Gesetz sei jetzt auch der CGesetzgebungsmaschine des
Saargebietes möglich, nachdem die Erfahrungen der ver:
schiedenen Umstellungen im übrigen Deutschland und in
anderen Ländern vorlägen. Als man seinerzeit die Umstellung
von Mark in dıe Franken vorgenommen habe, habe
man ein solches Vorbild nicht gehabt, und man sei auch in
einer großen Zeitnot gewesen. Die damals geschaffene
Umstellungsverordnung beruhe bekanntlich auf einem Entwurf
der Handelskammer, den diese der Regierungskommission
von morgens bis nachmittags habe unterbreiten
müssen. Man habe sich damals ganz allgemein
fassen müssen und habe damit sehr dehnbare, aber durchführbare
Bestimmungen geschaffen, wobei man als Kautele
für die bei einer Aktiengesellschaft gefährdeten Interessen
die Revision durch von der Handelskammer bestellte
Revisoren vorgeschrieben habe. Wenn man jetzt
bei der Regelung etwas mehr ins einzelne gehen könne,
sei: vielleicht die Revision zu entbehren, wofür man dann
natürlich durch Einzelbestimmungen andere Kautelen einführen
müsse, Er, der Redner, werfe diese Frage besonders
deshalb auf, weil er persönlich als Revisor der
Handelskammer beinahe alle Revisionen bei den Umstellungen
der Aktiengesellschaften im Jahre 1923 24 mitgemacht
habe. Er halte es für notwendig, zu prüfen, ob
man an Stelle der Revision nicht etwas Besseres finden
könne, allerdings sei zweifellos für die Gesetzgebung selbst
die Aufgabe schr viel leichter, wenn man wieder ein
Rahmengesetz schaffen und bei den Aktiengesellschaften
die Wahrung der Kautelen in die Hand von Revisoren
lege. Vielleicht käme auch eine fakultative Revisionstätigkeit
in Frage oder eine Revisionstätigkeit, beschränkt
auf bestimmte Fälle, die sich der kasuistischen Regelung
durch die erlassenen gesetzlichen Bestimmungen entzögen.
Ein besonderer Hinweis sei notwendig auf den Umstand,
daß man in absehbarer Zeit wieder eine neuerliche Umstellung,
nämlich die Umstellung in Goldmark,
vor sich habe. Man müsse unter allen Umständen die
jetzige Bilanzbereinigyung so einrichten, daß man späterhin
auf Grund Ges Umrechnungskurses, den die stabilisierte
französische Währung zur deutschen Reichsmark habe, von
der französischen Währung in die Reichswährung hinüberrechnen
könne, ohne schwierige Umstellungen zu machen.
Dabei sei bei Aktiengesellschaften besonders auch der
Frage der Stückelung eine besondere Aufmerksamkeit zu
widmen. Wenn man annehme, daß das demnächstige Umrechnungsverhältnis
etwa 1:6 wäre, so sei es zu erwägen,
ob nicht Aktiengesellschaften wenn möglich eine
Aktienstückelung von 600 Fr. vornehmen, um nachher auf
einfachste Weise eine 100-Mark-Aktie, die in Deutschland
seit der Goldumstellung das börsengängige Papier
geworden sei, zu schaffen. Für Klein-Aktien käme eine
ktie von 120 Fr., die nachher in eine 20-Mark-Aktie
umgewandelt würde, in Frage.
Von den weiteren Aufgaben, die die Stabilisierung
mit sich bringt, hebt dann der Redner noch die Frage
der Aufwertung hervor, die ja schon lange im Saargebiet
geregelt werden sollte und deren Regelung, nach:
dem sie so lange habe auf sich warten lassen, wohl jetzt
gemeinsam mit der Stabilisierung erfolgen werde, Dabei
müsse natürlich auch die Frage geprüft werden, inwieweit
eine Franken aufwertung in Frage käme. An dem
ersten Entwurf der Regierungskommission habe man eine
Reihe Punkte kritisieren müssen, u. a. den grundsätzlichen
Punkt, daß bei einer Hypothekenaufwertung auch eine
Aufwertung von Sparkassenguthaben und Pfandbriefen
erfolgen und daß das ganze Problem der Aufwertung
abschließend geregelt werden müsse. Die Regierungskommission
habe sich schon bereit erklärt, wegen einer
Reihe einzelner Bemerkungen, vor allem betr. der von
ihr als notwendig empfundenen Abweichungen des Ssaarländischen
Entwurfs vom deutschen Vorbild in nähere
Aussprache mit der Geschäftsführung einzutreten, und
augenblicklich sei dieserhalb auch der Referent der Geschäftsführung
in einer Besprechung bei dem zuständigen
Referenten der Regierungskommission. Er könne annehmen,
daß man alle diese Punkte, soweit es bei der
schwierigen Materie möglich wäre, befriedigend lösen
könne. Man müsse auch hoffen, daß die Regierungskommission
sich der Notwendigkeit einer Gesamtregelung
nicht mehr entziehe,
In der ‘anschließenden Aussprache unterstreicht Herr
Lazard die Ausführungen des Geschäftsführers über
die Aussichten einer Stibilisierung und die Unglaubwürdigkeit
der Gerüchte üher eine Revalorisation und betont
veiter, daß diese Gerüchte unter allen Umständen wegen
ler notwendig werdenden Deckungen gegen solche Mögichkeiten
eine Belastung der saarländischen Wirtschatt
Jarstellten. Herr Wentzel hebt die Notwendigkeit her-‚or,
bei der Bilanzumstellung völlige Freiheiten in der
3Zewertung zu geben. Die saarländische Wirtschaft müsse
labei die deutsche Praxis in der Umstellung genau berachten.
Von besonderer Wichtigkeit sei auch das steuer.
iche Problem, denn es sei klar, daß bei stabiler Währung
lie Frage richtiger Abschreibungen, die wiederum von
ler Bewertung der Anlagekonten abhinge, von der größten
Zedeutung für die steuerliche Belastung des Unternehmens
el.
Als Ergebnis der Aussprache stellt der Vorsitzende
est, daß an die Regierungskommission im Sinne der
Ausführungen des Geschäftsführers herangetreten werden
;oll. Die Regierungskommission soll gebeten werden,
hrerseits alles ihr mögliche zu tun, um Klarheit über die
stabilisierung zu schaffen und auf baldige Lösung zu
Irängen. Ferner möge sie unverzüglich die Vorbereiungen
für die aus der Stabilisierung erwachsenden Aufzaben
erfüllen, wozu sich die Wirtschaft gern zur Mitırbeit
zur Verfügung stellen wird.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung : „Saarländische
Steuerreform‘‘ gibt der Geschäftsführer einen
zurzen UVeberblick über die Bestrebungen, die schon lange
ıls dringend notwendig empfundene Reform des saarändischen
Steuerwesens zum mindesten unmitelbar
im Anschluß an die Stabilisierung zu erreichen,
Venn auch zuzugeben sei, daß eine Reihe der Reformvünsche
in innerem Zusammenhang mit der Stabilisierung
1ünden, so seien wiederum eine ganze Anzahl Fragen
:chon seit langem, zum mindesten schon seit der de facto
Stabilisierung reif. Nach einer summarischen Uebersicht
iber die Fülle der verschiedenen Probleme geht der
zedner eingehender auf das Problem der Einkommen-‚teuertarife
vom Jahre 1923, die durch die eingetretene
jeldentwertung ein ganz anderes Bild gewonnen haben,
in. An Hand einer Berechnung über den Goldmarkwert
ler Einkommen weist er nach, daß für die mittleren Eins<ommen
der Tarif eine ganz unverhältnismäßige Steigeung
erfahren hat und daß hier ein Punkt vorliegt, der
äne Reform ganz unabweısbar macht. Die gesamten Aryeiten
der Geschäftsführung auf dem Gebiete der Steuer-'‚eform
würden in einer Denkschrift in aller Kürze ercheinen,
um das Gesamtproblem eingehend und in zu-‚aammenfassender
Darstellung der Regierungskommission
zu unterbreiten. Die anschließende Aussprache ergibt die
»instimmige Auffassung der Versammlung, daß alle Schritte
yetan werden müssen, um eine baldige umfassende Inıngriffnahme
der Steuerreform zu erreichen
Punkt 4 der Tagesordnung: „Das :saarlänlische
Kohlenproblem‘‘, zu dem eine eingehende Aus-;prache
erforderlich schien, wird mit Rücksicht auf die
Zelastung der vorliegenden Tagesordnung vertagt. Die
/ersammlung nimmt aber Gelegenheit, zu den Gerüchten
iber eine bevorstehende Preiserhöhung für Saarkohle bei
hrem Absatz im Saargebiet Stellung zu nehmen. Sie
vendet sich dabei nachdrücklich gegen die im letzten
Zericht der Regierungskommission an den Völkerbund
‚ertretene Auffassung, daß eine Heraufsetzung der Steuereistung
der französischen Grubenverwaltung sich durch
ö» ne Kohlenpreiserhöhung für den Verbrauch des Saaryebietes
auswirken müsse. Die Bestimmungen des Saaritatuts
über die Pflicht der französischen Grubenverwalung,
den Verbrauch im Saargebiet zu beliefern, sei nach
ichtiger Auffassung dahin auszulegen, daß damit ein Ver-»ot
für den französischen Bergfiskus ausgesprochen sei,
;jeine Monopolstellung gegenüber der auf der Saarkohle
ıufgebauten Saarindustrie zu mißbrauchen. Die Liefetngsverpflichtung
des französischen Bergfiskus schließe
ınbedingt auch die Verpflichtung in sich, zu angemessenen
Dreisen zu liefern. Eine Preiserhöhung der Saarkohle im
3aargebiet, von der gerüchtweise verlaute, müsse mit
Hinblick auf die bereits bestehende Ueberteuerung der
Saarkohle wie auf die schwierige Wirtschaftslage des Saaryebietes
als außerhalb der wirtschaftlichen Möglichkeiter
jegend bezeichnet werden.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung: „Die saarlänlische
Ferngasfrage‘‘ erteilt der Geschäftsführer
ainen eingehenden Bericht über die in der Gründung bendliche
Ferngasgesellschaft „Saar“ G. m. b.H. und ihre