Bearbeitung wiederum wie im Vorjahre dadurch stark
verzögert worden sei, daß nicht die Firmen, sondern
die Firmeninhaber zur Gewerbesteuer veranlagt werden,
während die Handelskammer die betreffenden tirmen
heranziehen müsse. Dies mache Schwierigkeiten bei allen
offenen Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften
sowie Einzelkaufleuten in denjenigen Fällen, wo sich
die Namen der Firma und der Firmeninhaber unterscheiden.
Außerdem bestehe noch eine besondere Schwierigkeit
in Saarbrücken, weil hier die CGewerbesteuerveranlagung
nach Straßen geschehe, während die Listen der
Handelskammer auf dem Handelsregister beruhen und
daher nach dem Alphabet und dem Datum der Eintragung
registriert seien. Hinzugekommen sei schließlich noch
He Notwendigkeit der Abwicklung zahlreicher schwebendeı
Zinsprüche gegen die Veranlagung aus früheren Jahren
Zedauerlicherweise sei man trotz möglichster Beschleunizung
der Beitragsfeststellung auch heute noch nicht in
der Lage, das endgültige Ergebnis in die Bilanz einzu.
setzen. Der Finanzausschuß habe sich jedoch entschlosjen,
trotzdem mit der Feststellung des Jahresabschlusses
nicht mehr länger zu zögern, weil der fortgeschrittene
Stand der Arbeiten immerhin gestatte, eine der Wirklich
keit sehr nahekommende Zahl hinsichtlich der zu er.
wartenden Handelskammerbeiträge in die Bilanz einzu.
setzen. Die Vermögensaufstellung sowie die Verlust- unc
Gewinnrechnung, die vom 2. Syndikus alsdann eingehend
’jesprochen werden, stellen sich wie folgt dar:
Vermögensaufstellung der Handelskammer zu Saarbrücken per 31. Dezember 1927
Passiva
Aktiva:
Häuser, Inventar, Effekten
Kasse, Banken, Postschecks 336 001,20
Guthaben W.V. — 327 834,92
Ausstehende Handelskammer-Beiträge
Konto-Korrent
Verlust := Verbrauch von Reserven
aus früheren Jahren
Avale 47 265,82
tr.
Konto-Korrent
Rücklage aus früheren Jahren
Avale 47 265.82
Fr.
285 428,23
384 182.36
8 166,28
305 988,70
122 986.
32 467
669 610
669 610.61
Verlust- und Gewinnrechnung der Handelskammer zu Saarbrücken per 31. Dezember 1927.
(Aufwendungen) Soll: (Erträgnisse) Haben
Reisespesen und Repräsentationen
Gehälter
Bücherei und Zeitschriften
Porto, Telephon, Telegramme
Büro-Unkosten
Allgemeine Unkosten
Pariser Büro
Pensionen
Unkosten der Häuser
Da,
114 548,39
1015 297,70
33 993,01
50 957,65
110 129,62
128 692,64
54 827,82
24 270,-—
111 564,25
1 644 281.08
Fr.
963 488,85
208 607,87
340 280,48
75.517,75
23.917,90
32 4068.14
bp
1.
8.
Q
Wie der 2. Syndikus weiter ausführt, zeige der Abschluß
des Jahres 1927 kein so günstiges Bild wie im
Vorjahre, wo allerdings die Beiträge von zwei Jahren eingekommen
seien. Immerhin gebe der Verlustposten von
32 408,14 Fr., um den sich die Rücklage aus früheren
Jahren vermindere, zu besonderen Befüchtungen für ‘die
jinanzielle Lage der Handelskammer keinen Anlaß. Der
Berichterstatter bringt in diesem Zusammenhang der Vollversammlung
ein Schreiben des Herrn Ministers Morize
vom 13. März dieses Jahres zur Kenntnis, in dem
die Befürchtung ausgesprochen wird, daß die hohen Ausvaben
der Handelskammer allmählich dazu führten, daß
die bestehenden Reserven nicht nur angegriffen, sondern in
kurzer Zeit sogar aufgebraucht sein würden. Er
könne an dieser Tatsache nicht vorübergehen, ohne
die Kammer auf die darin * liegende Gefahr für
ihre Finanzen aufmerksam zu machen. Namentlich
aber müsse Herr Minister Morize darauf hinweisen, daß
er unter keinen Umständen die im Absatz 1 8. 31 des
Handelskammergesetzes vorgesehene Genehmigung zur
Ueberschreitung des :10prozentigen Zuschlags zur Gewerbesteuer
erteilen werde, Es müsse daher die behördlich‘
vorgesehene Herabsetzung der Gesamtsumme der
Ausgaben ins Auge gefaßt werden, sobald der Aufwand
der Kammer mit Hilfe der bisher erhobenen Beiträge nicht
mehr gedeckt werden könne.
Wie bereits ausgeführt, erscheinen die von Herrn
Minister Morize zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen
unbegründet angesichts der Tatsache, daß es infolge
stärkerer Heranziehung des Wirtschaftlichen Vereins. zu
den Unkosten der Handelskammer. möglich gewesen. sei,
die Inanspruchnahme der Rücklage im vergangenen Jahr
auf ein geringes Maß: zu beschränken. Im. übrigen sei
zu bemerken, daß die Handelskammer, wie sie dies auch
wiederholt bei früheren Gelegenheiten zum Ausdruck gebracht
habe, eine Erhöhung des Zuschlags zur ‚Gewerbesteuer
niemals ‘ins Auge gefaßt habe;und auch nicht ins
Auge fassen: werde, : Es hätte also des Hinweises von
Herrn Minister Morize. daß er seine Genehmigung zur
VJeberschreitung ‘dieses Satzes hicht erteilen werde, nicht
bedurft, weil ein solcher Antrag niemals gestellt worder
sei.
Der 2. Syndikus führt weiter aus, daß die greifbaren
Mittel wie bisher zum Zwecke der Vereinfachung der
<assenführung gemeinsam mit dem Wirtschaftlichen Vereir
ıngelegt worden seien, In der Vorspalte erscheine die
Gesamtsumme, von der das Guthaben des Wirtschaiftlichen
Vereins abgezogen worden sei. Wegen des Kontos „Avale“
;ei zu bemerken, daß die Handelskammer für einen Geschäftszweig
eine praktische Lösung der Steuerbürgschafi
vermittele. Ein Risiko sei für die Handelskammer nich!
gegeben, da die Avale in vollem Umfange durch Bar
»inzahlung gedeckt seien.
Die Verlust- und Gewinnrechnung entspreche in ihrem
Aufbau und ihrer Einteilung dem endgültigen Voranschlag
für 1927, wie ihn die Vollversammlung vom 19. Dezember
1927 zu ihrem Beschluß erhoben habe. Eine
Trennung der anteiligen Ausgaben von Handelskammer
ınd Wirtschaftlichem Verein für die verschiedenen in
3Zetracht kommenden Posten habe sich als untunlich er
viesen. Man habe es vorgezogen, die Dienstleistungen
ler Handelskammer für den Wirtschaftlichen Verein durch
einen Pauschalbetrag abzugelten, der im laufenden Jahre
auf 340000 Fr, festgesetzt worden sei, Es komme hierin
lie vom Syndikus in der Sitzung vom 19, Dezember 1927
rekennzeichnete Entwicklung zum Ausdruck, daß für die
Ausbalancierung des Etats in Zukunft der Wirtschaftliche
/erein stärker herangezogen werden müsse. Dies sei dadurch
nöglich geworden, daß der Wirtschaftliche Verein in seine!
eizten Hanf VersnEUNG die Verdoppelung seiner Bei
'räge beschlossen habe. Auf diese Weise würde für die
‚oraussichtlich zu erwartenden Mindereinnahmen bei den
Handelskammerbeiträgen ein Ausgleich geschaffen. Unteı
Zerücksichtigung dieser Tatsachen sei der Haushaltplan fü
jas laufende Jahr, zu dessen Besprechung der Redneı
alsdann überleitet, vom Arbeitsausschuß wie folgt auf
yestellt worden: