Die Berichtigung der Handelsbilanz vom 31. Dezember
j924 nach 8 107,2 EStG. hat also einen Aktivmehrbetrag
„on 60000 RM. ergeben, der durch die Antizipation der
schulderhöhung der Aufwertungshvpothek nach $ 108,1
am 10000 RM. auf 50000 RM. gemindert wird. Dieser
Betrag erscheint zusammen mit dem Gewinnvortrag in
dieser Steuereröffnungsbilanz schon gemeinsam als „ver-;teuertes
Reservekonto‘'.
Handelsbilanz vom 31. Dezember 1925.
Äktiva RM RM
Gebäude RM 100 000 250 000
Abschr. - +4 000 25 000
Zrundstücke. ... We 92 000
Waren und Vorräte
Forderungen
RM 60 000
{00}
Abschr. + 6000 54 000
Zasse ......00 15.000
! 425 000 425 000
Steuerbilanz vom 31. Dezember 1925.
RM RM
270) 000
25 000
95 000
100-000
0 (CH)
Yassıva
Aktienkapital. .....
Aufw.-Hypothek ...
Schulden. ........
Versteuertes Reservekonto........-.
Steuerpflichtiger Gewinn
1923 .....
5%
Abschr. » 3.000
<asse ...
57 000
15 000
ı 490 000
; 490 000
Dem Gewinn in der Handelsbilanz in Höhe von 55000
Reichsmark steht also steuerlich nur cin solcher von
20000 RM. gegenüber, da letzterer u. a. um den in dem
versteuerten Reservekonto enthaltenen Gewinnvortrag 1924
geschmälert ist, der nicht noch einmal steuerpflichtig sein
kann. Die sonstigen Unterschiede beruhen auf den ver:
änderten Abschreibungssätzen und der Erhöhung der Auftwertungsschuld
in der Handelsbilanz.
Um ferner auch bei den stehenden Konten dieser Bilanzen
eine Bewegung zu zeigen, wird nunmehr angenommen,
daß das Unternehmen im Laufe des Jahres 1926 die
Hälfte seines Grundbesitzes zum Buchwert der Handelsbilanz
veräußert hat. Dann ergibt sich folgende Bilanzierung:
;
Handelsbilanz vom 31. Dezember 1926,
Dr RM
DZ (EM
N Aktiva
aebäude RM 458 000
Abschr. 2000
Grundstücke. .....-Waren
und Vorräte
Forderungen
RM 40 000
10%0
Abschr. „4000 86 000
Kasse ...........0. 69 000
Verlust 1996... 1 9.000
350 000 | 350 000
Steuerbilanz vom 31. Dezember 1926.
RM RM
2 50 000
25 000
ZZ (MM)
Passiva
Aktienkapital. ....
Aufwertungshypothek......
.
Schulden. ... .
Aktiva
Gebäude RM 74 000 '
Abschr. „1000
Grundstücke. ...... ;
Waren und Vorräte |
Forderungen
RM 40 000
50%
Abschr. „ 2000
Kasse ..........0-Verlust
1926 .. We
Passiva
Aktienkapital. .....
Aufwert.-Hypothek .
Schulden. ........
Versteuert. Reservekonto
RM 100 000
abzgl. Mehrbetrag
des It. Hb. ausgeschütteten
Gewinns
RM 35 000
73 000
15 000
180 D0OO
38 090
69 000
40.000
415 000
65 000
415.000
Die Steuerbilanz zeigt also entsprechend den obigen
Ausführungen eine Ahhuchung des Mehrhetrages des laut
jandelsbilanz vom 31. Dezember 1925 ausgewiesenen und
jann ausgeschütteten Gewinnes von dem „versteuerten
Zeservekonto‘‘, da hier eine der oben angeführten Aus-„ahmen
bei der Uebernahme der Reservekonten aus der
Steuerbilanz vorliegt. Der höhere Verlust in der Steuerbilanz
erklärt sich u. a. aus dem größeren Buchverlust
an der veräußerten Hälfte des Grundbesitzes, Der Verlustvortrag
von 40000 RM. in der Steuerbilanz kann jedoch
in der nächsten Steuerbilanz bei dem, wie gezeigt werden
wird, vorhandenen Gewinn des nächsten Jahres nicht
steuerfrei getilgt werden, da ihm auf der Passivseite
noch entsprechende Reserven in dem „versteuerten Reservekonto‘‘
gegenüberstehen. Der Verlust wird deshalb
in der nachfolgenden Steuerbilanz mit diesem versteuerten
Reservekonto aufgerechnet.
Es ergibt sich nunmehr:
Handelsbilanz vom 31. Dezember 1927.
— Ahtiva RM
Gebäude RM 46 000 250 000
Abschr. „2000 25 000
Grundstücke. ...... 65 000
Waren und Vorräte
Forderungen
RM 60 000
10% 0
Abschr. „6000 54 000
Kasse. ....... 292 000
410 000 ; 410 000
Steuerbilanz vom 31. Dezember 1927,
Aktiva
Gebäude RM 7? W
Abschr. „ 1000
Grundstücke.......
Waren und Vorräte
Forderungen
RM 60 000
376
Abschr, „ 3 000
Kasse ...........
RM
72 000
Passiva
Aktienkapital......
Autwert.-Hypothek
Schulden..... ...
Versteuertes Reservekonto.........-
pflichtiger Gewinn
1927 .. ...
RM
20 006)
25 000
65 000
25 000
15 000
280 000
81 000
57 000
22.000
446 000
"446 000
Die Unterbilanz von 9000 RM. ist in der Steuerbilanz
nicht berücksichtigt, so daß die Erhöhung des steuerpflichtigen
Ertrages u. a. hierauf zurückzuführen ist. Der Ausgleich
der Unterbilanz in der Steuerbilanz des Vorjahres
in Höhe von 40000 RM. ist zu Lasten des ‚‚versteuerten
Reservekontos‘“ erfolgt.
Schluß.
Die Frage der Zweckmäßigkeit der Aufstellung
besonderer Steuerbilanzen neben der Handelsbilanz.
Die Frage, ob es überhaupt notwendig bzw. ob es
zweckmäßig ist, neben der Handelsbilanz eine besondere
Steuerbilanz aufzustellen, ist gerade in letzter Zeit sehr
Amstritten. Aus meinen Ausführungen kann ich den Schluß
ziehen, daß Finanzverwaltung und Reichsfinanzhof in einem
sffensichtlichen Ausbau des Steuerbilanzsystems begriffen
sind. In der Literatur der Steuerrechtler ist die Meinung
nicht einheitlich. Immerhin ist unfraglich der überwiegende
Teil für die bilanzmäßige Aufzeichnung der steuerlichen
Ertragsberechnung mit der Begründung, daß die Trennung
von Handelsbilanz und Steuerbilanz in Zeiten starker
Steueranspannung eine selbstverständliche Folge ist und
sich die Steuerbilanz nach Ueberwindung der Anfangsschwierigkeiten
regelmäßig günstig auswirkt. Es wird von
hnen auch meines Erachtens mit Recht bestritten, daß
die Zusammenfassung der für die Steuer stets notwendigen
Feststellungen in bilanzmäßiger Form mehr Arbeit verursachen
soll als die Uebergabe der Handelsbilanz mi!
Frläuterungen.
Im allgemeinen wird bei der Kritik des Problems „Handels-
und Steuerbilanz“ zu unterscheiden sein zwischen‘
a) der Erörterung des jetzigen Rechtszustandes,
b) den Forderungen für künftige Aenderung der Steuer
gesetze.
a) Für die Zeit der Gültigkeit des derzeitigen Steuer;
rechts wird grundsätzlich stets mit der Forderung der