4. Benachrichtigung der Empfänger beim Fehlen von
Zollpapieren. Ohne Inhaltserklärungen wird an und
ür sich nicht verzollt. Was die Zollvergünstigungsjapiere
(Ursprungszeugnisse zur Erlangung des Minimalarifs
oder Kontingentsbescheinigungen gemäß Saarzollıbkommen)
anbelangt, so ist es unmöglich, in allen Fällen,
wo diese Papiere fehlen, den Empfänger zum nachträgichen
Beibringen zu veranlassen, weil:
a) dem Empfänger dies in den meisten Fällen unmöglich
wäre — die Papiere sind ja nicht beliebig zu erlangen
—,
5) die Räume zur Lagerung nicht ausreichen,
c) mit dem Widerspruch des Zolls zu rechnen ist und
J) Beschwerden der Empfänger über die verzögerte Zollabfertigung
zu befürchten sind.
Die Post benachrichtigt den Empfänger nur auf Verangen
des Zolls, Das geschieht in der Regel
a) bet mangelhafter, unrichtiger oder dem französischen
Zolltarif nicht genau entsprechender Inhaltsangabe,
bei Hinweisen auf Ursprungszeugnisse oder Kontingentsscheine,
die sich beim Empfänger befinden sollen
öader gänzlich fehlen.
Für die Bekanntgabe der Vergünstigungsbestimmungen
ın die deutschen Versender hat die Post alles getan, was
iur geschehen kann; leider beachten vielfach deutsche
Firmen diese Bestimmungen nicht. Den saarländischen
Warenbeziehern kann nur empfohlen werden, beim Kaufabschluß
die Erfüllung dieser Sonderbestimmungen zu
vereinbaren, soweit sie Vorteile bieten.
3. Einbeziehung von bestimmten Häusergruppen und
Industrieanlagen in den Ortszustellbezirk der Großstadt.
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden, weil
Jer bauliche Zusammenhang fehlt und die Erfüllung des
Wunsches schlechterdings zur Aufhebung des Landzustellhezirks
der Großstadt und zu unahsehbaren Berufungen
führen würde.
6. Klage über verspätetes Zustellen von Telezrammen,
Aligemeine Klagen wären unberechtigt; für
2inen Einzelfall, der angeführt worden ist, sei der schuldige
Zeamte zur Rechenschaft gezogen worden. Es wird den
Zmpfängern empfohlen, Klagen über Mängel im Telezraphen-
und Fernsprechhetrieh unverzüglich zur Sprache
zu bringen.
j. Unierbrechung von Gesprächsverbin-Jungen.
Ferngespräche genießen den Vorrang vor den
Irtsgesprächen; daher müssen Ortsverbindungen unterbrochen
werden, wenn das von einer der gerade sprechenlen
Nummern angemeldete Ferngespräch zur Abwickelung
an der Reihe ist. Die Verbindung darf aber nur nach
Verständigung der miteinander sprechenden Ortsteilnchmeı
zetrennt werden.
Bei Teilnehmern, die zwar mehrere, aber nicht in der
Nummernfolge zusammenhängende Hauptanschlüsse besitzen,
muß grundsätzlich das Ferngespräch auf der Lei:
‚ung abgewickelt werden, dıe beim Anmelden des Gesprächs
bezeichnet worden ist. Nur bei sogenannten Folgeaummern,
die im Amt besonders gekennzeichnet sind
‘z. B. 3001, 3002, 3003) ist es vorgeschrieben, das Ferngespräch
auch über die Nachbarnummern abzuwickeln,
wenn die ir der Anmeldung angegebene Nummer gerade
— auch im Ortsverkehr — besetzt ist. Dies gilt natürlich
auch für den Ortsverkehr selbst.
Ein Ferngespräch wird nur dann nach 6 Minuten gerennt,
wenn noch andere Gespräche für die fragliche
Leitung vorliegen und wenn der Teilnehmer nicht bereit
st, das Gespräch als dringendes fortzusetzen. Selbstverständlich
muß der Teilnehmer gefragt werden, ehe die
Verbindung getrennt wird. Diese Maßnahme ist im Fern:
sprechbetrieb, wo das Netz der Allgemeinheit zur Ver-"gung
steht, unentbehrlich.
Was endlich die in Saarbrücken sonst beklagten Gesprächsunterbrechungen
anbelangt, wird zugegeben, daß
versteckte Schaitfehler in einzelnen Schränken zeitweilig
aestanden und solche unbeabsichtigte Trennungen verursacht
haben und daß das System überhaupt durch seine
ange Gebrauchsdauer bereits sehr empfindlich geworden
st. Einzelne Einrichtungsteile, die sich der Grenze ihrer
Cebrauchstähigkeit nähern. sollen alsbald ersetzt werden.
Jas ganze System wird aber in absehbarer Zeit durch eı
nodernes Selbstanschlußamt, dessen Bau woraussichtlic
1930 begonnen werden wird, abgelöst werden.
8. Fernsprechverkehr mit dem Auslanc
Der Ausbau dieses Verkehrs wird in jeder Weise geförder
Die Zulassung ist aber von besonderen Vereinbarunge
nit den in Frage kommenden End- und Durchgang:
verwaltungen abhängig. Abgesehen von dem Reich un
von Frankreich (als Nachbarverwaltungen), besteht se.
ängerer Zeit der Verkehr mit Beigien, Luxemburg un
ler Schweiz; im Juni dieses Jahres wurde er auch mit Eng
and und Italien aufgenommen. Mit Polen und de
Tschechoslowaket sind bereits seit längerer Zeit Verhan:
ungen im Gange.
9. Einbeziehung von Sulzbach in das Orts
ernsprechnetz von Saarbrücken, Diesem Wunsche kan
«urzeit nicht entsprochen werden; die Erfüllung setzt da
Auslegen neuer, sehr teuerer Kabel voraus. Es ist abe
’eabsichtigt, auch in Sulzbach ein Selbstanschlußamt eir
’urichten; die Teilnehmer von Sulzbach werden dann auc
las Fernamt Saarbrücken unmittelbar automatisch errufe
und sich ihre Verbindung dortselbst herstellen lasse
<önnen, Später ist auch geplant, einen Bezirksschnellve:
sehr unter den bedeutenderen Orten des Saargebietes eir
»urichten. %
10. Fernsprechnachtdienst in Homburg. D:
Netz ist zu klein und die aus dem Nachtdienst aufg:
s<ommenen Gebühren zu gering, um die Einführung av
len allgemeinen Mitteln bestreiten zu können. Der bh
vor einem Jahr eingerichtet gewesene Nachtdienst muß!
aufgehoben werden, weil der Garantiezeichner den Vertra
zelöst hatte. Andere Garantiezeichner waren nicht vor
ı1anden; auch die Stadt Homburg hat die Erneuerung de
/ertrags abgelehnt. Als Notbehelf hat die Post für di
Vachtzeit einen Unfallmeldedienst eingerichtet, an de:
und 40 Teilnehmer beteiligt sind.
11. Berechnung der Pauschgebühr für Tei
ıehmer mit mehreren Hauptanschlüssen (sogenannte Vie:
;precher). Die Gespräche sämtlicher Nummern werde
‚usammengerechnet; von dieser Zahl werden für jede
dauptanschluß 1000 Gespräche abgezogen; von dem ve:
»eibenden Rest werden für je 1000 Gespräche oder eine
Teil davon 50 Prozent der Pauschgebühr für einen Ar
ichhuß, im Höchstfalle jedoch nur die Pauschgebühr fi
lie Zahl der betreffenden Anschlüsse als Zuschlag eı
ı10ben. Die früher vorhanden gewesenen Unklarheiteı
lie anscheinend zu Beschwerden Anlaß gegeben habe:
ind durch die angegebene Neuregelung bzw. Präzisi«
‘ung im Sinne der Teilnehmer beseitigt werden,
12. Gesprächszählung im Neunkirchener Selbs
ınschlußamt. Die geäußerte Vermutung, daß die autom:
:iischen Zähler auch die mißlungenen Gesprächsversuch
‚egistrieren, ist unzutreffend. Daß die automatische Regı
stierung höhere Gebühren einbringt, ist eine bei alle
Selbstanschlußämtern auch im Reich gemachte Erfat
„ung. Die handschriftlichen Aufzeichnungen sind oft 71
zunsten der Teilnehmer ungenau gewesen.
13. Neunkirchener Verkehrswünsche. D
Einrichtung eines Zweigpostamts im oberen Ortsteil ı
heabsichtigt; sie konnte aber noch nicht durchgefüh:
werden, weil die ausersehenen Räume noch nicht fr
zeworden sind und andere Räume nicht ermittelt werde
<omnten.
Die Briefkastenleerung findet an Werktagen bereits se
:inem halben Jahr so statt, wie es gewünscht worden is
Alle im Laufe des Sonntags durch die Briefkasten b
zur Abendleerung aufkommenden Sendungen werden no
am selben Tage befördert und liegen im ganzen Saargebi-Montags
zur ersten Zustellung vor.
Seit etwa drei Monaten ist in Neunkirchen die ur
ınterbrochene Annahme und Aufnahme von Telegrar
men eingeführt und sichergestellt.
Weitere Anfragen wurden nicht gestellt. Im Namen d‘'
Geladenen dankte der Herr Vizepräsident der Handelskaır
mer für die Ausführungen und sprach zugleich den Wunsc
aus, von Zeit zu Zeit derartige Besprechungen stattfinde
zu lassen.
Herr Präsident Diederichs sagte die Erfüllung
und schloß die dreistündige, anregend verlaufene Sitzu\-