Zu Nr. 50608.
Unter dem Ausdruck „nicht weiter bearbeitet‘ ist zu
‚erstehen „keinen der in den nachfolgenden Absätzen
ler Nummer 308 auvevebenen Rearbeitungsgrad aufveisend**
Au Nr. 5308 398 bis.
Aus Blech in einer Dicke von mehr als 3 mm bestehende
(Geldschränke unterliegen der Zollbehandlung der
Nummer 5368; (Geldschränke aus Blech in einer Stärke
‚on 5 mm und darunter werden nach Nr. 368 bis verzollt
Zu Nr. 573, 577, 578, 379, 379 bis.
Als Tafelgerät (articles d’orfevrerie), „weder ziseliert,
1och graviert, noch verziert‘, werden glatte (unis) Gegen-;stände,
darunter auch solche von nicht klassischer oder
rnamentaler Form (ovaler, rechteckiger, scchseckiger,
ıchteckiger Form), ohne Verzierung angesehen, Als Vertjerungen
gelten dabei nicht:
öinfache Rillen oder einfache Durchbruchsarbeiten: Fi-‚ets,
die aus einer oder mehreren gleichlaufenden Linien
yestehen
Unter den Begriff „anderes Tafelgerät‘ (orfeverie
iutre) fallen die verzierten Gegenstände. Als solche gelen
namentlich: ziselierte, gravierte, gehämmuerte, ygerissene
craqueles), mit Reißlinien versehene (guilloches) oder
n ähnlicher Weise bearbeitete (jevenstände.
Gegenstände mit der Form angepaßten Filets (Hile1s ä la
orme) oder mit komplizierteren als den oben angegehenen
inien oder Filets.
Gegenstände mit Motiven, Vignetten, Wappenschillern,
Ziffern, Applikationen, Zeichnungen, Blumen, Waten,
Perlen, Lorbeerblättern, Bändern, Wasserblättern
feuilles d’eau), Quadronen (godrons) (hohle Stössel oder
zeschweißte Schlegel |molettes creuses ou battes sondees]),
durchbruchsarbeiten, Ausschnitte, künstlerische oder Stilsarnituren;
runde Gegenstände mit Ausbuchtungen (pans)
‘der Fecken an den Oberflächen.
Ciegenstände, verziert mit Rillen (cannelures), Pfeifen
torses, rocailles), Fugen (fissures), Vorsprüngen, Ränlern,
erhaben oder geblättert (feuilletes).
Unbedeutende oder unwesentliche Verzierungen bleiben
benso wie Eigentumszeichen auf Tafelgeschirr außer Beracht,
soweit sie keinen künstlerischen Charakter auf
veisen.
2. Lampenartikel und Klempnerwaren, die Kunst- oder
Ziergegenstände darstellen, unterliegen der Verzollung der
Nr. 573, letzter Absatz (andere (jegenstände),
3. Es besteht ferner Einverständnis darüber, daß verhickeltes
Küchen- und Haushaltgerät keinesfalls als ver
nickeltes Tafeigerät verzollt wird.
Liste B
Nummer
des
ranzösıschen
Tarife
Bezeichnung der Waren
Maßstab
Zollsätze
Fıanken
aus 115
376 bis 1
ins 504 ter
310 A
ınd folgende
523
24 bis L
Gummen und Bernstein, geschmolzen, Ciummiester, har-/ige
Erzeugnisse, geschmolzen oder gefällt, Bernsteinöder
Kopalsalz und alle künstlich zubereiteten Harzerzeugnisse,
mit Ausnahme der Kunstharze nach Art des
Bakelith, Albertol, Plastose, hergestellt aut dem Wege
einer Kondensation von Aldehyden mit Phenolen. Amizen
und Amiden. usw
Nippuhren, Miniaturwecker und andere Ähnliche kleine
Uhren (pendules) und Werke der genannten Uhren:
<leine Wecker und Werke solcher Wecker, mit oder
öhne Schlagwerk, andere Gegenstände, im Stückgewichte
von®): 251 bis 500 go
Aaschinen und mechanische Vorrichtungen(A)
Nähmaschinen®) . 2.0.0.0... .
Elektrische Bügeleisen, auch vernickelt
YO ka
') Der Zollsatz findet Anwendung seit dem Inkrafttreten des Dekrets vom 30. August 1927, ratifiziert durch
das Gesetz vom 2, März 1928.
‚ Erzeugnisse, die durch Verbindung oder Mischung von Naturharzen mit Kunstharzen oder anderen ent:
sprechenden Erzeugnissen entstanden sind, unterliegen der Zollbehandlung der Nummer 0376 bis, erster Absatz,
wenn sie in Oel löslich und in ihrer Gesamtheit sich nicht polvmerisierend sind. In allen anderen Fällen unterliegen
sie der Zollbehandlung der Nummer 0376 bis, zweiter Absatz.
5) Gehäuse (enveloppes, cabinets ou cages) von Uhren (pendules) und Weckeruhren werden zu den für
äe in Frage kommenden Zöllen nach ihrer Beschaffenheit verzollt.
A) Der Importeur hat cine Spezifikation (declaration) beizubringen, worin die Bezeichnung, das Ciewicht
und die Art der Teile, woraus die Maschine besteht, angegeben sind, desgleichen einen Plan oder eine Zeichnung
dieser Maschine, Soweit nicht Gegenteiliges bestimmt ist, wird jede unvollständige Maschine, gleichviel,
5b sie eme Einheit bildet oder nicht, nach den Zollsätzen für Maschinenteile verzollt, es sei denn, daß der
dafür errechnete Zoll niedriger ist als der Zoll für eine vollständige Maschine von gleichem Ciewicht wie der
2ingeführte Teil, In diesem Falle ist der betreffende Maschinenteil oder das betreffende Einzelstück nach
letzterem Satze zu verzollen.
Maschinen, die ohne Schwungrad eingeführt werden, gelten nicht als unvollständig. Das Schwungrad ‚unterlegt
in jedem Falle dem eigens dafür vorgesehenen Zolle, Das Cileiche eilt für die Feuerungen aus GQußeisen
Tontes de fover). Keine Anwendung findet die Bestimmung bezüglich der ohne Schwungrad eingeführten Maschinen
auf die Verbrennungs- und Explosionsmotoren im Stückgewichte von 300 kg oder weniger.
Falls nicht ausdrücklich etwas CGegenteiliges bestimmt ist, unterliegen elektrische Motoren, Apparate und
Yorrichtungen, die in Maschinen eingebaut sind oder mit ihnen zusammen arbeiten, den eigens dafür vorge-;ehenen
Zöllen, falls diese höher sind als die für Maschinen und für Maschinenteile, Desgleichen werden geriebene
oder nicht geschweißte Röhren aus Eisen oder Stahl nach dem Zollsatz für Röhren verzollt, falls dieser
her ist als der Zollsatz für Maschinen, Dampfkessel sowie Teile von Maschinen und Dampfkesseln, Die Aufstellung
des Lieferanten über die einzelnen, nicht trennbaren, einem verschiedenen Zollsatz . unterliegenden Teile
vird von der Zollverwaltung berücksichtigt werden, ohne diese jedoch hinsichtlich ihres Nachprüfungsrechts zu binden.