom gleichen Tage außer Kraft gesetzt.
Teil V des Tarifs vom 16. August 1926 bleibt bis
ıuf weiteres in Kraft.
Frachtsätze für Kohlen, Koks usw. sind in den Teilen
“II und IV nicht mehr enthalten; hierfür ist ein besonderer
Tarif ausgegeben. ;
In den außeritalienischen Frachtsätzen der Tarife
Nr. 2001—2557 des Teils III (Tarife Nr. 1201—1802 des
irüheren Tarifs) treten Erhöhungen ein.
In den Durchfuhrtariten Nr. 1351—1362 (Tarife Nr. 1001
bis 1016 des früheren Tarifs) sind Frachtsätze für die deutschen
Seehafenstationen und für die Stationen Flensburg,
Flensburg Weiche und Süderlügum nicht mehr enthalten.
Im übrigen entsprechen die Frachtsätze des neuen Tarifs
mit geringen Ausnahmen den bisher gültigen.
In den neuen Teilen II, IM und IV sind nur mehr jene
Stationen enthalten, welche bisher einen größeren Verkehr
aufzuweisen hatten, Der Verkehr der nicht in den direkten
Tarif aufgenommenen deutschen Stationen kann sich in
Zukunft mit Umbehandlung in den im Tarif enthaltenen
Stationen auf Grund des seit 1. April 1928 in Deutschand
bestehenden Umbehandlungstarifs für den Verkehr
Verkehrssperren,
Die angeordnete Sperre über die Strecke zwischen den
3ahnhöten Oetztal und Roppen der Linie Innshruck— Feld
<irch (Oesterreich) isı aufgehoben.
&
Die angeordnete Sperre nach Dünkirchen ist aufgehoben
und wird durch folgende Anordnung ersetzt:
Verboten ist bis auf weiteres die Annahme und Be:
förderung von Frachtgutwagenladungen nach Dünkircher
(Uebersee) oder an die Transitäre,
Ausgenommen sind:
+ Sendungen an die Compagnie A.L. A. (Angleterre-Lorraine-Alsace);
komplette Wagenladungen für Dünkirchen Ausfuhr.
für welche der Absender eine Genehmigung beiaringt,
die mit Visum oder mit Unterschriftsstempe!l
des Chefs d’Arrondissement de la Compagnie dv
Nord a Dunkeraue. Mr. Leli&vre, versehen sein muß