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Anlage 6.
Zu S 27.
Der Entwurf ist hier der deutschen Gesetzgebung
zefolgt und hat die Zinssätze vom 1. Januar 1927 ah
Jerart gestaffelt, daß sie zuerst 3 v.H., vom 1. Januar
1928 ab 4 v.H. und vom i, Januar 1929 ab 35 v.H. be-‚ragen
sollen. Der Ausschuß schlägt hier eine einheitliche
Zegelung vor, und zwar beginnend mit dem 1. Januar
1028, Mit diesem Vorschlag soll! sowohl dem Schuldner
als auch dem Gläubiger gedient sein. Der Schuldunet
wird nicht allzusehr mit rückständigen Zinsen belastet,
während dem Gläubiger mit der Zeit angemessene Zinsbeträge
zufliehen, Die drei ersten Sätze des 8 27 müßten
nithin folgende Fassung erhalten:
„Der Aufwertungsbeirag ist bis zum 1. Januar 1928
Anverzinslich. Rückständige Zinsen gelten als erlassen.
Vom 1. Januar 1928 ab beträgt der Zinssatz 0 v.H“
Anlave 7
Zu 8 38
Das deutsche Aufwertungsgesetz vom 14. Juli 1925 wertet
Jie Kaufgelder ganz allgemein höchstens zu 100 04 des
Goldmarkwertes auf, Zufolge dieser gesetzlichen Bestim.
mung haben sich die Parteien nach dem 14. Juli 19253
auf der Grundlage dieser Gesetzesbestimmung verglichen
Die Novelle vom 9. Juli 1927 gestattet eine Aufwertung
bis zu 400 und 607 6% des Goldmarkbetrages. Der Ge:
setzgeber hat eingesehen, daß Cie Ciläubiyer, die sich sei
Jem 14. Juli 1925 auf der Basis des alten Gesetzes
verglichen hatten, von ihm hierzu veranlaßt worden sind,
und bestimmt deshalb im $ 17 der Novelle, daß Verzleiche
aus der Zeit nach dem 14. Juli 1925, die Kaufzeldiorderungen
des Jahres 1921 betreffen, der Anwen:
dung des neuen Gesetzes nicht entyegenstehen. Es erscheint
notwendig, eine solche gleichartive Bestimmung in
den Entwurf für das Saargehicet anfzunehmen. Der Ab.
satz 2 soll dam entsprechend der Anlage lauten.
Es sind darin die Termine vom 13. Juni 1922 und
om MM. Februar 1924 eingesetzt, weil es die Termine
‚Jer deutschen Gesetzgebung sind. Ferner erscheint dies.
Form des Absatzes 2 des S 38 zweckmäßiger als die
Zorm des Entwurfes, Nach dem Entwurf sollen Ver
zleiche, die nach dem 153. Juni 1922 abgeschlossen sind
eine Aufwertung nicht finden, einmal wenn sie in Papier
mark abgeschiossen sind oder zweitens, wenn der Vergleich
mit Rücksicht auf die zurzeit des Vergleichsschlusses
hestehende wirischaftliche oder persönliche Lage des
“äubigers. für diesen eine grobe Unbilligkeit darstellt
diese Form dürfte der Anlaß zu vielen Prozessen werden
der vorgeschlagene Absatz 2 wahrt die Interessen der
Häubiger in gleicher Weise, schafft vor allem aber größere
Rechtssicherheit. Es sind ferner noch in Absatz 2 die
Jeutschen Bestimmungen hetreffend die Sparkassen auf
zenommen
$ 38 des Entwurfs.
Absatz 1 bleibt nach dem Wortlaute.
Für den weiteren Inhalt wird folgender Wortlaut vor.
zeschlagen: -
„Der Aufwertung nach den Vorschriften dieser Verordnung
steht ein Vergleich nicht entgegen, wenn er
n der Zeit vom 15. Juni 1922 bis zum 14. Februar
1924 geschlossen worden ist, Das gleiche gilt von
einem Vergleiche, der nach dem 14 Juli 1925 geschlossen
worden ist, sofern er eine Katıfgeldforderung
des 8& 11 Ziffer 5 betrifft, die im Jahre 1021
begründet worden ist. Der Vergleich steht der Aufwertung
entgegen, wenn der Gläubiger Kaufmann
war und den Vergleich im Betriebe seines Handels.
gewerbes geschlossen hat; soweit die Aufwertung
zugunsten von Öffentlichen oder unter Staatsaufsicht
stehenden Sparkassen erfolgt, bewendet es hei der
Vorschrift des Satzes 1 und 2.“
\bsatz 3 kann in der Form des Entwurfes bleiben.
Mitteil--1
tenbörs.
Cumgen,
Die Eisenbahndirektion des Saargebietes hat folgend
\usschreibung erlassen:
Die Arbeiten und Lieferungen zur Ausführung der Erd-,
Aaurer-, Putzer-, Staker-, Zimmerer- etc. Arbeiten zu:
irweiterung der Diensträume und Verlegung der Güter-‚bfertigung
nach dem Güterschuppen auf Bahnhof Bexbact
ollen öffentlich vergeben werden.
Zeichnungen und Bedingungen können auf Zimmer 308
ler FEisenbahndirektion während der Dienststunden einzeschen
werden. Die Verdingungshefte können durch die
Jrucksachenverwaltung der Eisenbahndirektion Saarrücken,
Zimmer 14 gegen postfreie Einsendung von
> Fr. für das Los in bar, nicht in Briefmarken oder Notreldscheinen,
bezogen werden,
Eröffnungstermin: 21, August 1928 auf Zimmer 321
ler Eisenbahndirektion. Ende der Zuschlagsfrist: 18. Sepember
1928. Vertragserfüllung {für das Los siehe Art. 18
ler Besonderen Bedingungen. Der Verkauf der Ver-Jingyungshefte
erfolet ab 1. Ausust 1098.
Aegypten.
2. Oktober: Direction Generale des Che
mins de Fer, Telegraphes et Telephones
d’Egzvypte, Cairo Station: 48 Stahlträger mit
breiter Seite, der Fuß zu 132 Ibs.; 12 Stahlträger, der Furl
zu 65 lbs, oder von einem Gesamtgewicht von 136 t für
die Untergrundbahn von Sharabia. (E.S.R. 7628.)
2 taktionsschluß: Mittwoch, den 235. Juli 19928
"qer Maschinenfabrik
MEGUIN ==Dillingen-Saar
de
x
Aufbereitungs- und Transporfanlagen für Kohle und Erz
Kokereimaschinen , Gaswerks - Einrichtungen
Zerkleinerungsmaschinen
Maschinen für Zement- und Kalkwerke
Vollständige Trockenanlagen für Industrie und
Landwirtschaft
Eisenhoch- und Brückenbau
Eisenbahnmaterialien / Gelochte Bleche
infolge der Generalversammlung der Produktenbörse
ınd die Notierungen vom 24, Juli 1928 ausgefallen