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Endgültiger Verfeilungsplan für die Saarzollkontingente.
Nachdem die Einspruchsfrist gegen die Verteilung der
in dem Saarzollabkommen vom 23. Februar 1928 vorgesehenen
Kontingente abgelaufen ist, hat diz Regierungskommission
der Handelskammer den endgültigen Verteilungsplan
zugestellt, der in der Zollabteilung der Handelskammer
eingesehen werden kann. Eine Wiedergabe
in der „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘ ist wegen des großen
Umfanges der Listen leider nicht möglich.
kammer nochmals darauf aufmerksam, daß nach nunnehr
erfolgler Erledigung der Einsprüche und damit
les gesamten Verleilungsverfahrens für die erste
deriode die Vorarbeilen für die zweite Verleilungsyjeriode
unverzüglich in Angriff genommen
verden müssen, um unliebsame Verzögerungen über
len 1. Juli hinaus nach Möglichkeit zu vermeiden,
dem Verteilungsyorschlag der Handelskammer wird
ıaturgemäß der endgültige Verteilungsplan für die
>rste Konlingenisperiode zugrunde gelegt werden,
Demgemäß wird bei allen denjenigen Firmen. die der
Tandelskammer bis zum 14. Juni keine besondere
\Litteilungen zugehen lassen, angenommen, daß sie mit
lieser Verteilung auch für die zweite Kontingentsjeriode
einverstanden sind, Soweit dies nicht der
Zall sein sollte, bittet die Handelskammer, ihr Abinderungswünsche
bis zum 14 Juni spätestens zu
ıbermitteln
Verteilung der Kontingente des Saarzollabkommens
für die 2. Kontingentsperiode.
Pressenoliz der Handelskammer vom 11, Juni 1928.
Unler Bezugnahme auf die vorausgegangenen Mitteilungen
in der Tagespresse macht die Handels-Allgemeine
Preisliste für Kohlen und Koks, gültig ab 16. Juni 1928.
Durch die am 16. Junt 1928 zur Anwendung ge- 2,83 Prozent bei Flammkohlen und 2,66 Prozent bei
langenden neuen Kohlenpreise der französischen Saar- Koks eingetrelen,
grubenverwaltung ist gegenüber der bisher gülligen Die in der nachstehenden Preisliste in Klammern
Kohlenpreisliste vom 1. März 1927 eine durchschnitt- peselzten Ziffern geben die seit 1. März 1927 gültigen
liche Preisermäßigung von 2.51 Prozent bei Fettkohlen. Preise an.
Fettkohlen
Kategorien
Flammkohlen
Kategorien
Kohlensorten
Ungewaschene Kohlen
Stückkohlen > 80 oder > 50 m/m
Stückkohlen > 35 m’'m.. .....,
Grieß aus gebrochenen Stücken.
*) Förderkohlen (bestmelıerte) .
Förderkohlen (aufgebesserte)
Förderkohlen (geklaubte)....
Förderkohlen (gewöhnliche‘. .
Rohgrieß (grobkörnig)...
Rohgrieß (gewöhnlich)
Staubkohlen ..
144
(147)
147 (147)
112 (115)
122 (125)
114 0117)
106 (109)
91 193)
38 (90)
BO 165)
144)
(144)
144 (147)
141
(144)
138 (1381)
134 (1387)
112 (115) |
122 (125)
(109)
109 (112)
120 1123)
112 (115)
105 (108)
90 (100)
58 (66)
/
119 (122)
110 (118)
89 191)
86 (88)
Gewaschene oder gleichartige Kohlen
Würfel .
Nuß I....
Nuß II ....
Nuß HII........
Grieß 035 m/m .
Grieß 0:15 m/m ...
Feingrieß ...
156 (159)
159 (162)
151 (154)
144 (147)
36
182 (12%
128 (181°
154
167
aR
157)
1160:
159)
158
Gl
(161) |
(1638)
‘“154)
‘5}
156 (159)
159 (162)
148 (152)
136 (149)
120 126)
107 MIA I
149 (152)
154 (157)
146 (150)
135 (143)
118 (125)
92 (100)
2.444.198 (197)
165 (1690)
oks { Großkoks { nn SE 170 Hoc) Brechkoks 35/50 m/m
] Mittelkoks 50/80 m/m Nr. 6 .. 182 (193) [| Brechkoks 15/35 m/m Nr. ?
BEMERKTINGEN.
weiteres auf 12,50 Fr. (bisher 14 Fr.) pro Tonne festgesetzt.
3. Für die im Landabsatz verkauften Brennstoffe erhöhen
sich die Grundpreise um: bei Abnahme auf den Gruben:
5 Fr. pro Tonne für Förderkohlen, 14 Fr. pro Tonne
‘ür Stückkohlen > 80 mm, Würfel, Nuß I, Nuß HI, 8 Fr.
»ro Tonne für andere Sorten; bei Abnahme auf dem
dafen Saarbrücken: 18 Fr. (bisher 20 Fr.) pro Tonne für
7örderkohlen, 27 Fr. (bisher 28 Fr.) pro Tonne für
;tückkohlen > 80 mm, Würfel, Nuß I, Nuß 1, 20 Fr.
bisher 22 Fr.) pro Tonne für andere Sorten.
4. Diese Preisliste ist unter Berücksichtigung des nornalen
Aschen- und Wassergehaits, der Korngröße und der
Güte der verschiedenen Kohlensorten aufgestellt worden.
5. Die Preise für Schmiedekohlen sind die Preise dieses
Tarifs mit einem Aufschlas von 4 Fr. vro Tonne