Full text : 33.1928 (0033)

Buchbesprechung.
Kammern und Kommunen, von Dr. <urt Finkenwirth,
 Erstem Syndikus der Industrie- und
Handelskammer zu Hannover. Verlag Reimar
Hobbing, Berlin 1928. Preis 0,80 RM.
Die vorliegende Schrift erscheint als Heft 1 einer „Recht
und Praxis der Industrie- und Handels-Kammern“
 betitelten Schriftenreihe, die vom Deutschen
Industrie- und Handelstag und der Vereinigung der Geschäftsführer
 deutscher Industrie- und Handelskammern in
zwangloser Folge herausgegeben wird. Mit der wissenschaftlichen
 Untersuchung und Darstellung der rechtlichen
Stellung der Industrie- und Handelskammern und ihrem
Wirken als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörper
der Wirtschaft ist der von der vorgenannten Vereinigung
der Geschäftsführer deutscher Industrie- und Handelskammern
 im Jahre 1926 ins Leben gerufene sogenannte
Kammerrechtsausschuß befaßt, der durch eine
kurz vor Pfingsten stattgehabte Tagung in Saarbrücken
 auch zum Saargebiet in nähere Beziehung
getreten ist. Mit der vorliegenden Untersuchung wird
die fruchtbringende Arbeit des Ausschusses der breitesten
Oeffentlichkeit zugänglich.
Der Verfasser, Dr. Kurt Finkenwirth, Erster Syn
dikus der Industrie- und Handelskammer zu Hannover,
hat die dankenswerte Aufgabe übernommen, das Verhältnis
 der Kammern zur kommunaler
Selbstverwaltung zu klären. Die Darlegung, die
das Problem an der Wurzel faßt, verdient in den Kreisen
der Wirtschaft wie der Kommunalverwaltungen gleicher:
maßen Beachtung. Sie zeigt, wie Kammern und Kommunen,
 als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörper im
Grundcharakter sich gleichend, dazu berufen sind, jede auf
ihrem Gebiet dem Volksganzen zu dienen, und wie dieses
Ziel nur durch vertrauensvolle Zusammenarbeit erreicht
werden kann. Vielseitig sind die Berührungsflächen zwischen
den Selbstverwaltungskörpern der Wirtschaft und der Gemeinden,
 und manches bleibt zu tun, eine wirtschaftsfördernde
 Zusammenarbeit herzustellen und zu vertiefen,
Aus reicher Erfahrung heraus gibt der Verfasser einen
klaren Ueberblick über diese Kernfrage des Problems und
eine Fülle wertvoller Hinweise und Anregungen, auf die
näher einzugehen der beschränkte Raum leider verbietet.
Wir nennen nur die Leitgedanken, wie aktive Mitarbeit
von Wirtschaftsvertretern in den Organen der Kommunalverwaltung,
 gemeinsame Tätigkeit von Kammern und Kommunen
 mit dem Ziel der Wirtschaftsförderung und Betätigung
 von Kammern und Kommunen — jede für sich —
in kommunalpolitischen, die Wirtschaft berührenden Angelegenheiten.
 Was der Verfasser über die Zusammenarbeit

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Sinladung zur Vorstandssitzung des Wirtschaftlichen Vereins
am 4. Juni 1928.
Der Vorsitzende unseres Wirtschaftlichen Vereins,
Herr Dr. Max von Vopelius, Sulzbach (Saar), hat
auf Montag, den 4. Juni 1928, vormittags
10,30 Uhr, unter Bezugnahme auf den früher übersandten
 Sitzungskalender eine im Sitzungssaale des
Hauses Saarindustrie, Königin-Luisen-Straße 33, stattfindende
 Vorstandssitzung anberaumt.
Der Herr Vorsitzende behält sich vor, die Tagesoränung
 gegebenenfalls noch um diejenigen Punkte zu
erweitern, deren Erörterung am Tage der Sitzung
selbst dringend und besonders wünschenswert erscheinen
 sollte. Im übrigen liegt den Beratungen zunächst
 die nachstehende Tagesordnung zugrunde:
Genehmigung des Abschlusses für das Geschäfts:
jahr 1927 — Aussprache über den in der letzter
Hauptversammlung bereits genehmigten Voran:
schlag für 1928 —,
Die Stabilisierung des französischen Franken und
die sich für die Saarwirtschaft ergebenden Folgerungen;
 Bilanzfragen; Aufwertungsregelung.
Saarländische Steuerreform.

‚on Kammern und Kommunen in der Lösung großer
öffentlicher Aufgaben sagt, hat auch für das
jaargebiet aktuellste Bedeutung. Ueberhaupt ist das Merknal
 der Schrift die absolute Ausschaltung jeglicher bluteeren
 Theorie zugunsten einer von jebensvollem Wirklichceitssinne
 getragenen Darstellung. Unter Zurückstellung
ılles Trennenden in fruchtbarer Zusammenarbeit den Wirxungsgrad
 deutscher Selbstverwaltung zu vervielfachen,
st nach den Schlußworten des Verfassers wahrer Dienst
ım Vaterlande. Dr. CC.

Aufgehobene Konkursverfahren im Saargebiet.
-irma Heinrich Blank & Othmar Curiger, G.m.b.H,.,
Unternehmung für Hoch- und Tiefbau, Saarbrücken 3,
Bruchwiesenstraße 55. Das Konkursverfahren ist am
16. Mai mangels Masse eingestellt worden.
7"irma Weber & Seiffert, G. m. b. H., Saarlouis. Das Konkursverfahren
 über das Vermögen der Firma ist durch
Beschluß des Amtsgerichts in Saarlouis vom 21. Januar
1928 aufgehoben. Die Firma ist erloschen,
“rau Peter Widdem, Altenwald. Das Konkursverfahren
wurde am 18. Mai 1928 aufgehoben.

Devisennotierungen in Berlin und Paris
vom 24. bis 31. Mai 1928 und der Reichsmark- und
Dollardurchschnitiskurs für den Monat Mai.

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v8 124.02 125.39 , 1025.—| 489.50
Durchschnit’skurse für Mai:
1 RM. = 6,08 Fr.;
Dollar = 25490 7”

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4. Das Saarkohlenproblem.
+ Die saarländische Ferngasfrage.
Beteiligung des Saargebiets an Reparationslieferungen.

Bereinigungsverhandlungen zum deutsch-französischen
 Handelsvertrag und zum Saarzollabhkommen
8. Das Ostertalbahnprojekt
9. Verschiedenes.
Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit, die den zur Beatung
 stehenden Fragen zukommt, dürfen wir um
nöglichst vollzähliges Erscheinen bitten.
Verein zur Wahrung der gemeinsamen
wirtschaftlichen Interessen ım Saargebiet.
Der Generalsekretär: Lütke

Generalversammlung
des Vereins der Handelsvertreter des Saargebietes.
Der Verein hielt am 26. April im Sitzungssaale der
j‚andelskammer seine ordentliche Generalversammlung
ıb. die sich eines guten Besuches erfreute, Dem vom
            
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