Full text : 33.1928 (0033)

s. In den nach Nammer /92 autgetuhrien Anıperiamzen
ind folgende Aenderungen vor/zunchmen:
a) An Stelle der bisherigen Anmerkung zu Nr, 792
‚Als nicht weiterhbearbeitet ist usw. treten folgende Betimmungen:

Anmerkungen:
„Die Vertragssätze der Nummer 792 finden auf
wietdraht, flachen Eisendraht, auch mit abgerundeten
Kanten (Weberblätterzahndraht) in Bünden, Rinyven
oder auf Holzrollen keine Anwendung.
2. Als nicht weiterbearbeitet ist auch Draht anzırsehen,
 der nur infolye der Anwendung von Kupfersalzlösung
 heim Ziehen einen dünnen <upferantlug
1ui weist

bh) Des Anmerkung zu Ni, 785 A, 85 B 1 uam) 197
St als Absatz 2 anzufügen:
Die Anmerkung bezicht sich nicht auf solche Waren
die in anderen Nummern des allgemeinen Tarifs
namentlich genannt sind, wie 7. B. Weberblätterzähne
Die vorstehende Vereinbarung soll den gesetzgebenden
<Örperschaften zur Genehmigung vorgelegt werden. Sie
;oll ratifiziert und sobalt als möglich in einer Form
in Kraft gesetzt werden, die von den beiden Regierungen
in gemeinsamem Einvernehmen festgesetzt werden soll.
In doppeiter Urschrift ausgefertigt auf Deutsch und au!
Französisch zu Paris, am 20. Juni 1928.

Steuerterminkale=7ar für C>s 3. Quartal 1928.

“1928 Nur für Steuerpflichtige der Stadt Saar
brücken: Kinkemmen- und Ge
werbesteuer: Resizahlung der end
aültig Testgeselzien Vorschußleistungen
Hür 1927 auf Grumd der Veranlagung
Tür 1926. Da der 1. Juli auf einen Sonnag
 Fällt. eilt als Telzter Zahlungstag der
Kichstfolgende Werktag, also der Monlac
& 61 AO
Pacht- und Mielstempel Enluchtung
 der Steuer für die am 30. Juni
FO28S eingegangenen Pacht- und Mielzinszahlungen.,
 Die Steuer ist abwälzbar. sofern
 zwischen den Beteiligten nichts anferes
 vereinbarl ist. Für weitere im
‚aufe des Quarlals eingehende Belräg.
‚And die Stempeihmarken spätestens am
> Tage nach aen einzelnen Pacht- und
\Helzahlungen zu verwenden und zu en
werten,
‚ohnsteuer: Abführung der Lohn
steuerklebebogen für das 2. Quartal 1928
Znlrichtung der einbehaltenen Lohn
steuerbelräge für die am 30. Juni 192%
staltgefundenen Lohnzahlungen einschl
ler im Laufe des Monats März für der
März geleisteten Abschlagszahlungen
Sechonfrist 11 Tage, Für Unternehmunzen,
 die ihre Schlußabrechnung erst im
Laufe des Monats Juli 1928 elwa am
10. oder 15. Juli vornehmen. müssen
dis zum 15. Juli 1928 mindestens 10
Prozent der für den Monal Juni einbeaallenen
 Steuer entrichtet werden. wähnd
 der Rest spälestens 10 Tage nach
öorfolgter Schlußabrechnung zu überwei
sen ist.
Umsalzsteuer: Zahlung der Umsalzsteuer
 für die im 2 Ouyartal 19928 erii.

 10258-0.

 7. 1928:

5. 7. 1928:

BE

Verteilung der
Kontingente in Liste C 1 des Saarzollabkommens.
„Nachdem die beiden Verhandlungsdelegationen sich in
nem Notenwechsel vom 25. April 1928 nachträglich dahin
\usgesprochen haben, daß sie der Regierungskommission
lic Entscheidung darüber überlassen, ob für die in der
ste (1 enthaltenen Kontingenie eine Verteilung vorschommen
 werden soll, hat die Direktion für wirtschaftiche
 Angelegenheiten für die zweite Kontingentsperiode
928 sich zu folgeniem Verfahren entschieden:
‚Eine Verteilung der Kontingente für die zweite Konngentsperiode
 1928 findet nicht statt. Die Kentingentsscheine
 werden auf Antrag ausgestellt, jedoch nur in beschränktem
 Maße, so daß zu Anfang der Kontingentsvolglen

 steuerpflichligen Lieferungen bzw
ngegangenen sleuerpflichligen Entgelt«
n Höhe von 1.6 Prozent
‚öhnsteuer: Ablieferung der Lohnsteuerzahlungslisten
 und Steuerkarten für
das 2, Quarlal 1928,
Löhnsteuer: Entrichlung der einbehallenen
 Lohnsteuer Tür die am 31. Jali
1928 statigefundenen Lohnzahlungen
ınler simgemäßer Anwendung der oben
ingeführien Bestimmungen für Unterıchmungen,
 die erst im August mil den
Tulliöhnern endgültig abrechnen.
ı Slaalseinkammensteuer: Vorıuszahlung
 für das 3. Quartal 1928 aut
rund der Veranlagung Tür 1926, b Ge
neindeumlagen: Dosgleichen wie
DL al, 6 Kirchensteuer: Des
gleichen wie ber oa,
Lohnsleuer: Entrichtung der einbe
hallenen Lohnsterer für die am 31.
August 1928 slatlgefundenen Lohnzah-Jungen
 unter sinngemäßer Anwendung der
oben angeführten Bestimmungen für Un
ternehmungen. die erst im Laufe des Mo
nats September mit den Augustlöhner
endeültig abrechnen.

N 7 1008.

10. SS 1008

3 8 10098.

10. 0 19928

Anmerkungen:
I. Steuern, die nicht rechtzeitig entrichtet werden
oder die zu erslialltlen sind. sind mil 8».
zu verzinsen Amtsblatt 1927 Nr. 925
2. Im Laufe des Quarlals wird mit der endgültigen
Abrechnung für 1927 una mit der endgültigen Festseilzung
 der Vorschußzahlungen für 1928 auf Grund
der Veranfiagung für 1927, über welche die Steuer
bescheide im Juli za erwarten sind. zu rechnen sein

"icher Teil.

jeriode sämtliche Firmen bedacht werden können. Die
ılsdann eventuell noch verbleibenden Mengen werden an
liejenigen Firmen vergeben, die den Nachweis erbringen,
laß die ihnen bereits bewilligten Mengen erschöpft sind.
Die Direktion für wirtschaftliche Angelegenheiten nimmt
ın, daß auf diese Weise die Interessenten zum Teil beriedigt
 werden. Sollten sich wider Erwarten erneut
Schwierigkeiten ergeben, so ist die genannte Behörde
yereit, der Frage der Verteilung bestimmter Kontingente
yjei der nächsten Verteilung näherzutreten.

Die Handelskammer wird Veranlassung nehmen, recht-'eitig
 vor der nächsten Verteilung bei den interessierten
“irmen Erhebungen darüber anzustellen, wie sich das
ugenblickliche Verfahren in der Praxis bewährt hat
            
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