Full text : 33.1928 (0033)

Schweiz.
Erhöhung des Einfuhrzolles für gewisse Baumwollgewebe.
Durch Bundesratsbeschluß vom 1. Mai 1928 ist in der
Schweiz mit Wirkung vom 7. Mai 1928 der Einfuhrzoll
für glatte oder geköperte Baumwollgewebe, roh oder
cremiert, im Gewichte von 6 bis 12 kg auf 100 qm, der
Tarifnummer 361 von 20 auf 60 Fr. erhöht worden.
X

Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Keine Erhöhung des Zolles für Wandplatten.
Entgegen anders lautenden Nachrichten weist die I ‚u. H.
vom 20. Mai darauf hin, daß der Tarifkommission bisher
noch kein Antrag auf Erhöhung des Einfuhrzolles für
Wandplatten und verwandte Erzeugnisse aus Ton zugegangen
 ist.
Markierung von Glasscheiben bei der Einfuhr.
Gemäß einer Entscheidung der amerikanischen Zollbehörde
 vom 23. Februar 1928 müssen Glasscheiben bei
der Einfuhr mit einem Etikett des Ursprungslandes versehen
 sein. Diese Bestimmung ist am 23. April 1928 in
Kraft geireten.

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‘ne

Deutsche Verkehrsprobleme der Gegenwart. Verhandlungen
 der Friedrich-List-Gesellschaft e. V
am 29. Oktober 1927 in Berlin. Preis geheftel
5 RM., geb. 6 RM. Verlag von Reimar Hohbing.,
Berlin SW 61.
Die deutschen Verkehrsprobleme der Gegenwart bildeten
das Hauptthema der Verhandlungen auf der letzten Tagung
der Friedrich-List-Gesellschaft, deren Ergebnisse nunmehr
von allen interessierten Kreisen mit Spannung erwartet
gedruckt vorliegen.
Staatssekretär a. D. Vogt umschreibt als Hauptreferent
die Richtung, nach der die Politik der Deutschen Reichsbahn
 in der Gegenwart verläuft, bedingt durch die Nachkriegsstruktur
 der deutschen Volkswirtschaft, durch Kapitalknappheit,
 Gebietsverluste, Vermehrung der mit deı
Eisenbahn konkurrierenden Verkehrsmittel usw.
In einem Korreferat legt Professor E. v. Beckerath
den Standpunkt der Wissenschaft dar. Geheimrat Pflug
vom Reichsverkehrsministerium ergänzt diese Ausführungen
durch interessante Angaben über das Kraftfahrwesen als
Konkurrent und Ergänzung der Eisenbahn. Kommerzienrat
Röchling, Geheimrat Haeuser, Professor Salin,
Generaldirektor Waibel, Geheimrat Prof. Dr. Harms
u. a. beleuchten in interessanten Ausführungen die Auffassung
 des Referenten und die heutige Lage des
deutschen Verkehrswesens vom Standpunkt der
wirtschaftlichen Interessen wie der Verkehrswissenschaft.
 Der Bericht gibt einen Ueberblick über die
Verkehrsprobleme, Eisenbahn, Wasserstraßen
und Auto, deren Zusammenhang mit Friedrich List’s
Verkehrstheorien das Einleitungsreferant von Professor
Friedrich Lenz zeichnet, und ist zugleich richtungweisend
 für die Orientierung der Zukunft

Verzeichnis der oberen Reichsbahnbeamten 1928.
24. Jahrgang. Zusammengestellt nach Unterlagen
der Hauptverwaltung der Deutschen
Reichsbahn-Gesellschaft nach dem
Stande vom März 1928. Berlin 1928. Verlag
der Verkehrswissenschaftlichen Lehrmittelgesellschaft
 m. b. H. bei der Deutschen Reichsbahn,
Berlin W 8. Format: 12:17 cm. 400 Seiten mit
1 Bildnissen. Im lichtechtes Jeinen gehunden
12 RM.
Das bekannte „Verzeichnis der oberen Reichsbahnbeamten‘“
 ist für 1928 zum 24. Mal erschienen. Es bringt
neben den Angaben über die einzelnen Beamten die
genaue Gliederung des größten Privatbetriebes der Welt,
die Zusammensetzung des Verwaltungsrates usw. Man
erfährt neben der regionalen Gliederung, welche Ressorts
von den einzelnen Beamten verwaltet werden

jeder, der Verhandlungen mit irgendeiner Stelle der
leichsbahn zu führen hat, kann aus dem Verzeichnis er.
;‚ehen, wohin er sich wenden muß, wenn er die rasche Er.
edigung seiner Angelegenheiten erreichen will. Behörlen,
 Handel und Industrie und besonders den
Lieferfirmen der Reichsbahn wird das Buch
gute Dienste leisten können.

®
Wegweiser für den Handel mit dem Irak.
Die im Jahre 1919 in Berlin gegründete Deutsch-Per.
ische Gesellschaft, Berlin-Grunewald, Franzenbaderstr. 5,
1at vor kurzem ein handliches Heftchen herausgegeben,
las demjenigen, der sich schnell über die wirtschaftlichen
Verhältnisse im Irak unterrichten will, eine gute Uebersicht
»jetet. Die Gesellschaft, die die Förderung enger wirtschaftlicher
 und kultureller Beziehungen zwischen dem
deutschen und dem Persischen Reich zum Ziele hat, gibt
lie zweimonatlich erscheinenden „Mitteilungen der Deutschdersischen
 Gesellschaft‘‘ und die nur für wirtschaftliche
<reise bestimmten ‚„Wirtschaftsnachrichten der Deutsch-Dersischen
 Gesellschaft‘‘, die alle 14 Tage erscheinen,
jeraus. Der Mitgliedsbeitrag für Firmen beträgt 20 RM,.,
ür Privatpersonen 10 RM. Für Bezieher der letzteren Zeitschrift
 gelangt außerdem ein Sonderbeitrag von 10 RM.
zur Erhebung.
Die genannten „Mitteilungen‘‘ und der Wegweiser sind
1ei der Handelskammer einzusehen.

Recht una Steuer.

Entscheidungen
des Obersten Gerichtshofes
in SaarlQuis.

Wenn es sich um Neufeststellung einer Dauerrente
nach Beendigung einer von der Gerufsgenossenschaft
gewährten Heilanstaltspflege handelt, ist der Rekurs
zulässig.
Landesversicherungsamt in Saarlouis.
Urteil vom 19. Dezember 1927.
Der Rekurs des Klägers gegen das Urteil des Knapp-:hafts-Oberversicherungsamtes
 in Saarbrücken vom 17.
ehruar 1927 wird zurückgewiesen.
Kosten hat keine Partei der anderen zu erstatten
Gründe:
Für einen am 29. November 1922 erlittenen Unfall ist
ijem Kläger durch Bescheid vom 27. Oktober 1924 erstnalig
 mit Wirkung vom 24. August 1924 ab eine Dauer-‚ente
 von 50% gewährt worden. Am 28. Februar 1925
vurde der Kläger in das F.-Krankenhaus aufgenommen
vegen Beschwerden, die sich auf den erlittenen Unfall
jezogen. Er wurde daselbst bis zum 4. April 1925 be-1andelt
 und dann in die Revierbehandlung überwiesen.
Am 21. Juni 1925 stellte der Kläger den Antrag, die
Zente von 50% zu erhöhen. Die Beklagte stellte jedoch
lurch Endbescheid vom 31. Juli 1926 wiederum eine
Zdente in gleicher Höhe fest. Die Berufung des Klägers
vurde durch Urteil des Knappschafts-Oberversicherungsmtes
 vom 17. Februar 1927 zurückgewiesen. Gegen
lieses Urteil richtet sich der Rekurs des Klägers. Er
nacht geltend, daß er vor dem Unfall ein dauernd ge-‘under
 und kräftiger Mann gewesen sei, daß seine Abnagerung
 und der Kräfteverfall erst nach dem Unfalle
ngesetzt habe und demnach durch denselben als ver-‚rsacht
 anzusehen sei.
Es entsteht zunächst die Frage, ob der Rekurs zulässig
st. Nach 8 1700 Ziffer 8 RVO. ist der Rekurs ausreschlossen,
 wenn es sich handelt um Neufestsetzung von
Dauerrenten wegen Aenderung der Verhältnisse. Der Endjescheid
 vom 31. Juli 1926 ist auf Antrag des Klägers
»rgangen, ihm eine höhere Rente zu gewähren, nachdem
jereits vorher eine Dauerrente festgesetzt worden War.
Yer Kläger beahsichtigte also eine Neufestsetzung wegen
            
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