Full text : 33.1928 (0033)

Liste A.

Zu Nr. 211,
Auf Weißblech in Tafeln, das im Wege des Spritz-‚crfahrens
 verziert, jedoch nicht emailliert ist, finden die
Sätze der Nr. 211 des Zolltarifs (Weißhlech) Anwendung:

Zu Nr, 343.
Teile und Kacheln für Wefen:
Teile und Kacheln für Oefen, mit einer Zwischenschicht
und durchsichtiger Cjlasur versehen, einfarbig, mit Feldern
‚colombins), Ausbuchtungen (pans) und einfacher Facettieung
 unterliegen der Verzollung nach Nr. 343 des Zollarıfs.


Zu Nr. 347 bis bB.
Gegenstände für elektrische Zwecke aus Fayvence, Porzellan,
 weißem oder farbigem Steinzeug, Ton, Cilas, Kristall
sw. mit Teilen oder ‘Garnituren aus geformntem oder
schmiedbarem CGuß, Schmiedeeisen, Stahl, Eisen- oder
Stahlblech, aus Kupfer, Blei, Zinn oder Zink, rein oder
egiert, fallen sämtlich unter die Nummer 347 bis B. Wenn
lie Beschläge oder anderen Teile aus Metall für sich
eingeführt werden, unterliegen sie der Verzollung nach
Nr. 536

Zu Nr. 350.
Waren aus Hohleias und -Kkristall, die nur an den Ränlern
 abgeriehen sind, fallen deswegen nicht unter die
'jegenstände mit abyeriehbener Oberfläche‘

Zu Nr. 30 kter,
Der Ausdruck „bei denen der Abstand von Dlatine zur
Brücke 20 mm nicht übersteigt‘ ist folgendermaßen zu
verstehen:
„Der Abstand von der Platine zur Brücke ist der mit
Jer Schublehre gemessene Abstand zwischen den äußeren
Flächen der Platine und der Brücke.“
Zu Nın, 510 A, 510B, 312 bis A.
Kompressoren und Pumpen unterliegen folgender Zoll-21ehandlung:

Kompressoren:
? Stufen und weniger:
mit Kolben: Zollbehandlung der Nummer 510 A.
ohne Kolben: Zollbehandlung der Nummer 5310 B.
mehr als 2 Stufen:
mit Kolben: Zollbehandlung der Nummer 510 C.
ohne Kolben: Zollbehandlung der Nummer 510 B
Dumpen:
öhne Kolben einschließlich der Zentrifugalpumpen
aller Art: Zollbehandlung der Nummer 510 B.
nit Kolben:
Nampfpumpen: Zollbehandlung der Nr. 510 A.
andere: Zollhehandlung der Nummer 512 bis A

Zu Nr. 512bis A
Unter diese Nummer fallen diejenigen Pumpen, die
ınderweit im Tarif nicht aufgeführt sind

Zu Nr. 321 bis.
Maschinen zum Nähen und Heiften mittels Metalldrahi
allen sowohl mit Hand- als auch mit Motorantrieb unteı
4ie Nummer 521 hi

Zu Nr. 52lter.
Der Zollbehandlung der Nummer 521 ter unterliegen:
Maschinen und Apparate zum Bestreichen, Lackieren
Jummieren, Bronzieren von Papier, Kartonpapier und
Pappe, Maschinen zur Herstellung von photographischer
Papieren, Plan- und Rollfilmen; Maschinen zur Herstel:
lung von Briefumschlägen, Papiertüten, Schachteln usw.
Maschinen zum Falten von Faltschachteln, zum Be
streichen von Papierstreiten und gleichzeitig zum An
aringen dieser Streifen an den Schachteln; Maschinen
zum Kleben von Schachtelecken; Maschinen zum Rollen
Kleben, Einschneideri, Beschneiden, Wellen und Bestreichen
 von Pappröhren; Maschinen zum Kleben, Zusammenkleben
 und Firnissen von Papier, Kartonpapiei
und Pappe; Maschinen zum Rändern und Beziehen von
Schachteln usw.; anderweit nicht genannte Maschinen
und Hilfsvorrichtungen für die Buchbinderei

Zu Nr. 524 bis B.
Der Zollbehandlung der Nummer 524 bis B unterlieg
Rheostaten, Widerstände, Selbstinduktions- und Rı
anzspulen, sogenannte Stoßspulen, Anlasser und St
‘egler

Zu Nr. 524 bis E.
F’elephonrelais unterliegen den Zöllen der Nr. 524

Zu Nr. 524 bis K und 524 bis M.
Waschautomaten mit elektrischer Heizvorrichtung
len folgendermaßen verzollt:
a) Apparate der vorgenannten Art, deren Wiri
auf dem Kochen der Wäsche beruht (mit elektris
Heizung): Zollbehandlung der Nummer 524 bis K.
b) Anparate der vorgenannten Art, mechanisch
send (durch Schleudern der Wäsche) im Stückgewi
von weniger als 110 kg: Zollbehandlung der Nur
524 bis M.
c) Apparate der vorgenannten Art, mechanisch
kend, im Stückgewichte von 110 kg oder mehr:
zollung der einzelnen Maschinen, aus denen der Apı
besteht, zu den eigens dafür vorgesehenen Zöllen
Zu Nr. 324 bis N.
Elektrische Haartrockner werden innerhalb einer
Aonate nach Unterzeichnung dieses Protokolls endiger
“rist nach Nr. 524bisN verzollt. Nach diesem
yunkt unterliegen die genannten Apparate der Verzo
ı1ach Nr. 524 bis M.

Zu Nr: 3250.
Als keramische Maschinen, mit Ausnahme solcher
Baumaterialien, werden angesehen: Dreherei-.
Schleif- und Poliermaschinen.

Zu Nr. 5325 quinquies.
Der Zollbehandlung der Nummer 325 quinquies un
jegen folgende Apparate:
Gießmaschinen für Hochöfen, Masselformmaschir
Roheisen- und Schlackenwagen, Stichlochöffner,
bringerwagen, Bodeneinsetzmaschinen, Bodenstampf.
schinen für Konverterböden, Gießpfannen, Gießwar
lühöfen, Konverter, Martinöfen (feste und kippba
zund- und Flachherd-Roheisenmischer, Blockwalzwe
3loomwalzwerke, Bandagenwalzwerke, Drahtwalzwe
Zeineisenwalzwerke, Grob- und Feinblechwalzwerke, k
inuierliche Walzwerke, Rundwalzwerke (laminoirs
vond), mechanische Strecker (Ctendoirs mecaniques), *
'allwalzwerke, Panzerplattenwalzwerke, Universaleis
valzwerke, Profileisenwalzwerke, Radscheibenwalzwe:
Rohrwalzwerke, Schrägwalzwerke, Wärmöfen, Wa
„etten. Wellrohrwaizwerke

Zu Nr. 525 octies C und Nr. 634ter B.
Dynamische Auswuchtmaschinen, d. h. solche, die
tem Prinzip des geschlossenen Pendellagers und der 1
Irchungsgeschwindigkeit beruhen und vermittels Schwi
ıngserscheinungen die Unbalanz erkennen lassen, ur
liegen der Verzollung als nicht genannte Appa
Nr. 525 octies CY.

Zu Nr. 332 quater.
Bei mit Pumpen versehenen automatischen oder me«
schen Sehmierapparaten werden die Pumpen je nach
Art nach Nr. 510B oder 312 bis A verzollt, während
Rest des Apparates der Zollbehandlung der Num:
5332 auater unterlieet.

Zu Nr. 5333 sexies.
„Flammrohre für Flammrohrkessel‘‘ sind dasselbe
‚/ylindrische Feuerungen für Kessel mit innenliepyeı
Feuer ng

Zu Nr. 535 ter A.
Drähte und Kabel für elektrische Zwecke, mit Pa
überzogen oder isoliert, mit Seele aus unedlem Me
unterliegen der Zollhehandlung der Nummer 535ter A

Zu Nr. 537
Ahlen unterliegen der Verzollung als „andere Werkz:
ucht schneidend‘“
            
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