Die Frachtberechnung nach Stückgutklasse IL wira
nur im Erstattungswege gewährt. Voraussetzung
ist der Nachweis, daß die Ware vom Frachtbriefempfänger
eingeschmolzen worden ist.
Clestrichen: Kalk, reiner, gemahlener, kohlensaurer.
Wagenladungsklassen.
4) In die neue Klasse E sind unter „Tonwaren‘‘ auf:
genommen: Schmelztiegel nebst Deckeln
Äuf- und Untersätzen., Andere Güter sinc
in diese Klasse vorerst nicht einbezogen.
Sonstige Aenderungen:
Anstrichmittel, bituminöse, schwarze
Die Tarifstelle ist durch Aufnahme des Zusatzes: „und
Klebestoffe‘‘ ergänzt.
Dolomit; Kalk, kohlensaurer; Steine.
Die für Abfallsteine aus Steinbrüchen im Einzelgewicht
von höchstens 100 kg, zu Mauerzwecken, bestehende Tari-Herung
nach Klasse G (alt F) ist auf Abfallsteine
aus Steinmetzwerkplätzen und Steinsägereien
unter der gleichen Bedingung ausgedehnt.
Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaren
„. Bauplatten, unbearbeitet, sind aus der
Klasse B in die Klasse C, Ziffer 10 (Gußwaren), versetzt.
Diese Aenderung trifft gußeiserne Bauplatten unter 100 kg
Einzelgewicht, Soweit derartige Platten einzeln mindestens
100 kg wiegen, fallen sie unter die Gußstücke der Ziffer 7
der Klasse D.
2. Unter die „Jandwirtschaftlichen Maschinen und Cie
räte‘‘ der Klasse © Ziffer 12b und c sind new auf
yenommen:
a) Maisrebbler, d. ii die handelsübliche Bezeich
nung für Maisdreschmaschinen, die als Dreschmaschi:
nen bereits nach Klasse € verfrachtet wurden;
Strohbinder;
Ackerschleifen;
Jaucheverteiler;
Rechen, Hierzu rechnen sowohl die fahrbaren Rechen,
die als landwirtschaftliche Erntemaschinen der Klasse C
bereits angehörten, als auch die Handrechen mit Eisenzinken.
Die Bezeichnung „Ringel- und Tellerwalzen‘“ ist ersetzt
durch „Ackerwalzen aller Art‘, worunter neben den genannten
Walzen noch andere Ackerwalzen, z. B. sogenannte
Sternwalzen und Schlicht-(Cambridge-) Walzen, tallen
Fahrzeuge.
Eichfahrzeuge sind in die Klasse C aufgenommen,
Metallabfälle, metallhaltige Abfälle
und abgängige Altwaren von Metallen
In Klasse B ist bei den Abfällen der mechanischen Be:
arbeitung (Ziffer 1a und b) und den abgängigen Altwaren
(Ziffer 2) Silizium als Zusatzmetall von Metallegierungen,
wie Silumin und Lautal, zugelassen.
Rückstände aus Endlaugen der Kupferelektrolysen,
kupfernickelhaltig, mit
anderen Metallen verunreinigt,
sind aus Klasse A in die Klasse F durch Bildung einer
Tarifstelle versetzt.
Schlacken und sonstige Abfälle usw. der
Klasse G (alt F).
Gestrichen ist die bisherige Ziffer 2 (eisenoxydhaltige
Abtälle der Anilinherstellung zur Eisen- und Stahlgewinnung).
Dafür ist eine weitere Tarifstelle neu geschaffen für
Abfälle, eisenoxydhaltige, der chemischen
Industrie,
die auch in das Verzeichnis im 8 6 (2) der Allgemeinen
Taritvorschriften aufgenommen ist
Tonwaren.
Die Ziffer 4 der Klasse D ist infolge Verweisung vorn
Schmelztieveln in die neue Klasse F geändert
nn)
Reichsbahn-Gülertarif Heft Ca.
Infolge Aenderung der Wagenladungsklassen in A—G ist
auch die Neuausgabe des Reichsbahn-Gütertarifs Heft C 1a
(Frachtsatzzeiger) zum 1. April d. J. bedingt worden,
Eine Aenderung der Frachtsätze ist nicht eingetreten, die
bisher auf Seite 40 bis 45 des Frachtsatzzeigers abgedruckte
Klasse D ist lediglich als neue Klasse E eingeachahen
Reichsbahn-Güterlarif Heft CIb.
Slationsirachten sowie Zuschlags- und Anstoßfrachten,)
Mit Gültigkeit vom 1. April d. Js, ist die Neuausgabe
des Heftes CIb erschienen. Erhöhungen treten, soweif
nicht ein früherer Zeitpunkt angegeben, zum 1. Juni dieses
Jahres in Kraft.
Reichsbahn-Güterlarif Heft Ca.
(Ausnahmetarife.)
An Stelle des obengenannten Tarifheftes vom 1. Mai 1927
ı1ebst den Nachträgen 1—6 ist mit Wirkung vom 1. April
dieses Jahres eine Neuausgabe getreten, Mit der Neuausgabe
ist zugleich eine Trennung in zwei besonderen
Adeften ertolgt, Hett CILa enthält die „Allgemeinen
Bestimmungen‘ für die Ausnahmetarife, während
das Heft CILb die Ausnahmetarife selbst enthält.
Auch hier treten etwaige Erhöhungen, soweit nicht
ein besonderer Zeitpunkt angegeben ist, am 1. Juni d, Js,
ın Kraft. Es sei noch besonders darauf aufmerksam genacht,
daB in dem Warenverzeichnis der verschiedenen
\usnahmetarife die Güter nicht mehr einzeln aufgezählt
sind, es ist auf die betreffenden Tarifistellen in der Güter
einteilung des Deutschen Eisenbahngütertarits Teil I, Abt. B
und die dort betindlichen Erläuterungen, die auch für
die Ausnahmetarife gelten. hingewiesen.
Deutsch-Niederländischer Kisenbahn-Verbandsgütertarif
Teil I, Abteilung A und B, und Teil Il, Mefit 1.
Der Deutsch-Niederländische Verbands-Cütertarif und
war Teil ], Abt. B, wurde am 1. April 1928 neu atuszegeben.
Er bringt Aenderungen und Ergänzungen deı
Allgemeinen Tarifvorschritten und der Gütereinteilung unc
lie Einschiebung einer neuen Klasse E entsprechend deı
Aenderung der Tarifklassen der Deutschen Reichsbahn. Die
iibrigen Aenderungen des Verbandsgütertarits Teil U
Heit 1, beziehen sich lediglich auf die Umbenennung de-Tarifklassen
in A bis G, die auch im Frachtsatzzeige
zleichmäßig durchgetührt sind
Erweilerung der direkten Tarife (Sondertarife)
im Saarbahn-Reichsbahn-Verkehr,
Am 1. April d. Js. ist die Erweiterung des Sondertarifes
Nr. 6 (Steine usw.) entsprechend der Neuregelung der
Steinausnahmetarife der Deutschen Reichsbahn, über die
wir bereits in der Nr. 10 der „Saar-Wirtschaftszeitung“
ängehend berichteten, in Kraft getreten. Wir schen von
jer Anführung des neuen Warenverzeichnisses ab und verveisen
auf unsere Veröffentlichungen in Nr. 7 der „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘.
Zudem ist im Nachtrag 3 des Eisen:
»ahn-Gütertarifs Teil Il, Heft 4 (Sondertariie), des Reichsahn—Saarbahn-Güterverkehrs,
Seite 44, das neue Waren-‚erzeichnis
enthalten, auf das wir besonders hinweisen
nöchten. Die an gleicher Stelle verfügte Aufhebung der
Abt. 11 des Sondertarifs 6 hat die Aufnahme von Kies,
Grand und Sand, Bimssand und Bimskies usw.
entsprechend dem neuen Ausnahmetarif 2 der Deutschen
Reichsbahn an dieser Stelle ermöglicht. Die Frachtsätze der
16euen Abt. Ill des Sondertarifs 6 stimmen mit den Fracht:
;ätzen des entsprechenden Ausnahmetarifs 2? des Reichs
bahn-Binnenverkehrs überein.
Frachtauskünfte sind bei dem Verkehrs- und Tarifhürs
der Handelskammer zu erhalten.
Erhöhung der Gülerfariie der beigischen Staatsbahnen.
Die Erhöhung der belgischen Gütertarife, die wir bereits
in Nr. 11 und 13 der „Saar-Wirtschaftszeitung‘* ange:
xündigt hatten, ist am 1. April dieses Jahres in Kraft
getreten, nachdem noch kurz zuvor eine amtliche Aus
kunft eine überraschend schnelle Einführung der Frhöhiune
zerneint hatte.