Full text : 33.1928 (0033)

der Generaltarif von 320 Fr, in 280 Fr. und der Minimal
tarif von 300 Fr. in 280 Fr. zu ändern. Auf der
gleichen Seite ist in Position 98: „Schokolade
isw. a) mehr als 53 v.H. usw.‘“ der Generaltarif von
320 Fr. in 310 Fr., der Minimaltarif von 300 Fr. ın
80 Fr. zu ändern.
In der gleichen Position „b) mehr als 42 bis
35 v.H.‘ ist der Generaltarif von 310 Fr. in 300 Fr.,
der Minimaltarif von 280 Fr. in 270 Fr. und Absatz „C)
12 v.H. oder weniger‘ der Generaltarif von 290 Fr. in
20 Fr. und der Minimaltarit von 260 Fr. in 250 Fr
zu ändern,
Seite 266, Position 98bis ist im Generaltarit
anstatt 365 Fr. 325 Fr. und im Minimaltarif anstatt
325 Fr. 285 Fr. zu setzen.
Seite 267 ist in Position 158 „Gemüse: 1. frisch
angeführt‘ das Wort „eingeführt‘“ zu streichen und folgende
 Zeile einzufügen: „Zichorie, sog. Witloff‘“: 100 kg,
Seneraltarit 31,20 Fr., Minimaltarif 7,80 Fr.
Seite 268 sind in Position 158: „3. konserviert
n Dosen usw.‘ die Zeilen „mehr als 15 bis 25 v.H.
einschließlich usw.‘ und „mehr als 25 v.H. usw.“ durch
folgende zu ersetzen:
mehr als 15 v.H. bis 20 v.H. trockenen Extrakt:
Generaltarif 150 Fr., Minimaltarif 75 Fr.;
mehr als 20 bis 25 v.H. einschließlich trockenen
Extrakt: Generaltarif 170 Fr., Minimaltarif 85 Fr.;
mehr als 25 bis 35 v.H. einschließlich trockenen
Extrakt: Generaltarif 200 Fr., Minimaltarif 100 Fr.;
mehr als 35 v.H. trockenen Extrakt: Generaltarif
220 Fr., Minimaltarif 110 Fr.
Hinter Tomaten ist folgende Anmerkung 8 einzufügen:
5) Die Tomatenkonserven und Tomatensaucen unter.
jegen derselben Zollbehandlung.
In der gleichen Position Absatz 3 ist die
Zeile „Schoten, grüne Bohnen und Karotten‘‘ zu ergänzen
wie folgt: „in Dosen oder Iluftdicht verschlossenen _Behältnissen:
 100 kg Reingewicht“. In der nächsten Zeile
ist in der Spalte des Maßstabs zu setzen: 100 kg.
Auf der gleichen Seite, Position 163: „Zi.
chorienwurzeln: trocken, nicht gedörrt‘‘ ist im Generaltarif
anstatt 60 Fr. 68 Fr. und im Minimaltarit anstatt 20 Fr.
17 Fr. zu setzen.
Seite 269, Position 170: „Lebende Pflanzen,
Blumenzwiebeln usw.‘“ erhält folgende Fassung:
f.- Lebende Pflanzen aus warmen Gewächshäusern; lebende
 Pflanzen aus kalten Gewächshäusern?): 100 kg,
Generaltarit 100 Fr., Minimaltarit 25 Fr.
Gruppenpflanzen, sogenannte weiche Pflanzen (plantes
molles), die zum Schmuck von Gärten dienen und
im Winter einen Schutz benötigen?a): 100 kg, Generaltarif
 140 Fr., Minimaltarif 35 Fr.
Blumenzwiebeln, Knollenpflanzen, Hyazinthen, Tulpen,
Pflanzen mit Wurzelstöcken, Maiglöckchen und Pflanzen
 ähnlicher Gattungen: 100 kg, Generaltarif 75 Fr..
Minimaltarif 25 Fr.
Natürliche Schnittblumen, im Treibhaus gezogen oder
nicht, jeder Art, ohne Rücksicht auf die Verpackungsweise,
 in Sträußen oder anders: 100 kg, Generaltarif
600 Fr., Minimaltarif 200 Fr.
Entblätterte Blumen, in Säcken, für die Parfümerie:
herstellung: 100 kg, General- und Minimaltarif frei
Lebende Baumschulpflanzen, Obst-, Forst-, Zierbäume
und -sträucher, einschließlich der Rosenstöcke und
Setzlinge der gleichen Pflanzen, lebende Pflanzen, in
voller Erde eingehend: ohne Erdballen: 100 kg, Generaltarif
 100 Fr., Minimaltarif 25 Fr.; mit Erdballen:
100 kg, Generaltarif 60 Fr., Minimaltarif 15 Fr.
Auf der gleichen Seite ist die Anmerkung 2 durch
nachstehende Anmerkungen zu ersetzen:
?) Dieser Abschnitt umfaßt nachstehende Pflanzen: Amaryllis,
 Aralien, Araukarien, Calla (Aroidees, aspidistra,
azalea-indica, Bromeliaceen, Kamelien, croton, Cykas, Cyclamen,
 dracoena, Treibhausfarnkraut, Marante, galanga
Oder alpina, ophiopogon, Orchideen, Palmen, nandanas.
Dhormium und selaginella.
?a) Dieser Absatz umfaßt nachstehende Pflanzen:
achyrantes, Althernanten, ageratum, Marguariten (anthemis),
Begonien, Calcolarien, Canna, coleus, Fuchsien, Geranien,
Gmaphalien, Heliotrope latana, Lobelien, Pelargonien, Petunien.
 salvia und Verbenen

Seite 270 ist in Position 171bis vor das Wort
‚Flaschen‘ „Strohflaschen (fiasques)‘“ zu setzen.
Auf der nächsten Seite ist in Position 171bis
„Wein, anderer als Likörwein“ vor dem Absatz „Wein,
anderer als Likörwein usw., eingeführt in Flaschen usw.‘‘
einzuschalten:
1. in Strohflaschen (fiasques)*) von etwa 2 1: 100 kg Rohgewicht,
 ermäßigt um 20 v.H., Generaltarif 440 Fr.,
Minimaltarif 110 Fr.;
in Strohflaschen von einem Raumgehalt von weniger
als 2 1: 100 kg Rohgewicht, ermäßigt um 20 v.H.,
Generaltarit 440 Fr., Minimaltarif 110 Fr.
;) Man versteht unter Strohflaschen (fiasques) gewöhniche
 Glasbehältnisse von ovaler Form mit oder ohne
serlängertem Hals, deren Rand einfach abgeschliffen oder
zeschliffen ist. Diese Behältnisse haben einen Raumgehalt
on etwa 2 1 oder weniger und sind mit einer Hülle
von Sumpfpflanzenblättern der Salaarten (typha-latifolia}
iberzogen.
„Saar-Wirtschaftszeitung‘‘ Nr. 14 vom 7. April 1928.
Seite 283 in Position aus 179ter „Dolomit,
ı1atürlicher‘“ ist in der Zeile „Felsen, gebrannt usw.‘
anstatt im Generaltarif und Minimaltarif „frei“ im Generaltarif
 6 Fr., im Minimaltarif 1,50 Fr. zu setzen. In der
Zeile „gebrannt, gemahlen‘* ist der Generaltarif von 6 Fr.
durch 8 Fr. zu ersetzen. In der Zeile „gebrannt und gemengt
 usw.“ ist der Generaltarif von 8 Fr. in 12 Fr.
ınd der Minimaltarit von 2 Fr. in 3 Fr. zu ändern.
Auf der gleichen Seite, Position 183 „Pflastersteine
 usw.‘ ist der Generaltarif von 4 Fr. durch 2,80 Fr.
and der Minimaltarif von 1 Fr. durch 0,70 Fr. zu ersetzen.
Auf der gleichen Seite, Position 205bis
‚Eisenlegierungen oder Eisenmetallegierungen Abs. Kieselajsen
 usw.‘ ist die Zeile „mehr als 50 v.H.‘“ zu ersetzen
durch: „mehr als 50 v.H. bis 90 v.H.‘“: Generaltarit
100 kg, 150 Fr., Minimaltarit 37,50 Fr. und folgende
Zeile einzuschalten: mehr als 90 v.H.: Wert, General-:ariıf
 48 v.H., Minimaltarif 12 v.H.
Auf der gleichen Seite ist in derselben Posiion
 Abs. „Chromeisen‘“ in der Zeile „gefrischt mit
höchstens 0,70 v.H. usw.“ der Generaltarif von 260 in
240 Fr. und der Minimaltarif von 65 in 60 Fr. zu ändern.
In der nächsten Zeile „extra gefrischt usw.“ ist der
Generaltarif von 60 v.H. in 48 v.H. und der Minimalsariıf
 von 15 v.H. in 12 v.H. zu ändern.
In der Anmerkung 1 auf Seite 283 ist in der zweiten
Zeile hinter „in rohem Zustand‘ einzuschalten: „Kieseleisen
mit mehr als 90 v.H. Silizium ist jedoch unter Position
205 bis besonders aufgeführt‘‘.
Seite 284, aus Position 212 „Eisen- und Stahl-Iraht
 usw.“ muß die Zeile „mehr als 3 mm usw,“ lauten:
nehr als 2 mm Generaltarif 520 Fr., Minimaltarif 130 Fr.;
lie Zeile „mehr als 1 bis 3 mm usw.“ ist zu ersetzen
1urch: mehr als 1 bis 2 mm Generaltarif 800 Fr., Minimal-‚arif
 200 Fr.; in der Zeile „mehr als 0,5 _bis 1 mm“
st der Generaltarif von 1400 in 1300 Fr. und _der
Minimaltarif von 350 in 325 Fr. zu ändern; in der Zeile
‚0,5 mm oder weniger‘ ist der Generaltarit von 2400 Fr.
iurch 2080 Fr. und der Minimaltarif von 600 Fr. durch
520 Fr. zu ersetzen.
Auf der gleichen Seite, aus Position 223
‚Zinn usw.“ hat in der Zeile „750 g oder mehr“ der
eneraltarif anstatt 90 Fr. 9 Fr. zu lauten,
In der gleichen Position, letzte Zeile, ist der
Zeneraltarit von 1200 in 1000 Fr. und der Minimaltarif
:on 300 Fr. in 250 Fr. zu ändern.
Seite 286 Position 0180E „Naphtalin‘““ ist in
ler Zeile „rein, weiß usw.“ der Generaltarif von 60 Fr.
Jurch 48 Fr. und der Minimaltarif von 15 Fr. durch 12 Fr
zu ersetzen.
Seite 287, Position 317 „Zichorie usw.‘ ist
jer Generaltarif von 152 Fr. durch 136,40 Fr. und der
Minimaltarif von 38 Fr. durch 34,10 Fr. zu ersetzen.
Auf der gleichen Seite ist Position 331 „Töpjerwaren,
 feuerfeste aus gemeinem Ton‘ wie folgt zu
indern: Schmelztiegel, Retorten, Kapseln (cazettes), Mufjeln:
 100 kg, Generaltarif 36 Fr., Minimaltarif 9 Fr.;
andere, ausgehöhlte oder hohle Gegenstände, mit. Ausnahme
 der Mauerziegel: 100 kg, Generaltarif 32 Fr.
Minimaltarif 8 Fr.;: der Rest unverändert.

2.
            
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