Full text : 33.1928 (0033)

Inhalt des Amisblatites der Regierungskommission
Nr. 30 vom 22, Juli 1928.
Amtliches.
Allgemeines.
Zesoldungsordnung. Verordnung betr. die Besoldung der
staatlichen Beamten des Saargebietes, gültig ab 1. Oktober
 1027.

Konkursverfahren im Saargebiet.
I. Erfolgie Konkurseröffnungen.
Kauffrau Valentin Weber, Katharina geb. Back, Püttlingen.
Eröffnungstermin: 25. Juli 1928, vormittags 91% Uhr.
Konkursverwalter: Rechtsanwalt Daub, Völklingen.
Vanufaktur- und Kurzwarengeschäftsinhaberin Palmyre
Mayer in Saarlouis, Großer Markt 20. Eröfinungstermin:
 27. Jul 1928, mittags 12 Uhr, Konkursverwalter:
 Geschäftsführer Oppenheim, Saarlouis.
Saarbrücker Tapeten-Union, G.m.b.H., Saarbrücken 3
Schmollerstraße 7. Eröffnnungstermin: 26. Juli 1928,
vormittags 10,30 Uhr. Konkursverwalter: Rechtsanwalt
Dr. Jacob, Saarbrücken 3.
<aufmann Heinrich Keßler, Saarbrücken 1, Göbenstr. 22.
zröffnungstermin: 23. Juli 1928, vormittags 9,30 Uhr.
Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dietz, Saar-1rücken
 2

1. Abgewiesene Konkurseröffnungen.
Nachlaß Maurermeister Karl Biegel in Gersweiler. Durch
Beschluß vom 28. Juni 1928 wurde der Antrag des
Bautechnikers Karl Biegel in Gersweiler, als geset7-icher
 Erbe seines am 16. November 1927 verstordenen
 Vaters, des Maurermeisters Karl Biegel, daselbst,
auf Eröffnung des Konkursverfahrens über den Nach-‚aß
 des letztgenannten kostenfällig abgewiesen, da

Mitteilungen des \

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Ba

Bericht
über die Generalversammlung der Produktenbörse
am 24. Juli 1928.
Schicdsgerichtswesen, Steuerwünsche.
Die 21. Generalversammlung, die am 24. Juli 1928
m Städtischen Saalbau in Anwesenheit von Vertretern
der Handelskammer und des Schutzvereins für Handel
und Gewerbe stattfand, nahm den Geschäftsbericht ihres
Vorsitzenden, Herrn Eugen Scheuer, entgegen, den
wir, soweit er für die Oeffentlichkeit von Interesse ist.
wiedergeben:
Der Mitgliederbestand beirug zum Schlusse des CGe-;schäftsjahres
 323. Der Vorstand hat unnachsichtlich Firmen,
 die sich in Widerspruch mit den Börsensatzungen
yesetzt hatten, vom Besuch ausgeschlossen und auch
streng auf Einhaltung der gefällten Schiedssprüche geachtet.
 Das Schiedsgericht ist im Laufe des Geschäftsahres
 in 167 Fällen angerufen worden. Von diesen Streit-‘ällen
 wurden 55 durch einen Schiedsspruch entschieden,
während 31 durch Vergleich ihre Erledigung fanden und
53 vor der eigentlichen Verhandlung durch unmittelbare
zütliche Verständigung zwischen den Parteien zurückrezogen
 werden konnten. Auch die Berufungsinstanz
war in 10 Fällen in Anspruch genommen.
Den Ausbau des Schiedsgerichtswesen bezweckt ein
Antrag, Differenzen unter 300 Fr. durch einen Einzelschiedsrichter
 entscheiden zu lassen, um die Kosten des
Verfahrens auf diese Weise herabzumindern. Dieser Anrag
 fand später auch die Zustimmung der Generalversammlung.


2ine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konxursmasse
 nicht vorhanden ist.
ılaß Moritz Sorg, Saarbrücken. Durch Beschluß vom
3. Juli 1928 wurde der Antrag der Witwe Moritz Sorg,
Anna geb. Schwall, in Saarbrücken, für sich und
als gesetzliche Vertreterin ihrer beiden minderjährigen
Kinder Karl und Berta Sorg, bei ihr wohnhaft, auf
Eröffnung des Konkursverfahrens über den Nachlaß
ihres am 23. Dezember 1927 verstorbenen Ehemanns
Moritz Sorg kostenfällig abgewiesen, da eine den
Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse
nicht vorhanden ist

Na

Devisennolierungen in Berlin und Paris vom 26. bis
31. Juli 1928 und der Reichsmark- und Dollardurchschnittskurs
 im Monat Juli 1928.

8
=
A.
-

Berlin
Börse

Pariser Börse

Frankr, a London INew-York| ME l SE (
|
100 Fr.:4 RM 1 pfa, Stern.) 1 Dollar | 100 FL “ | Belgas

267
n

16.39
16.39

6.101] 124.06
6.097 | 124.09

[25.0812
95 34

1026.75| 491,50 | 365.25
1027.25 491. — | 355.25

16.40 6.10'41 124.08
16.39 [6.0934 194.07

(25.54
WR Dı3/4

1027,—| 491.75 | 355.50
1026.50! 492.75 ! 356.75

] ;
Durchschnittskurse für Juli:
1 RM. = 6,09 Fr.
1 Dollar =: 2353 Fr.

(men Vereins

Dr. Keuth vom Schutzverein für Handel und Gewerbe
iber Steuerfragen gesprochen hatten und aus Mitglieder-Kreisen
 interessante Einzelbeispiele über die Unbilligkeit
ler Gewerbesteuererhebung nach dem Umsatz und die
Steuervorauszahlungen angeführt waren, folgende Entschließung
 an:
„Die 21. Generalversammlung der Produktenbörse
zu Saarbrücken richtel, nachdem der Franken nunmehr
 stabilisiert ist, an die Regierungskommission den
Antrag, jetzt endlich die Umsatzsteuer, da diese
Steuer eine Inflationssteuer und auf der Grundlage
einer schwankenden Währung aufgebaut ist, abzubauen,

Die Umsatzsteuer irifft gerade den börsenmäßigen
Großhandel -— soweit für ihn eine Umsatzsteuerpflicht
 besteht — außerordentlich hart, da in sehr
vielen Fällen durch die Konjunkturgestaltung die Steuer
nicht abgewälzt werden kann.
Wir wünschen außerdem eine Reform des ganzen
Steuersystems, besonders hinsichtlich der Frage der
Steuervorauszahlungen.
Bei dieser Gelegenheit wiederholen wir unseren
im Juli 1025 eingebrachten Antrag betr. die Gewerbesteuer,
 der lautet:
„Die saarländischen Mitglieder der Produktenbörse
erheben in entschiedener Weise Vorstellungen gegen
die Höhe der Gewerbesteuer, insbesondere die Berechnung
 der Gewerbesteuer hilfsweise nach dem Umsatz,
 die den Produktenhandel in einer unerträglichen
Weise und insbesondere stärker als andere Berufszweige
 belastet.“

Die Generalversammlung nahm, nachdem der Syndikus
jer Handelskammer, Herr Assesor Lütke, sowie Herr
            
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