Full text : 33.1928 (0033)

Die Koks- und Nebenprodukirngewinnung
Deulschlands.

Die Zeitschritt „Stahl und Eisen‘ verötfentlicht in ıhrei
Nr. 17 vom 26, April 1928 nachstehende Ziffern übel
lie Koks- und Nebenproduktengewinnung Deutschland,
in den Jahren 1913 und 1924-- 1926:

"m. Pr -
1918 alj9ra öl 1924 1 1925 | 1926
AM Tonnen

Bezeichnung

Koks ınsgesamt
davon:
Rheinland-Westlalen
Oberschlesien
Niederschlesien
Sachsen
nbriges Deutschland
Elsaß-Lothringen und Saargebiet

1) Alter Cjebietsumfang.
ohne Saargebiet.
Aus 1000 t eingesetzter Kühle wurden gewomen:

34 630[ 31 66

. -
48851 28 897] 27 920

28 405] 28 4081 21 852125 256] 24 825
2.265 1 9280 1 075 4
41 41 30:3 ar 307
67 67 22H 95 177
972 972. 815 H3 851
. 1977|
2) Jetziger Giebietsumfang

Koks

Teer und
Teerverdickungen


Benzole

Ammonıuak-




Leuchtgas
tür den
Absatz
1000 m

915
124
1927
1926

785.0
UGS
70,2
AA

25.0
26.1
27,3
a]

4.4
6,2
(U
= 1

1615
1615
11.1
1100

3.
11.2
13.3
13.4

) Jetziger Gebietsumfang ohne Saargebiet

Verke-Die

 FEisenerzförderung Luxemburgs 1927.
Nach dem Bericht der Bergbauverwahrung des Groß
zerzogtums Luxemburg stellt sich die Förderung de!
luxemburgischen Eisenerzgruben im jahre 1927 wie folgt
Förderung Durdschn. Tagesleistung
Tonnen Tonnen
661.935 26 477
05 680) 25 237
654 927 25 190
5370 833 24054
590 357 25854
50€ 028 23.637
20 964 23871
014 505 23 0638
06 064 23 310
261 22818
8C 22 559
6 22345
23014
25842
22 169
17 660

027
‚026
1025
1924
10912

JO
&

MA

Saal

«0

hrgarr
gebunden, zu 134.— Fr. zu verkaufen
Gebr. Hoier A.-G.
Völklingen.

N.
7

Eiserb>ka.

Deutsche Reichsbahn.
Allgemeine Bedingungen für Privatgleisanschlüsse
(P.A.B.) vom 1. Juli 1922.
Auf Grund vielfach geäußerter Wünsche der Anschließer
vemäll den Besprechungen mit Vertretern der wirtschaftlichen
 Spitzenverbände sind verschiedene Aenderungen einwreireten-


 13. Betrichsdienstliche Bestimmunpn
gen.
(1) bis (4) wie seither. (5) Die planmäßigen Bedienungszeiten
 setzt die Reichsbahn fest und teilt sie dem
Anschließer mit. Von außerplanmäßigen Bedienungen ist
der Anschließer rechtzeitig zu benachrichtigen, (6) Eingang
 lautet: Wenn die Zustellung der Wagen wegen
Ueberfüllung usw. ...° (7) Der Reichsbahn bleibt es be
Veberfüllung überlassen, die Wagen auf dem Öffentlichen
 Ladegleis zur Be- oder Entladung bereitzustellen,
Der Änschließer ist von der Bereitstellung rechtzeitig
zu benachrichtigen. Wegen des Wagenstandgeldes vergleiche
 & 17 (3). (8) Bei der Zuführung und Abholung
der leeren und beladenen Wagen an den Vebergabestellen
soll der Anschließer oder ein von ihm Beauftragter zul
Feststellunz etwaiger Mängel an den Fahrzeugen an
wesend sein, (9) bis (11) wie seither,
& 16. Verkehrsdienstliche Bestimmun
gen.
(1) Der Frachtvertrag ist, soweit nichts anderes Vereinbart
 ist, abgeschlossen, nachdem die Abfertigungsstelle
des Anschlußbahnhofs Gut und Frachtbrief angenommen
hat ($ 61 EVO.). Die Reichsbahn übernimmt jedoch die
Haitun&e für Verlust. Minderung und Beschädigung des

(Gutes nach Maßgabe der EVO. bereits für die Beförderung
Jer Sendung von der Uebergabestelle zum Anschlußbahnhof.
 Für Anschlüsse auf freier Strecke wird die Ab-'ertigungsstelle
 im Vertrag bestimmt. (2) Die ankommen
len Sendungen werden zur Ablieferung an der VUebergabestelle
 bereitgestellt. Der Anschließer hat dafür zu sorgen,
Jaß sie hierbei ihm oder seinem Beauftragten übergehen
werden können, Wird dem nicht entsprochen, so gilt das
jut als unbeanstandet abgenommen.
Der Anschließer ist von der Aukunft des Cutes zu
wnachrichtigen, wenn nichts anderes vereinbart ist. (3) Bei
eberfüllung des Anschlusses gelten für die Bereitstellung
Jer Sendungen zur Ablieferung die Vorschriften des 8 15
6) und {7). (4) bis (9) wie seither.
S 17. Ladefristen. Mißbräuchliche
Wagenbenutzung,
(1) wie seither. (2) Die Ladefrist beginnt mit deı
vollendeten Bereitstellung der Wagen an den Uebergabestellen.
 Sie ist gewahrt, wenn die Wagen innerhalb deı
“estgesetzten Zeit an den Uebergabestellen zur Abholung
wreitgestellt sind. (3) wie seither (2), in der zweiter
Zeile statt „eingegangene Wagen“ zu setzen , bestimmt:
Vagen‘“. {4) wie seither (3).
$ 18. Unfalimeldung. Haftpflicht.
{1} bis (6) wie seither. (7) fallt wer

Aenderung der Güterklassen im polnischen Gütertarif
Die bevorstehende Reform des polnischen Gütertarifs
wird eine den Erfofrdernissen des polnischen Wirtschafts
Icbens entsprechende Newueinteilung der (Güterklasser
            
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