D’ersonenverkehr nicht gewährleiste. Sclbstverständlich seı
beim Bau der Ostertalbahn auch den Interessen St. Wendels
Rechnung zu tragen, nachdem bereits zwischen den beiden
Stadtverwaltungen grundsätzliche Einigung in dieser Richtung
erzielt sel.
Unter Punkt 9 der Tagesordnung: „Verschiedenes‘‘
teilt der Geschäftsführer mit, daß der letzten
Präsidialsitzung: des Reichsverhandes der Deutschen Industrie
dem Präsidium eine Einladung des Wirtschaftlichen
Vereins und der Handelskammer zu Saarbrücken
vorgelegen habe, eine Präsidial- und Vorstands-Sitzung
des Reichsverbandes in Saar-Statistik
der Wechselprotestlisten
im Jahre 1927 und vom 1. Januar bis 25. Mai 1928.
in Heft I der „Saarwirtschaftsstatistik‘‘ wurde erstmalig
eine Statistik der Wechselproteste im Saargebiet in den
ersten 10 Monaten 1927 veröffentlicht, die nachstehend
für das ganze Jahr 1927 vervollständigt ist.
Zahl der Wechselproteste 1927°-Zahl
853
302
812
b02
14
734
719
560
882
715
644
793
Insgesamt: 8626
Verir«
rücken abzuhalten. Das Präsidium des Reichsverbantes
habe mit Genugtuung von dieser Einladung Kenntnis
zenommen und seine Zustimmung gegeben, ihr Folge zu
eisten. Ueber den Zeitpunkt werden zwischen den beeiligten
Geschäftsführungen noch Vereinbarungen getrofen.
Ferner kommt ein Schreiben der Universum-7ilm-Aktiengesellschaft,
Berlin, zur Behandung.
Die Versammlung beschließt, von einer Weiterverolgung
der Angelegenheit abzuschen. Hinsichtlich einer
Zeteiligung der Saarindustrie an der Bauausstellung
3Zerlin 1930 sollen vor endgültiger Beschlußfassung
1ähere Erkundigungen über den Umfang der Ausstellung
»ingezoven werden
Vom Jahr 1928 an ist diese. Statistik erweitert worden
ınd wird nunmehr regelmäßig erscheinen. Nachstehend die
SZrgebnisse für die Zeit vom 1. Januar bis 25. Mai 10928:
Protestliste
Z
=
4% =
= =
Betrag
Franken | Reichsmark
Nr. 185 v. 2 - 7. Januar 1928
Nr. 186 v. 9. ’% Januar »
Nr. 187 v. 16. Januar
Nr. 188 v 24. Januar
Nr. 189 v1 ‘ebruar
Nr. 190 v. 6. 7ebruar
Nr. 191 vv. 4 -, Februar
Nr. 192 v7l. 8. Februar
Nr. 193 v. 48. Febr. 6. März
Nr. 194 vv. 6. \ März
Nr. 195 v. 12. März
Nr. 196 v. %0.- März
Nr, 197 v. 26.- März
Nr. 198 v. 2.- April
Nr. 199 v. 9. \pril
Nr. 200 v. 16.- April
Nr. 201 v. 23. „8 April
Nr. 202 v. 30. nrı! 5.Me
Nr. 203 v, 5.—12. Mai
Nr. 204% v. 12 —18. Mai
]- 9205 v. 18.--923. Mai
278
114
336
131
1983
274
177
225
207
332
157
211
139
150
403
224
257
268
277
179
141
557 981.10 5 140.-—
88.513.225 1421,90
572011.45 7449,50
216.022.20 2423,60
431 181.50 2104.25
4178 145.50 5109,75
814 958.78 304.—
355. 007,38 3.002,90
318 416.35 3560.45
463 903,95 3 146.—
302 890,35 28S0.—
382 496.50 8 989.45
209 334.66 7832.40
218 696,35 1850,20
765. 888.15 0062,40
327 934.15 5717.40
452 503.49 5062,95
537 564,34 5261.60
522625,35 5234,95
317070.75 6742.20
215 662.65 8421.05
N.
Eisenbahn.
GelHungsdaner der Sonnlagsfahrkarien aus Anlaß
des Festes Peler und Paul.
Mit Rücksicht darauf, daß der Peter- und Paulstag in
diesem Jahre auf einen Freitag (29. Juni) fällt, wird die
Geltungsdauer der vom 28. Juni dieses Jahres, mittags
12 Uhr, ab gelösten Sonntagskarten ausnahmsweise bis
zum Montag, den 2. Juli 1928, 9 Uhr vormittags, verlängert.
Die Sonniagsrückfahrkarten nach Saarbahn- und
Reichsbahnstationen gelten demnach:
ur Hinfahrt: am Donnerstag, den 28. Juni, von
mittags 12 Uhr an, am Freitag, den 29. Juni, am
Samstag, den 30. Juni, und am Sonntag, den 1, Juli;
'ur Rückfahrt: am Freitag, den 29. Juni, am
Samstag, den 30. Juni, bis 9 Uhr vormittags, am
Sonntag, den 1. Juli, und am Montag, den 2. Juli.
his 9 Uhr vormittags
Mithin ist die Hinfahrt in der Zeit von Donnerstag,
den 28. Juni, von mittags 12 Uhr an, bis einschließlich
Sonntag, den 1. Juli, in keiner Weise beschränkt.
Ebenso ist die Rückfahrt am Freitag, den 29. Juni,
ınd am Sonntag, den 1. Juli. in keiner Weise heschränkt
Soll die Rückfahrt aber am Samstag, den 30. Juni, oder
ım Montag, den 2. Juli, stattfinden, so muß sie spätestens
ım 9 Uhr vormittags auf der Zielstation der Sonntagsückfahrkarte,
von Unterwegsstationen spätestens mit dem
Zug angetreten werden, der die Zielstation der Sonntags:
Geklahrkarte um 9 Uhr vormittags verläßt, angetreten
verden
Ausgabe eines Teils IV zum Saarbahn-Gütertarif.
Zum Eisenbahngütertarif der Saarbahnen ist die. Ausyabe
eines besonderen Taritheftes IV mit Gültigkeit vom
10. dieses Monats angekündigt worden. Das Tarifheft
;nthält im wesentlichen ein Verzeichnis sämtlicher Saarjahnstationen,
ihrer Abfertigungsbefugnisse und ihrer be-;onderen
Einrichtungen, ferner ein Verzeichnis der Orte
nit mehreren Bahnhöfen und der für diese erlassenen
jesonderen Beschränkungen und Sonderbestimmungen, In
zwei weiteren Abschnitten sind die Eisenbahnzollstellen
ınd Steuerstellen mit ihren Abfertigungsbefugnissen altfzeführt.
Die Grubenstationen und die saarländisch-franzäsischen
Uehergahestationen für die umzuhehandelnden