Aufhebung des Ausfuhrverbotes für Gewehrholz.
In Abweichung von dem durch Dekret vom 28. Mai
1924 erlassenen Ausfuhrverbot kann Gewehrholz, gesägt,
vor- oder fertiggearbeitet, von einer Stärke von mehr
als 35 mm bis auf weiteres ohne besondere Bewilligung
ausgeführt werden, („Journal Officiel‘“ Nr. 100 vom
27. April 1928.)
Zulassung eines Jahreskontingentes von 500 hl Trinkbranntwein
(Kirsch und Enzian) schweizerischen Ursprungs
zur Einfuhr in Frankreich,
Nach einer im „Journal Officiel*‘ vom 29. April 1928
veröffentlichten Bekanntmachung an die Importeure ist
in Abweichung von dem bestehenden Einfuhrverbot für
Trinkbranntweine (Dekret vom 22, Dezember 1916) die
Einfuhr von Kirsch- und Enzianbranntwein schweizerischen
Ursprungs und schweizerischer Herkunft im Rahmen eines
Jahreskontingents von 500 hl gegen Entrichtung des Alkoholausgleichszuschlags
(Art. 89 des Gesetzes vom 25
Juni 1920) ohne vorherige Bewilligung gestattet worden.
Handelspolitische Rundschau.
Belgien.
Zollerhöhungen.
in dem am 15. April dieses Jahres in Kraft getretenen
neuen belgisch - französischen Handelsvertrag vom 23.
Februar 1928 sind bekanntlich eine Reihe von belgischen
Zollerhöhungen enthalten, Somit haben die seit längerer
Zeit umlaufenden Gerüchte über beabsichtigte Zollerhöhungen
der belgischen Regierung eine Bestätigung gefunden.
Nähere Einzelheiten über den voraussichtlichen Inhalt der
Zolltaritnovelle konnten bis jetzt leider nicht in Erfahrung
gebracht werden. Nur darüber besteht Gewißheit, daß
die Vorarbeiten der belgischen Regierung vor dem Abschluß
stehen und daß in etwa 14 Tagen der Erlaß
einer Verordnung zu erwarten ist, durch die die Zollerhöhungen
bekanntgemacht werden. Nach zuverlässiger
belgischer Quelle sollen die Zollerhöhungen jedoch nicht
über das Ausmaß von etwa 20 bis 30 Prozent der his.
herigen Zölle hinausgehen.
Als Folge des französisch-belgischen Handelsvertrages
werden die nachstehenden Positionen des belgischen Zoll:
tarifs von Zollerhöhungen betroffen werden: €ex5, €eX 6,
ex 60, eX77, eX79, ex81, ex9, ex 117, ex 126, ex 2009,
eX457'b, 466, 467, ex468, ex 484, ex 513, 516, 523c,
524, ex 552, 554, ex 570, ex 588, 735 b, 767, 824, 825, ex 845,
ex903, ex 904, ex 905, ex 1006, ex 1018, 1072, ex 1154,
ex 11538 C1, ex 1162c. Ob darüber hinaus noch weitere
Zollerhöhungen erfolgen, ist unbekannt. Tatsache ist jedoch,
daß die belgische Regierung trotz der bestehenden
Handelsverträge die Möglichkeit zu autonomen Zollerhöhungen
auf weiten Gebieten des Zolltarifs hat.
Wir werden nicht verfehlen, an dieser Stelle über die
weitere Fntwicklung dieser Frave zu berichten.
Spanien.
Goldzollzuschlag.
Der Goldzollzuschlag beträgt in der Zeit vom 1. bis
10. Mai 15.86 60. vom 11. bis 20. Mai 1928 16.03 %a
Rußland.
A
Patent- und Warenzeichen-Anmeldungen.
Nach einer Mitteilung des deutschen Generalkonsulats
in Leningrad ist als letzter Termin für die Bestellung
von neuen Vertretern für schwebende Patent- und Warenzeichen-Anmeldungen
in Rußland der 1. Juni 192728 festgesetzt
worden.
Da diese Frist als rechtsverbindlich für das russische
Patentamt erklärt worden ist. empfehlen wir den Firmen.
jeren Patent- und Warenzeichen-Anmeldungen in Rußland
ıoch in der Schwebe und wegen der seinerzeit erfolgten
/erhaftung russischer Patentanwälte gegenwärtig ohne Verreter
sind, die Neubestellung schleunigst vorzunehmen und
‚ich zu diesem Zwecke der Vermittlung eines deutschen
Datentanwaltes zu bedienen. Der Verband Deutscher
Datentanwälte, Berlin SW 61, Gitschiner Straße 97, ist in
ler Lage, geeignete Persönlichkeiten zu benennen.
Hitze)
[
— Ar ktenb
MN
:
Notierungen der Saarbrücker Produktenbörse.*)
Offizielle Preise der Proauktenbörse zu Saarbrücken
per 100 kg waggonfrei Saarbrücken für den Großhandel
Mai | 15. Mai
Fr.
Mühlenfabrikate:
Tendenz: behauptet
Veizenmehl, Basis fleur
Weizenmehl, Super.
Weizenmehl, innerfr. . .
Roggenmehl 0 . .
Roggenmehl 01 z
Weizenkleie, fein .
Weizenkleie, grob
Roggenkleie . .
Weizenfuttermehl
Roggenfuttermehl
276
264
242
227
97
01
(1
35
LE
276 m.Sack
264
Se
227
97
01
101
15
19
Getreide:
Tendenz: behauptet.
Weizen, einheimischer
Weizen, französischer .
Roggen, einheimischer
Roggen, französischer
Roggen, deutscher .
Braugerste & .
Futtergerste € #
Hafer . * & -
Auslandshafer ;
Auslandsweizen „0
Platamais . 5 4
Pfälzer Roggen .
Rauhfutter, Kartoffeln usw.
adenz: Rauhfutter fest.
Xartotieln schwächer.
Wiesenheu, lose. .
Wiesenheu, gepreßt
Luzerneheu, lose .
Luzerneheu, gepreßi
Getreidepreßstroh
Kartoffeln, weiße .
Kartoffeln, rote. .
Kartoffeln, Industrie
Zwiebeln
9. Sach
185
155
159 |}
185
155
159
150 —155
150—155
198 —208
153
150—155 m.Sach
150 — 155
198-208
58
+4
64
Öl
64
66
39
33
53
56
160
30
51
50)
55
160
*) Die angegebenen Tendenzen
auf die letzte Börsennotierung
beziehen sich immer
Börsenbericht.
Saarbrücken, den 8. Mai 1928.
Wie wir schon in unserer letzten Mitteilung vom 5. Mai
rwähnt haben, hatten die amerikanischen Weizenkurse mit
701/23 Cent ihren Höhepunkt erreicht. Die amerikanischen
Curse pendeln nunmehr zwischen 158 und 160 Cent.
Scheinbar sind in diesem Kurs schon die schlechten Aussichten
für die kommende Ernte diskontiert. Die Ausäüchten
scheinen in vielen Bezirken jetzt doch wesentlich