Full text : 33.1928 (0033)

J) ı 2)

jie Zollämter I] Belgrad, Skopolje, Novi
zad, Subotica, Zagreb, Maribor, Ljubljana,
3usak, Split, Dubrovnik, Sarajewo; die In-;spektoren
 der Generalzoildirektion Belgrad, Skoplje,
Novi Sad, Zagreb, Liubliana, Split, Du-3rovnik.


Inhalt des Amisblattes der Regierungskommission
Nr. 27 vom 1. Juli 1928,
Amtliches.
Verwaltung des Innern.
Erlaß betr. Veränderung der Grenzen der Gemeinden
Kirschhof und Hirtel (Kreis Saarbrücken).
Zrnennung zum stellvertretenden Standesbeamten.
Zekanntmachung betr. die Höhe des Mietpreises für die
Monate Mai, Juni und Juli 1928,
Bekanntmachung betr. Verlust eines Führerscheins (3832).
3Zekanntmachung betr. Verlust einer Zulassungsbescheinizung
 (10383).
Verwaltung der Finanzen.
Bekanntmachung betr. Verlust eines Dienstausweises.
Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn- und Postwesen.
Zekanntmachung betr, Verlust von Straßenbenutzungszebührenkarten.

Justizverwaltung.
3ekanntmachung beir. Eintragung in die Liste der beim
Landgericht Saarbrücken zugelassenen Rechtsanwälte,
Wirtschaftliche Angelegenheiten.
Amtliches Ergehnis der Volkszählung vom 19. Juli 1927
Ortsanwesende Bevölkerung und Wohnbevölkerung deı
<reise Ottweiler und Saarlouis.
Sozialversicherung,
Srlaß betr. Verlängerung der Gültigkeit des Erlasses vom
31. März 1928 (Amtsbl. S. 139).
Privatversicherung.
Zekanntmachung betr. Aenderung in der Person des
Hauptbevollmächtigten einer im Saargebiete zugelassenen
Versicherungsunternehmung.
Landwirtschaft.
/erfügung betr. die Ausfuhr von Klauenvieh aus öffentlichen
 Schlachthäusern,
Zekanntmachung, Uebersicht über die Verbreitung der
Tierseuchen im Saargebiet im Jahre 1927,

Verkeh

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nachweisung von offenen, den Versorgungs- und Anstel
lungesanwärtern vorhehaltenen Stellen

Konkurseröffnung im Saargebiet
Kaufmann Abraham Malz, Saarbrücken, Wilhelmstr. 3
Eröffnungstermin: 2. Juli 1028, vormittags 11,40 Uhr
Konkursverwalter: Rechtsanwalt Klein. Saarbrücken.

Devisennotierungen in Berlin und Paris vom 28. Jani
bis 4. Juli und der Reichsmark- und Dollardurchschnitiskurs
 für Juni 1928.

Berlin,
Börse

Pariser Börse

Frankr, , Dfütsch-| London |New-York! Holland | Schweiz ! Pelgien
100 Fr.y RM 1 Pfad. Ster) | 1 Dollar ı 100 Fl. * 100 Fre | Belgas

28
26
2

ae
%
>
x

1.4
1.43

6.0811 1924,09
6.0851/41 124.19

25.4471
DD. 461

1024,75 490,50 | 355.70
1022.75 491. 8355.75

\

16414
{
{G

6.081421 124,22
6.08% 41 124.20
Ay 6.0834) 1924.23

25.45
25.490
05. 47°

1026.25 490.50 1856, --1026,50/
 401. 33.70
1026. 490,75 1 856. —

1 ı
Durchschnittskurse für Juni:
1 RM. = 6,08 Fr.
1 Dollar =- 2543 Fr.

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Eisenbahn.

Sonntagsrückfahrkarten
von Saarbrücken Hbf. nach Köln Hhf.
Mit sofortiger Gültigkeit werden Sonntagsrückfahrkarten
l—4., Klasse von Saarbrücken Hbf. nach Köln Hbf,
zültig zur Fahrt über Mettlach—-Trier--Gerolstein, eingeführt.
 Die Fahrpreise für Hin- und Rückfahrt betragen:
2. Klasse 157,40 Fr., 3. Klasse 105,80 Fr., 4. Klasse
9 Fr. Bei Benutzung der Schnellzüge ist der Schnellzugzuschlag
 besonders zu entrichten. Dieser beträgt , für
einfache Fahrt bei den Saarbahnen: 2. Klasse 8 Fr.
3. Klasse 4 Fr.; für Reichsbahnstrecken: 2. Klasse:3 RM. =
‘8 Fr., 3. Klasse 1,50 RM. = 9 Fr.
Es ist zugelassen, daß die Sonntagsrückfahrkarten schon
ın Tagen vor Sonn- und Feiertagen zum D157, Saardrücken
 Hbf. ab 11,48 Uhr, gelöst und zur Hinfahrt
jenutzt werden können. Die Rückfahrt ab Köln mit diesen
Karten muß jedoch spätestens an Tagen nach Sonn- und
Feiertagen mit dem Personenzug Nr. 554 ab Köln 4,56 Uhr
ıingetreten werden, weil der D 156 Köln ab 8,30 Uhr
zwischen Köln Hbf. und Gerolstein für Reisende mit
>onntagsrückfahrkarten gesperrt ist.

Aufgehobene Verkehrssperren.
Die angeordnete Annahme- und Rückhaltsperre für Güter
ıller Art nach Stationen Kevele, Jasina und Zemir der
Strecke Barnabas—Zemir (Tschechoslowakei) ist aufge
10hen.

Ein aus dem Frachtbrief nicht ersichtlicher Zollbelrag
kann beim Empfänger nach Annahme des Frachlbriefes
ind des Gutes verkehrsrechllich nicht mehr eingefordert
 werden. ‚Arl. 17 IU,;
Ein Obsthändler in G. in Württemberg erhielt aus
Trankreich mit durchgehendem Frachtbrief einen Wagen
Jbst, Nach einem halben Jahre mußte die Reichsbahn
726 RM. Zoll vermöge ihrer gesetzlichen Haltung bezahlen.
»ie verlangte im Klagewege Ersatz vom Empfänger, weil
lieser auf Grund des Frachtvertrags und auch aus Be-'eicherung
 hafte, Sie behauptet, der Wagen sei weder in
<ehl noch auf dem wüttembergischen Zollamt H. verzollt
worden. Der Beklagte weigerte sich, weil er den Wagen
rei von Zollbelastung gekauft und weil der Spediteur
len Zoll in K. entrichtet habe. Letzteres bestätiete sich
            
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