Full text : 33.1928 (0033)

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Amtlicher Teil.
Niederschrift über die 3. Vollsitzung der Handelskammer
am 5. Juli 1928.

Anwesend waren unter dem Vorsitz des Herrn Präsitenten
 Dr. h. c. Luitwin von Boch, Mettlach, folgende
Herren: Bruch, St. Wendel; Friedrich, St. Wendel;
Hünnekens Saarbrücken; Karcher, Beckingen;
Korten, Burbach; Kraemer, Merchweiler; Kraus e-Wichmann,
 Saarbrücken; H. Lampcert, Saarbrücken;
"azard Saarbrücken; Dr. K. Martin, St. Ingbert;
Middeldorff£f, St. Ingbert; O0. Neufang, Saarrücken;
 Paira, Saarbrücken; E. Röchling, Saarbrücken;
 E. Scheuer, Saarbrücken; B. Seibert,
Saarbrücken; H. Simon, Sulzbach; Süßkimd, Saarbrücken;
 Chr. Towae, Saarbrücken; F. Wagner,
Merzig; H. Wahlster, Saarbrücken; J. B. Weyand,
deiligenwald; K. Wildberger, Saarbrücken.
Von der Geschäftsführung waren folgende Herren anwesend:
 Assessor Lütke, Martin, Dr. Zirkler,
Dr. Rutsch, Dr. Schäfer, Dr. Cartellieri,
Knoblauch und Wallacher.
Als Gäste nahmen an der Sitzung teil: Regierungsrat
Dr. Frhr. von Mahs, Delegierter des Reichswirtschaftsministeriums
 für das Saargebiet; Herr Dr. v. Gartzen,
Breitfurt, als Mitglied des Handelsgremiums Homburg;
Herr Pfahler, St. Ingbert, als Mitglied des Handelsgremiums
 St. Ingbert, und Herr Biltz, Homburg, als
ZSeschäftsführer der Handelsgremien Homburg und St. Ingzert.


Punkt 1ıder Tagesordnung : „Genehmigung der
Niederschrift über die letzte Vollsitzung‘‘. Die Niederschrift
 über die letzte Volhrsitzung der Handelskammer
ım 7. Mai 1928 ist in Nr. 19 und 20 der ‚„Saar-Wirtschaftszeitung‘‘
 veröffentlicht worden. Einsprüche gegen
Form und Inhalt dieser Niederschrift sind von keiner Seite
arfolgt, so daß sie auf Vorschlag des Herrn Vorsitzenden
‘ür genehmigt erklärt wird.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung: „Die saar-'ändische
 Steuerreform‘‘ gibt der Syndikus einen kurzen
Jeberblick über die überaus verwickelte Materie, die eine
zenaueste Abwägung aller berührten Interessen erfordere,
Der gemeinsame Arbeitsausschuß der Handelskammer und
des Wirtschaftlichen Vereins habe sich in der voranyegangenen
 Sitzung bereits im einzelnen mit den aufzuwerfenden
 Fragen beschäftigt und sei zu dem Schluß
zekommen, der Handelskammer die Bildung einer kleinen
arbeitsfähigen Kommission zwecks Durchprüfung der Vorarbeiten
 und Aufstellung eines Entwurfs für die Denkschrift
 der saarländischen Steuerreform vorzuschlagen. Al:
Mitglieder dieser Kommission werden bereits benannt und
von der Vollversammlung einstimmig gewählt die Herren:
Zichard Becker, Saarbrücken; Direktor Becker i. Fa.
B. Seibert, Saarbrücken; Dr. Deubert, Neunkirchen;
Or. von Gemmingen, Völklingen; Dr. Kin d1, Neunxirchen;
 Dr. Köster i. Fa. E. Weil Söhne, Saarbrücken;
Direktor Lazard, Saarbrücken; Dr. Martin, St. Ingsert;
 Leo Wentzel, Saarbrücken. Die Kommission soll
jas Recht haben, sich noch durch weitere Zuwahlen zu
argänzen.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Bericht über
die Stellungnahme des Aufwertungsausschusses‘‘ geht der
Syndikus kurz nochmals auf die Gründe ein, die die
Handelskammer und den Wirtschaftlichen Verein seiner‘
zeit bewogen haben, einen besonderen Ausschuß mit allen
lie Aufwertung betreffenden Arbeiten zu betrauen. Aul
vielen Sitzungen habe der Ausschuß die einzelnen Bestim:
mungen des Entwurfs durchgearbeitet, wie auch sich mit
den grundsätzlichen Fragen des saarländischen Aufwer:
tungsproblems befaßt. Es habe sich daher bald gezeigt,
daß über eine Reihe Aenderungen nach kurzer Behandlung
 leicht eine Einigung zu erzielen gewesen Sei. Der
Vortragende geht auf die einzelnen Punkte kurz ein.
Bei einigen wenigen Fragen, die jedoch von grundsätzlicher
Bedeutung waren, habe sich Einstimmigkeit nicht erzielen
lassen, wenn auch die übergroße Mehrzahl des Aus:
schusses sich auf bestimmte Vorschläge einigte. Schon

mn der ersten Sitzung des Aufwertungsausschusses seien
zwei Auffassungen besonders in den Vordergrund gerück!
vorden, Einmal war man sich darüber klar, daß die saarändische
 Aufwertungsregelung nur in strengster Anlehnung
ın die deutsche Gesetzgebung erfolgen könne und daß
\bweichungen nur insofern gutzuheißen seien, soweit
lie besonderen Verhältnisse im Saargebiet sie unbedingt
rforderlich erscheinen lassen. Zum anderen war zum
susdruck gekommen, daß der vorliegende Entwurf des:
1alb nicht befriedigen könne, weil er nur eine Teillösung
les ganzen Problems darstelle. Bei der inneren wirtschaft
ichen Verbundenheit zwischen den einzelnen Aufwertungsınsprüchen
 müsse daher verlangt werden, daß die Re:
rierungskommission unverzüglich die ergänzende Regeung
 in einem Verordnungsentwurf vorlege. In der letzten
Sitzung des Aufwertungsausschusses sei man über diesen
tandpunkt hinausgegangen una habe einstimmig einen
\bänderungsvorschlag beschlossen, der vor allem schon
n der ersten Aufwertungsverordnung der Regierungs:
zommission die freic Autwertung geregelt wissen will und
ler zugleich auch die Regelung der übrigen Aufwertungsınsprüche
 (Sparkassenguthaben usw.) vorsehe, In zwe
zällen konnte im Aufwertungsausschuß keine Ueberein
timmung erzielt werden, und zwar hinsichtlich des all
zemeinen Aufwertungssatzes wie auch des Rückwirkungs:
jatums, weil hier von einer Minderheit Abweichunger
:on der deutschen Gesetzgebung olıne zwingende Gründe
‚erlangt wurden. Der Syndikus bittet die Vollversamm
ung, dem Gutachten des Aufwertungsausschusses Zzuzu
timmen.
In der Aussprache werden von einigen Rednern einzeln.
‚usführungen unterstrichen und hierbei zugleich zum Aus:
Druck gebracht, daß das Cutachten des Ausschusses
lurchaus der von der Handelskammer bisher vertretenen
Auffassung entspreche und daß mithin für die Vollver-‚ammlung
 kein Grund bestehe, dem Gutachten des Aus-;chusses
 seine Zustimmung zu versagen. Nachdem weitere
WVortmeldungen nicht mehr vorliegen, unterbreitet der Herı
>räsident auf Grund des Berichtes und der einzelner
Ausführungen der Vollversammlung nachstehende Entchließung,
 die einstimmige Annahme findet:
„Die Vollversammlung der Handelskammer billigt . die
‚on dem Ausschuß gefaßten und eingehend begründeten
Zeschlüsse sowohl hinsichtlich der Abänderungsvorschlägt
m einzelnen als auch der Beschlüsse zu den Fragen von
zrundsätzlicher Bedeutung.
Was die letzteren angeht, so ist unbedingt dem von
jem Ausschuß einstimmig beschlossenen Abänderungsvorschlag,
 der eine sachliche Ausdehnung des
Zntwurfs auf die Aufwertung anderer als hypothe-<arisch
 gesicherter Ansprüche vorsieht, zuzustimmen,
Venn die Regierungskommission sich im Augenblick noch
‚ußerstande sieht, auch die: Aufwertung der Ansprüche
‚us Industrieobligationen und verwandten Schuldverscnrei
yungen und insbesondere die Ansprüche aus Sparkassen:
‚uthaben abschließend gesetzlich zu regeln, dann bleibt
edenfalls kein GOrund, die Regelung der sogenannten
Teien Aufwertung zu verschieben. Erfolgt dies nicht schon
n der ersten Aufwertungsverordnung, so bleiben alle
liese Ansprüche in einer rechtlichen Unsicherheit, da
lie Gerichte in Erwartung der noch ausstehenden Regelung
ss ablehnen müßten, über diese Fragen zu entscheiden
Der Ausschuß hat sich mit aller Entschiedenheit gegen
1ije neuerdings vorgeschlagene Erhöhung des allzemeinen
 Aufwertungssatzes von 25 auf 40
3 rozent ausgesprochen, wenn auch nicht einstimmig
‚ondern gegen die Stimmen der Vertreter des Gläubigerınd
 Sparer-Schutzverbandes, Die Vollversammlung leg
Wert darauf, auch hier ihre einmütige und vollständig<
Jebereinstimmung mit dieser Stellungnahme des Ausschus:
;jes zır betonen. Gründe der verschiedensten Art sprecher
':ür diese Auffassung. Wenn immer wieder gefordert
vorden ist, daß die saarländische Regelung in engsteı
Anitehnung an die deutsche Gesetzgebung erfolgen soll
            
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