Full text : 33.1928 (0033)

Bezeichnung der neu aufgenommenen
Waren
3. Tafeln mit automatischen Apparaten

Apparate für automatisches Schalten, Regeln, Schutz
und Verteilung von elektrischem Strom:
Es werden betrachtet wie automatische Apparate alle
»lektrotechnischen Apparate, in welchen der Antrieb von
Teilen des Apparates, welche die Abschaltung bewirken,
zanz oder teilweise ohne‘ Bedienung von Hand erfolgt.
Aeußerlich unterscheiden sich die automatischen Apparate
entweder durch einen oder mehrere elektrotechnische
Magnete und Federn oder Auslöseteile,
Die Typen der Apparate, welche automatische Apparate
sein können, sind: Ausschalter, welche dann heißen: Aus-‚schalter
 oder Einschalter oder Relais; die Umschalter,
velche heißen können: Zuschalter, Relais oder Abschalter
A5W. und welche auf Marmor oder Porezllan montiert sein
können oder in Oel oder gußeisernem Schaltkasten anreordnet
 sind.

Andere Apparate, genannt Kontroller, dienen gewöhnlich
ıls Anlasser für Motoren mit hoher Spannung oder hohen
Leistungen und sind einzurethen unter die automatischen
Apparate, da die Ausschaltung gewöhnlich selbsttätig geschieht,
 und die eine selbsttätige Vorrichtung enthalten,
welche gewöhnlich den Apparat auf die Nullstellung 7zu-“ückbringt
 ohne Bedienung von Hand.
(Es sind Erklärungen folgenden Inhaltes beizufügen:)
Automatische Apparate zum Ausschalten, zur Regelung,
um Schutz, zur Verteilung von Strom:
Als automatische Apparate werden betrachtet die elektrotechnischen
 Apparate, in welchen die Bewegung der
Feile des Apparates, die die Abschaltung bewirken, sich
‘um Teil oder ganz ohne Bedienung von Hand vollziehen.
Aeußerlich unterscheiden sich die automatischen Apparate
entweder durch einen oder mehrere elektrotechnische
Magnete und Federn oder Auslösteile.
Die Typen der Apparate, welche automatische Appaate
 sein können, sind: Ausschalter, welche dann heißen:
Ausschalter oder Einschalter oder Relais; die Umschalter,
welche heißen können: Zuschalter, Relais oder Abschalter
Asw. und welche auf Marmor oder Porzellan montiert
;ein können oder in Oet oder gußeisernem Schaltkasten
angeordnet sind.
Andere Apparate, genannt Kontroller, dienen gewöhnlich
als Anlasser für Motoren mit hoher Spannung oder hohen
Leistungen und sind einzureiken unter die automatischen
Apparate, da die Ausschaltung gewöhnlich selbsttätig geschicht,
 und die eine seıbsttätige Vorrichtung enthalten,
welche gewöhnlich den Apparat auf die Nullstellung
urückbringt, ohne Bedienung vorn Hand.
Nicht automatische Apparate zum Abschalten, Regujeren.
 zum Schutz und zur Verteilung von Strom, die
edoch in automatische umgewandelt werden können durch
Anwendung einer getrennten Vorrichtung:

Aufhebung des Ausfuhrverbofes
für Edelmetalle und Geld.
(Gesetz vom 5. Juli 1928, J.O. vom 7. Juli 1928.)
Art. 1. Aufgehoben ist das Verbot betr. die Ausfuhr
ınd Wiederausfuhr von folgenden Waren:
Nr. aus 200 bis aus 201: Gotd, Platin, Silber in Stäben,
Barren, Staub und Bruchgegenständen; Nr. aus 466 und
us 465 bis: Papiere, die Geld darstellen; Nr. 495 bis:
(jold-, Silber-, Kupfer- und Scheidemünzen.
(„Bulletin Douanier Nr. 374 vom 10. 7. 19928.)

Zollbehandlung
Automatische Apparate, welche komplett montiert einge.
führt werden, und zur Schaltung, Regelung, Schut;
und Verteilung von elektrischer Energie dienen. (Die
Gesamtheit einer Schalttafel wird betrachtet wie eir
einzelner Apparat.) (Z.-T.-Nr. 524 bis B)} (B.D. 5711

Gewisse Apparate können an Stelle ihrer Antriebselenente
 für Handbedienung eine Vorrichtung erhalten, dit
zanz oder zum Teil automatisch die Bewegung hervor.
'uft. Wenn die Vorrichtung, die die automatische Eigenschaft
 des Apparates bedingt, einfach und vollständig
ei anderen Apparaten verwendet werden kann, und wenn
lie nicht mit der automatischen Vorrichtung versehenen
\pparate den größeren Teil des kompletten Apparates
larstellen, sind die nicht automatischen und die auto
natischen Apparate getrennt zu verzollen.
Beispiel: 1 Hochleistungs-Oelschalter mit Ausschalte.
‚ontakten unter Oel, deren Antriebswelle eine Vorrichtung
zum unabhängigen automatischen Schalten bekommt.
1 Elektromagnet oder 1 Motor.
Anderes Beispiel: Automatische Nebenschlußregler, ent
ıaltend einen Widerstandskasten und einen elektro-dynanischen,
 vollkommen getrennten Regulator, der kein
ınderes Verbindungsstück mit dem Widerstandskasten ha!
als die Leitungsdrähte.
Dagegen bilden die Abschaltrelais, der Oelschalter, die
Fernschaltmagnete integrierende Bestandteile dieser Appa:
‚ate und bedingen, daß alle diese Apparate unter auto
natische Apparate eingereiht werden.
(Es sind Erklärungen folgenden Inhaltes beizufügen:)
Nicht automatische Apparate zum Trennen, zur Reguierung,
 zum Schutz und zur Verteilung von Strom, die
ıutomatisch bedient werden können durch Hinzufüger
»ner besonderen getrennten Vorrichtung:
Gewisse Apparate können an Stelle ihrer Handbetätizungselemente
 eine Vorrichtung für ganze oder teilweise
ıutomatische Bedienung bekommen. Wenn die Vorrichung,
 die die automatische Eigenschaft des Apparates
>edingt, einfach und vollständig bei anderen Apparaten
'erwendet werden kann und wenn die nicht mit der
ıutomatischen Vorrichtung‘ versehenen Apparate den größeen
 Teil des kompletten Äpparates darstellen, sind die nicht
ıutomatischen und die automatischen Apparate getrenn‘
7 verzollen,
Beispiel: 1 Hochleistungs-Oelschalter mit Ausschalte
<ontaktem unter Oel, deren Antriebswelle eine Vorrichtung
zum unabhängigen automatischen Schalten bekommt.
1 Elektromagnet oder 1 Motor.
Anderes Beispiel: Automatische Nebenschlußregler, ent-1altend
 einen Widerstandskasten und einen elektro-dyna:-nischen,
 vollkommen getrennten Regulator, der kein
anderes Verbindungsstück mit dem Widerstandskasten ha!
als die Leitungsdrähte.
Dagegen bilden die Abschaltrelais, der Oelschalter, die
Fernschaltmagnete integrierende Bestandteile dieser Apparate
 und bedingen, daß alle diese Apparate unter automatische
 Apparate eingereiht werden.
(Bulletin Douanier Nr. 571.)

Aufhebung des Ausfuhrverbotes
für Eisenbahnschwellen,
Das Dekret vom 7. August 1926 betr. das Ausfuhrverbot
'ür bestimmte Holzarten findet bis auf weiteres keine
Anwendung auf Eisenbahnschwellen und gesägtes Holz vor
mehr als 125 mm Dicke. Diese Bestimmung erstreckt sich
nicht auf behauene Hölzer von mehr als 125 mm Dicke
(„Bulletin Douanier“ Nr. 576 vom 17. 7. 19928.)
            
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