Zu d) Vorschlag Wulff:
Als letzten und meines Erachtens unter allen oben angejüührten
Wegen am meisten zu beachtenden Vorschlag sei
derjenige Von Regierungsrat Wulff vom Reichsfinanzministerium
erwähnt. Er bezweckt die organische Vorbereitung
der Steuerbilanz vor ihrer Aufstellung durch Ausgestaltung
der Buchführung des Unternehmens während
des Steuerabschnitts mittels fortlaufender Führung von
besonderen Konten in den Büchern. Diese Konten sollen
den Unterschied der Werte in der späteren Handels- und
Steuerbilanz in dem Augenblick erfassen, in dem eine von
der Steuer nicht gestattete Bewertungsstatistik bei der
Buchung oder der Bilanzaufstellung eingeschlagen werden
soll. Er nennt diese Konten „Versteuerte Reservekonten‘‘
und führt hierfür folgende Beispiele auf:
Eine Bank will für 100000 RM. neu eingegangene
Beteiligungen in der ersten auf diesen Geschäftsvorgang
folgenden Handelsbilanz entsprechend ihrer Bilanztaktik
für die Bewertung von derartigen Geschäften nur mit
30000 RM. einstellen. Sie mindert hierdurch den Gewinn
des Jahres in einer von der Steuer nicht gestatteten
Höhe. Wulff stellt deshalb den Unterschied in der später
für die Steuerbilanz zu verwendenden Höhe’in ein Konto
„Versteuerte Beteiligungsreserve‘‘, welches in unserem Beispiel
die 50000 RM. enthält. Dadurch kann der Buchwert
für den Aktivposten 100000 RM. bleiben. Für
die Handelsbilanz läßt nun Wulff die Konten der Aktivseite
unter Verrechnung der in der Bilanz nicht erscheinenden
versteuerten Konten erscheinen, so daß sie dort mit
den beabsichtigten geringeren Werten aufgenommen werden.
In der Steuerbilanz wird dagegen das entsprechende
Konto ohne den Abzug der versteuerten Reserven voll
eingestellt, so daß hiermit die Steuerbilanz ohne weiteres
aus‘ den Büchern des Unternehmens abgeleitet werden
kann. Die erwähnte versteuerte Beteilizungsreserve kann
nun grundsätzlich entsprechend der Bilanztaktik bei Anufstellung
der Handelsbilanz entweder in einem Sammelkonto
oder bei Einzelabschreibungen in einzelnen Konten aufge-;tellt
werden, so daß in der Bilanz für jede einzelne Be-‚eiligung
ein eigenes Reservekonto in den Büchern erscheint.
Das gleiche gilt für Wertpapierkonten, in denen
auch der volle, später der Steuer vorzulegende Wert in
jen Büchern belassen und die Abschreibung für die
Yandelsbilanz in das versteuerte Reservekonto gelegt
verden.
Wulif führt ferner das gleiche System für alle verschieden
bewertbaren Posten der Handelsbilanz durch,
ndem er z. B. bei Debitoren eine höhere Absetzung als
jie anerkannte Abschreibung in die versteuerte Debitorenreserve
stellt, der als echte Reserve die anerkannten Rückstellungen
für zweifelhafte Forderungen zur Seite steht.
Für Gebäude, welche im Regelfalle in der Steuereröffnungsbilanz
nach oben berichtigt worden sind, belastet
Wulit das Gebäudekonto um den Unterschiedsbetrag zuzunsten
der Aufstellung einer versteuerten Gebäudereserve,
Wird nun die Abnutzungsabschreibung für dieses Gebäude
;on der Steuer regelmäßig mit 10000 RM. anerkannt,
während in der Handelsbilanz 20009) RM. vorgeschrieben
werden sollen, so erhöht Wulff die versteuerte Gebäude--eserve
um den Unterschiedsbetrag von 10000 RM. und
arreicht hierdurch, daß die steuerlich richtige Abschreiung
von 10000 RM. zwangsläufig in der Steuerbilanz
»ffenbar wird, da das Gebäude dort um 10000 RM.
1öher ausgewiesen wird,
Der Vorteil des Wultfschen Systems besteht in der orzanischen
Eingliederung der Vorarbeiten für die spätere
Steuerbilanz in die kaufmännische Buchhaltung, so dab
Irrtümer leichter vermieden werden und die Aufmerksam
keit der Geschäftsführung schon während des Geschäftsjahres
auf die spätere steuerliche Auswirkung gelenki
wird. Soweit also überhaupt ein Bedürfnis nach einer
Verfeinerung der Steuerbilanzaufstellung zum Zwecke deı
Arbeitsersparnis in der Bilanzaufstellungszeit oder für
zrößere Uebersichtlichkeit besteht, erscheinen mir von den
erörterten Vorschlägen diejenigen von Wulff am geeig:
neitsten. (Schluß folyt.)
Niederschrift über die 3. Vollsitzung der Handeiskammer
am 7. Mai 1928.
Jahresabschluß für 1927 und Haushaltplan für 1928. — Zur Durchführung des Saarzollahkommens, Revisionawünsche.
— Sommerfahrplan, Hunsrück- und Osterlatbahn, Tariferhöhung der Reichshahn.
Anwesend waren unter dem Vorsitz des Herrn Präsidenten
Luitwin v. Boch, Mettlach, folgende Herren: A. Anterist,
Saarbrücken; Rich. Becker, Saarbrücken; Bruch,
St. Wendel; Dr. Frhr. von Gemmingen, Völklingen;
Krause-Wichmann, Saarbrücken; H. Kröss, Saarbrücken;
H. Lampert, Saarbrücken; Dr. K., Martin,
St. Ingbert; F. Metzger, Saarbrücken; M. Middeldorfif,
St. Ingbert; Naumann, Brebach; E. Post,
Saarbrücken; E. Röchling, Saarbrücken; E. Scheuer,
Saarbrücken; B. Seibert, Saarbrücken; Seiwert,
Merzig; Hch. Simon, Sulzbach; Tgahrt, Neunkirchen;
Chr. Towae, Saarbrücken; K. Trapp, Neunkirchen;
F. Wagner, Merzig; H. W ahlster, Saarbrücken;
L. Wentzel, Saarhrücken: K. Wildberger,
Saarbrücken.
Von der Geschäftsführung waren folgende Herren anwesend:
der 2. Syndikus Martin, Dr. Zir kler,
Dr. Pfeil, Dr. Rutsch, Dr. Schäfer, Dr. Cartellieri,
Knoblauch und Wallacher.
Als Gäste nahmen an der Sitzung teil: Regierungsrat
Dr. Frhr. von Mahs, Delegierter des Reichswirtschaftsministeriums
im Saargebiet, Herr Dr. von Gartzen,
Breitfuri, als Mitglied des Handelsgremiums Homburg,
Herr Pfahler, St. Ingbert, als Mitglied des Handelsgremiums
St. Ingbert, und Herr Biltz, Homburg, als
Geschäftsführer der Handelsyremien Homburg und St. Ingert.
Vor Eintritt in die Tagesordnung widmet der Herr
Präsident dem Andenken des verstorbenen * Ehrenmitglieds
der Kammer, Großkaufmann Arnold Becker,
herzliche Worte des Gedenkens. Er erinnert an die großen
Verdienste. die sich der Verewigte um die Handelskammer
arworben hat, und hebt hervor, daß die Kammer diese
Verdienste dadurch gewürdigt habe, daß sie im Vorjahre
bei Herrn Becker zum ersten Male seit Bestehen der
Kammer von ihrem Recht der Ernennung von Ehrenmitgliedern
Gebrauch gemacht habe, Die Versammlung hat
sich zu Ehren des Verstorbenen erhohen. Der Herr
Dräsident stellt dies fest.
Der Präsident macht weiterhin davon Mitteilung, daß
ler Syndikus, Herr Assessor Lütke, sich als Folge
seiner Kriegsverletzung einer angreifenden Kur habe unter:
ziehen müssen und zurzeit auf Erholungsurlaub weile,
Punkt 1 der Tagesordnung: „Genehmigung
der Niederschrift über die letzte Vollsitzung‘. Die Niederschrift
über die letzte Vollsitzung der Handelskammer ar
3. März 1928 ist in Nr. 11 der „Saar-Wirtschaftszeitung“
veröffentlicht worden. Einsprüche gegen Form und Inhalt
dieser Niederschrift sind von keiner Seite erfolgt,
so daß sie aut Vorschlag des Herrn Vorsitzenden Hir
venechmigt erklärt wird.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung : „Genehmigung
des Jahresabschlusses für 1927 und des Haushaltplanes
für 1928. Beschlußfassung über den im Jahre 1928 zu
arhebenden Zuschlag zur Gewerbesteuer‘ erteilt der Präzident
dem 2. Syndikus das Wort, der in längeren
Ausführungen den den Mitgliedern schriftlich vorliegender
Abschluß für 1927 sowie den Voranschlag für 1928 vor.
:rägt. Er legt zunächst die Gründe dar, die einer früheren
Vorlage des” Jahresabschlusses hindernd im Wege gestan-Jen
hätten. Die Handelskammer sei erst Ende November
‘a den Besitz des Veranlagungsergehnisses gelangt. dessen