Full text : 33.1928 (0033)

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so würde dieser Grundsatz wesentlich durchbrochen, wenn
ınan den allgemeinen Aufwertungssatz für das Saargebiet
indern wollte. Jede Aufwertungsregelung wird Fehler,
Mängel und Unbilligkeiten in sich tragen müssen, eine
Tatsache, die sich ohne weiteres aus den zweifellos besonders
 gespannten Interessengegensätzen ergibt. Der
Kampf um die deutsche Aufwertung muß als endgültig
beendet angesehen werden. Das deutsche Gesetz ist nunmehr
 drei Jahre in Kraft und hat im Laufe dieser Zeit
stabile Verhältnisse geschaffen. Bei der vielgestaltigen
wirtschaftlichen, geschäftlichen und familiären Verknüpfung
jes Saargebietes mit dem übrigen Deutschland haben wir
auch bisher schon an der Aufwertung gemäß der deutschen
(Gesetzgebung teilgenommen. Aber auch soweit dies nicht
der Fall ist, sind die Grundsätze und wesentlichen Bestimnungen
 der deutschen Gesetzgebung in das Rechtsbewußtsein
 der Saarbevölkerung übergegangen. Sie haben bei
Vergleichen und bei der Beschaffung von neuen Immobilarkrediten
 Berücksichtigung gefunden. Heute nun für das
Saargebiet Sonderrechte zu schaffen, muß zu unübersehbaren,
 allgemein schädigenden Folgen führen. Ferner darf
auch nicht vergessen werden, daß das Saargebiet hinsichtlich
 des Ausmaßes der Aufwertung passiv ist, daß alsı
lie Aufwertungsschulden erheblich höher sein werden als
die Aufwertungsguthaben, Ein erhöhter Aufwertungssatz
käme mithin nur zu einem geringen Teil den Gläubigern
ım Saargebiet zugute. Wesentlich für uns und unsere
Stellungnahme sind jeuoch die Tatsachen, daß die Rechtssicherheit
 und die zu erstrebende Rechtsgleichheit eine
Aenderung des Aufwertungssatzes nicht vertragen.
Schließlich glaubt die Vollversammlung auch zu einer
dritten wesentlichen Frage, Beibehaltung oder Vorverlegung
 des Rückwirkungsdatums vom
i4. Juni 1922, sich besonders äußern zu müssen. Wir
iolgen auch hier grundsätzlich der Auffassung des Ausschusses,
 der sich für die Beibehaltung des im Fntwuri
vorgesehenen 14. Juni 1922 ausgesprochen hat, wiederum
nit Ausnahme der Vertreter des Glänbiger- und Sparer-Schutzverbandes
 und des Vertreters der Kredit-Genossenschaften.

Nicht mit Unrecht wird von den Befürwortern einer
VYorverlegung des Datums darauf hingewiesen, daß die
allgemeinen Verhältnisse in der Zeit der Markinflation
anders gelagert waren als im übrigen Deutschland. Im
Saargebiet wurden von Mitte 1920 an in zunchmendem
Maße weite Kreise der Bevölkerung in der damals ziemlich
stabilen französischen Währung entlohnt und besoldet
und, soweit diese Hypothekenschuldner waren, haben sic
/u einem sehr großen Teil in den Jahren 1920 und 1921
hre Hypothekenschulden getilgt, Da diese Rückzahlungen
ähne Vorbehalt angenommen wurden, unterliegen diese
/Iypotheken nach der im Entwurf vorgesehenen Regelung
der Aufwertung nicht, Das Interesse der Hypothekengläubiger
 im Saargebiet kann daher, so wird mit guten
(Gründen gefolgert, in gleicher Weise wie im übrigen
Deutschland nur durch eine Vorverlegung des Rückwirxungsdatums
 gewahrt bleiben.
Aber auch im Hinblick auf die Sparkassenguthabenwufwertung
 ist die Frage der Vorverlegung von wesenticher
 Bedeutung. Die Aufwertung überhaupt, insbesondere
auch die Höhe der Aufwertung, ist davon abhängig, in
welchem Umfange die Snarkassen über Aufwertungshypotheken
 verfügen. Bei der Beibehaltung des 14. Juni 1022
ist die Aussicht, entsprechende Aufwertupgsbeträge ım
Saargebiet hereinzubekommen, stark geschmälert. Hierzu
ist aber ganz allgemein zu sagen, daß die Durchführung
Jer Sparkassenguthabenaufwertung, ebenso wie im übrigen
Deutschland, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel
zar nicht möglich ist. Aus diesem Grunde scheint daher
eine Vorverlegung des Datums nicht zwingend. Bei den
Kredit-Genossenschaften, die ihre Sparkassenguthaben freiwillig
 aufzuwerten sich entschlossen haben, liegen die
Verhältnisse allerdings anders, Ferner ist vor allem zu
prüfen, ob eine mäßige Vorverlegung den von den In-‚eressentenkreisen
 gehegten Erwartungen praktisch Folge
zeben wird. Dies erscheint außerordentlich zweifelhalt,
vor allem im Hinblick darauf, daß der größte Teil derjenigen
 Hypothekenschuldner, die durch eine Vorverlegung
Jes Datums zur Hypothekenaufwertung verpflichtet würden,
 diese Aufwertung jetzt und in absehbarer Zeit zu
ragen nicht imstande ist. Letztendlich muß auch hier
lasselbe gesagt werden, was schon bei der Erörterung
über eine Aenderung des Aufwertungssatzes zum Ausdruck

zekommen ist. Auch dieses Rückwirkungsdatum ist ;
las Rechtsbewußtsein der Saarbevölkerung bereits über
zegangen und ist zum Maßstab von vertraglichen Rogı
ungen und Vergleichen gemacht worden. Rechtssicherhe;
und Rechtsgleichheit spielen auch bei der Beurteilun
lieser Frage eine wesentliche Ralle +

Zu Punkt 5 der Tagesordnung: „Bericht übe
die Besprechung mit der ÖOberpostdirektion‘‘ macht He:
Dr. Zirkler eingehende Dariegungen, von deren Wieder
gabe im einzelnen an dieser Stelle abyesehen werde:
kann. (Die Einzelheiten sind aus der an anderer Stell
lieser Nummer veröffentlichten offiziellen Niederschril
iber die Besprechung zu erschen.) Der Berichterstatte
jetont zum Schluß, daß nach den Ausführungen der Herre
/ertreter der OÖberpostdirecktion die Versammlung di
Jeberzeugung erlangt hat, daß im Rahmen der gegebene:
Aöglichkeiten und der vorhandenen Mittel wohl alle
Zetan worden ist, um auftreitende Mängel zu beheben, da
nan aber auf der anderen Seite für abschbare Zeit m
sewissen Unzulänglichkeiten rechnen müsse. Für vorüber
zehend auftreiende wie überhaupt abstellbare Mängel hab
le OberpostJdirektion rascheste Beseitigung zugesagt. Hicı
‘ür sei es jedoch notwendig, der Oberpostdirektion ur
erzüglich genaue Unterlagen einzureichen, A442 es nur dan
nöglich sei, die Fehlerquellen festzustellen. Das treift
zanz besonders für den Fernsprechverkehr zu, gegen de
ich die übergroße Mehrzahl der Klagen richte,
Der Herr Präsident gibt seiner dankharen Genug
uung, daß nunmehr auch diese Besprechung mit de
Ohberpostdirektion zustande yekommen ist, und zugleie
Jer Hoffnung Ausdruck, Jaß die Besprechungen wie gleich
falls mit der Eisenbahndirektion zu einer ständigen Eir.
ichtung würden, Was das Ergebnis der Besprechun:
inlang:, so werde es wohl nicht bei alten Interessente:
Befriedigung auslösen, da man im Hinblick auf die Fı
ächtung des Zentralpostamtes in Saarbrücken wohl nocı
Une gyeraume Zeit gewisse, die Wirtschaft außerordentlicl
schädigende Zustände in Kauf nehmen müsse, Fs sı
jedoch dennoch die Pflicht der Handelskammer, und sie
;el sich dieser Pflicht durchaus bewußt, auch weiterhi
‘ür die Beseitigung der noch bestehenden Mängel m:
aller Kraft einzutreten,
In der Aussprache wird von verschiedenen Seiten unteı
trichen, daß die Regierungskommission endlich einme
nit dem alten Brauch brechen müsse, Verbesserungen de
öffentlichen Verkehrsanlagen aus laufenden Mitteln zu b:
streiten, Hier müsse der Weg der Anleihe beschritte
verden, Die Quelle für so mancherlei Beschwerden, vo
ıllem auch für den Telephonverkehr, liege in den veı
ılteten Einrichtungen, Hier könne wesentliche Besserun:
licht erzielt werden, wenn nur hin und wieder in lange:
Zwischenräumen das eine oder andere Postamt den moder
ı1en Verhältnissen angepaßt werde. Der Herr Präsiden
aimmt diese Anregung dankbar auf und stellt in Aussicht
aierüber mit dem zuständigen Mitglied der Regierungs
<ommission eine Aussprache herbeizuführen. Aus der
veiteren Anregungen sei noch erwähnt, daß die nächst
Aussprache mit der Oberpostdirektion nicht etwa ers
1ach Jahresfrist stattfinde, sondern daß man dafür zweck
näßig einen Termin für den Anfang nächsten Jahre
n Aussicht nehme.
Punkt 6 der Tagesordnung: „Retuschierungs
verhandlungen zum deutsch-französischen Handzlsverirag
ınd zum Saarzollabkommen‘‘. Der 2. Syndikus be
ichtet: Die am 20. Juni erfolgte Unterzeichnung ver
;chiedener Protokolle betr. die Durchführung und Er
ränzung. des deutsch-französischen Handelsabkommens voır
7. August 1927 (vgl. den in unserer Nr. 27 veröffent
ichten amtlichen Wortlaut) sei als ein erfreulicher Beweis:
lafür zu betrachten, daß beide Vertragspartner von der
Villen beseelt seien, die deutsch-französischen Wirtschafts
jeziehungen weiter auszubauen und zu fördern, Zu diesem
Zwecke sei zunächst mit den Listen A und C des I. Proto-‚olls
 eine größere Anzahl von Verzollungsschwierigkeiten
lie bei der Einfuhr in das französische Zollgebiet b7zw
ei der Einfuhr in das Reichszollgebiet aufgetreten seien
yeseitigt worden. Für die deutsche Einfuhr im das Saar
zebiet sei diese Liste von um so größerer Bedeutung, al
je in der Hauptsache die Tarifierung wichtiger Erzeug
ıisse,- insbesondere von Maschinen, betreffe. Das be:
sondere Kriterium der Listen A und C beruhe darin, dal
lie hierin vorgesehenen Maßnahmen ohne Zustimmung de:
            
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