Full text : 33.1928 (0033)

Verkehr”

uSsen.

Eisenbahn.

Saarbahnen.
Einführung direkter Fahrkarten zwischen
Stationen des Saargebietes und Stationen
der niederländischen Bahnen.
Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1928 werden {für die
Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen
Stationen des Saargebietes und Stationen der niederländischen
 Eisenbahnen direkte Fahrkarten und die direkte
Abfertigung von Reisegepäck eingeführt. An dieser direkten
Abfertigung sind beteiligt die Stationen: Dillingen (Saar)
Homburg (Saar) Hbf., Merzig (Saar), Mettlach, Neunkirchen
 (Saar), Saarbrücken Hbf., Saarlouis, St, Ingbert,
St. Wendel und Völklingen, und zwar sämtlich für den
Uebergang Mettlach Grenze. Es werden direkte Fahrkarten
 für einfache Fahrt 1. bis 3. Klasse ausgegeben.
Die Ausgabe von einfachen Fahhrkarten, für die Rückfahrt
 gülhig, ist nicht zugelassen, Die Gültigkeitsdauer der
Fahrkarten beträgt 4 Tage. Der Uebergang in eine höhere
Wagenklasse oder auf einen Zug mit höheren Fahrpreisen
ist sowohl auf der Abgangsstation als auch auf der
Unterwegsstation, auch für eine Teilstrecke, gegen Zahlung
des tarifmäßigen Zuschlages gestattet. Auf den Reichsbahn-,
 Saarbahn- und niederländischen Strecken ist je eine
einmalige Unterbrechung der Fahrt gestattet. Auf den
Saarbalın- und Reichsbahnstrecken bedarf es hierzu keiner
besonderen Formalitäten, während auf der niederländische:
Strecke die Bescheinigung des diensttuenden Stationsbeamten
 sofort nach Verlassen des Zuges einzuholen ist.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird durch die
Fahrtunterbrechung nicht eingerührt. Im Falle einer freiwilligen
 Unterbrechung der Fahrt verlieren die Zuschlagskarten
 für D-Züge auf den niederländischen Strecken ihre
Gültigkeit. Die Mitnahme von Handgepäck in die Personenwagen
 ist für die Reichsbahn- und Saarbahnstrecke
auf insgesamt 25 kg beschränkt, selbst wenn mehrere
Personen zusammen reisen. Die Auflieferung von Reisegepäck
 ist nur gegen gleichzeitige Vorlage von Fahrkarten
gestattet, und zwar nur nach den Stationen, auf die die
Fahrkarten lauten. Nach Stationen, die vor den in den
Fahrkarten vermerkten Zielstationen liegen, kann das Reisegepäck
 nur dann abgefertigt werden, wenn für diese
Stationen durchgehende Gepäcksätze bestehen. Jedes Gepäckstück
 muß die genaue und dauerhaft befestigte Adresse
des Reisenden (Name, Wohnort und Wohnung) tragen.
Ferner muß der Name der Aufgabe- und Bestimmungsstation
 auf dem Gepäckstück angegeben sein. Im Falle
des Verlustes, der Minderung oder Beschädigung des
Gepäcks gelten, wenn der Schaden nachweislich bei einer
der beteiligten Verwaltungen entstanden ist, deren ‚rechtliche
 Bestimmungen für den Binnenverkehr. Ist die Verwaltung,
 bei der der Schaden entstanden ist, nicht festzustellen,
 so gelten die rechtlichen Bestimmungen der
Ausgangsverwaltung. Die Haftung der niederländischen
Eisenbahnen ist auf höchstens 7 Gulden für das Kilogramm
 beschränkt. — Hunde werden nicht durchgehend
abgefertigt.
„Ueber die Beförderungspreise erteilt das Verkehrs- und
ET ArS der Handelskammer auf Wunsch weitere Ausunit.


Durchfuhrausnahmetarif D 49
(Polen—Frankreich, Luxemburg, Saargebiet).
Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1928 tritt bis auf Widerruf
 der vorgenannte Durchfuhr-Ausnahmetarif in Kraft. Die
Frachtsätze "des Durchfuhr-Ausnahmetarifs werden im Abfertigungswege
 angewendet, Besondere Vergünstigungen
sind bei Auflieferung bestimmter Mindestmengen innerhalb
einer Frist von 30, 90 und 189 Tagen vorgesehen. Die

ıäheren Bedingungen über die Anwendung des Tarifs
z;owie die Bestimmungen über die Frachtberechnung und
Frachterhebung können durch das Verkehrs- und Tarifılıro
 der Handelskammer mitgeteilt werden. Außerdem ist
ler Tarif durch die Stationskasse Breslau zum Preise
von 40 Pig. zu beziehen.

Deutsche Reichsbahn.
Sonntagsrückfahrkarten nach Darmstadt.
Mit Gültigkeit vom 21. dieses Monats ab können bei den
“ahrkartenausgaben Saarbrücken Hbf., Neunkirchen (Saar),
5t. Ingbert und Homburg (Saar) Hbf. Sonntagsrückfahr-<arten
 nach Darmstadt gelöst werden. Die in St. Ingbert
ınd Homburg (Saar) Hbf. verausgabten Sonntagskarten
zelten zur Fahrt über Ludwigshafen—Friedrichsfeld Nord
der Lampertheim oder Worms, Die in Saarbrücken Hbf.
ınd Neunkirchen (Saar) gelösten Karten gelten außerdem
ıuch zur Fahrt über Türkismühle—Mainz. Die Fahrpreise
ür diese Karten werden durch Aushang auf den Stationen
ekanntgegeben.

Ausgabe weiterer Nachträge zum
deutsch-italienischen Tarif.

Wie der „Allgemeine Tarif-Anzeiger“, Wien, meldet,
‚efindet sich je cin Nachtrag II zum Teil I und zum Teil V
les deutsch-italienischen Gütertarifs schon seit längerem
n Vorbereitung. Mit der Ausgabe dieser Nachträge kann
jereits zum 1. Februar 1928 gerechnet werden. Der
Nachtrag II zum Teil I (Güterklassifikation), dessen Eritellung
 schon“ vor Beendigung der Arbeiten an der
schechoslowakischen Tarifreform in Angriff genommen
vurde, wird die aus der letzteren sich ergebenden Tarifinderungen
 noch nicht berücksichtigen. Vielmehr sollen
lie bezüglichen Aenderungen der tschechoslowakischen
Tarife erst in einem weiteren Nachtrag III zum Teil I
les deutsch-italienischenn Tari!s Aufnahme finden, mit dessen
\usarbeitung dieser Tage in Dresden begonnen wurde.
3is zur Fertigstellung dieses Nachtrages dürften die Arjeiten
 an den gemäß den Beschlüssen der Innsbrucker
<onferenz neu zu erstellenden Teilen IM und IV des
leutsch-italienischen Tarifes, deren Grundlage der vor->rwähnte
 Teil I bildet, unterbrochen werden.

Ausländische Bahnen.
Ausnahmefrachtsätze der Schweizerischen
Bundesbahnen für Pappe, Lederpappe und
Preßspan für den Export.
Die Schweizerischen Bundesbahnen haben mit Gültigkeit
om 16, Januar 1928 für die Ausfuhr in gewöhnlicher
“racht von Pappe usw. eine Reihe Ausnahmefrachtsätze
’ingeführt. Dieselben gelten für: Strohpappe (auch auf
‘iner Seite mit weißem Druckpapier beklebt), Schrenz-»appe,
 Holzstoff-(Holzschliff-)pappe, Speltpappe, Torfappe,
 auch Wellpappe und zu Kartonnagen vorgearbeitete
>appe, sowie für Preßspan und Lederpappe in Wagenadungen
 von mindestens 5000 bis 10000 kg.
Die wichtigsten für das Saargebiet in Betracht komnenden
 Ausnahmefrachtsätze zwischen den beteiligten
‚chweizerischen Stationen und den Uebergängen Basel
>.B.B. und Basel-St. Johann sowie Basel Bad. Bhf. geben
vir nachstehend bekannt:
            
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