Full text : 33.1928 (0033)

Verkehrs: :esen.

Eisenbahn.

Fahrplanänderung.
Die westlichen Länder führen die Sommerzeit entgegen
‚iner früheren Mitteilung in diesem Jahre nicht am 22,,
sondern schon am 15. April ein. Die seinerzeit anzekündigten
 Fahrplanänderungen treten dementsprechend
Schon am 15. April dieses- Jahres in Kraft.

Erster Entwurf zum Personen- und Schnellzugfahrplan
vom 15. Mai 1928,
Der erste Entwurf zum Personen- und Schnellzug fahrplan
Jjer Eisenbahndirektion des Saargebietes, dem Mitte April
der endgültige Entwurf folgt, ist erschienen und wird auf
Wunsch an Verkehrsinteressenten gegen Erstattung eines
Teiles der Selbstkosten (6 Fr.) abgegeben. Bestellungen
nehmen die Drucksachenverwaltung der Eisenbahndirektior
des Saargebietes in Saarbrücken und sämtliche Fahrkarten:
ausgabestellen des Bezirks entgegen. Der Fahrplanentwur;
kann auch bei dem Verkehrs- und Tarifbüro der Handelskamımer
 einvesehen werden

Neuausgabe des Güter-Tarifs der Saarbahnen Teil Il.
(Tarifvorschriiten nebst Gütereinteilung.)
Am 1. April dieses Jahres ist der Ciütertarif der Saarbahnen
 Teil H neu ausgegeben worden, Die Neuausgabe
enthält Aenderungen und Ergänzungen der Allgemeinen
Taritvorschritten und eine Neuordnung der Ciütereinteilung,
Die Aenderungen erstrecken sich in der Hauptsache auf
die Frachtberechnung für Eilgut in Wagenladungen. Bekanntlich
 hat die Deutsche Reichsbahn am 1. August 1027
die Frachtberechnung für Eilgut in Wagenladungen dahin
yeändert, daß für alle Oüter, die nicht der ermäßigten
Eilgutklasse angehören, die Fracht nach den Sätzen deı
regelrechten Tarifklassen für das Doppelte des der Frachtberechnung
 für Frachtgut zugrunde zu legenden Gewichts
berechnet wird, während vorher die Fracht zu den Sätzen
der höchsten Tarifklasse berechnet worden ist. Nunmehr
hat auch die Direktion der Saarbahnen nach dem Beispiel
der Deutschen Reichsbahn die Frachtberechnung für Eilgut
in Wagenladungen derart geregelt, daß die Sätze der regelrechten
 Tarifklasse, mindestens der Klasse WIN, W105
und W HI 10, für das Doppelte des der Frachtberechnung
für Frachtgut zugrunde zu legenden Gewichts in Anwendung
 kommen. Ferner ist die Gebührenberechnung für
leere Privatwagen ohne Rücksicht auf die Transportlänge
auf 25 Fr. pro Wagen neu festgesetzt und die bisherige
Frachtbrietvorschrift „Zu befördern gegen ermäßigte
Fracht“ erfreulicherweise beseitigt worden, Außerdem sind
die Bestimmungen für die Beförderung von Gütern in
großräumigen Wagen, d. h. in bedeckten Wagen vor
mindestens 24 qm Ladefläche und in offenen Wagen vor
mindestens 90,9 m Ladelänge, 40 cm hohen Wänden unc
langen hölzernen Rungen, dahin geändert, daß in Zukunf:
derartige großräumige Wagen, die bisher nur für ganz;
bestimmte,‘ im Tarif genannte Güter gestellt wurden
künftig für solche Güter gestellt werden, die nach deır
„Ermessen der Eisenbahn‘ in gewöhnlicher
Wagen nicht verladen werden können. Dementsprechend
sind auch die bisherigen Verzeichnisse II und IV, in
denen die in großräumigen Wagen zu verladenden Güter
aufgezählt waren, im Tarif nicht aufgenommen. Wenr
man auch hoffen darf, daß dadurch die Eisenbahnverwal
tung eine ungünstigere Stellung der Verfrachter gegenübe:
dem bisherigen Zustande nicht herbeizuführen wünscht,
SO ist doch die Gefahr nicht ganz von der Hand zu
weisen, daß sich aus der Neuregelung Schwierigkeiter
für die Verfrachter namentlich dann ergeben können
wenn die Entscheidung über die Notwendigkeit der Ge:
stellung großräumiger Wagen den Dienststellen überlassen
Wird, während hei der hisherigen Regelung allen an der

Wagengestellung Beteiligten im voraus durch den Tari{i
bestimmte Richtlinien zur Verfügung standen, die eine
‚eibungslose und gleichmäßige Anwendung der gegebenen
Tarifvorschriften sicherten.
Die Neuordnung der Gütereinteilung bringt die einzelnen
Gjüterarten in alphabetischer Reihenfolge mit gleichzeitiger
Angabe der Tarifklassen für Eil- und Frachtstückgut,
Vagenladungen und Ausnahmetarife und gewährleistet damit
 eine klare Uebersicht, die allerdings durch die Kom:
bination mit der bisherigen Einteilung nach Klassen, da
wo ein und dasselbe Gut mehreren Tarifklassen angehören
xann, wieder ungünstig beeinflußt wird,
Sonstige wesentliche Aenderungen sind in der Neuıusgabe
 des Tarifs nicht zu verzeichnen. Der Tarif kann
zum Preise von 5 Fr. von der Drucksachenverwaltung der
Fisenbahndirektion des Saargebietes käuflich bezogen
werden.

Deutscher Eisenbahn-Gülertarif Teil I Abl. B.
Wie. bereits in „Saar-Wirtschaftszeitung*‘ Nr. 11 vom
7. März 1928 mitgeteilt, ist der vorgenannte Tarif am
. April dieses Jahres neu ausgegeben und durch diese
Neuausgabe der gleichnamige Tarı! vom 1. Februar 1927
1ebst Nachträgen I1—I11Il1 ersetzt worden.
Durch den neuen Tarif treten in den Allgemeinen Tarif-'orschriften
 und in der Gütereinteilung verschiedene Erzänzungen
 und Aenderungen ein, die im neuen Tarif durch
nn Kreuzzeichen kenntlich gemacht sind. Als wichtigste
A\enderungen sind aufzuführen:
Die Einführung einer neuen, zwischen den bisherigen
Vagenladungsklassen D und E eingeschobenen Wagenadungsklasse
 (E) mit den Nebenklassen für 5 und 10 t.
nfolge dieser Maßnahme sind die früheren Wagenladungs-<lassen
 E und F in F und G geändert. Die Benennung
ier übrigen Wagenladungsklassen A—C sind unverändert
zeblieben.
Aus den Aenderungen der „Allgemeinen Tarifvorschrifen‘‘
 ist folgendes hervorzuheben:
Die für anerkanntes Saatgut vorgesehene Tarifvergünstizung
 ist für Stückgut auf die Verwendung im Deutschen
Reich beschränkt. Im Falle der Ausfuhr nach dem Aus-'ande
 wird die regelrechte Stückgutfracht, d. h. die
“rachtsätze nach der Stückgutklasse II für das volle
Gewicht berechnet, soweit nicht für die Ausfuhr von
Stückgut besondere Ausnahmefrachtsätze, z. B. über
jeutsche Seehäfen und Donauumschlagplätze, bestehen.
Im Verzeichnis der zur Beförderung in großräumigen
ıffenen Wagen zugelassenen Güter (II) wird neu aufzenommen:

a) Wagen mit Karusellen, Schaustellungen und dergleichen,
Wagen mit Orgeln für Karuselle, Schaustellungen und
dergleichen, Wagen mit Einrichtungen zur Bereitung
von Kuchen, Wurst usw., Wohnwagen (Künstlerwagen)
 mit Einrichtung, sämtlich auch mit den ihrem
Betriebe dienenden Maschinen und den dazugehörigen
Kraftschleppern bei gleichzeitiger Auflieferung;
Wasserstoffsuperoxyd in wässeriger Lösung mit einem
Gehalt an Wasserstoffsuperoxyd von höchstens 30 v. H
des Gewichts in Gilasballons.
Als wichtige Aenderungen der Cütereinteilung (B) sind
‘'olgende zu nennen:
Ermäßigte Stückgutklasse (Klasse IM)
Neu aufgenommen sind:
a) Kalk, kohlensaurer, erdiger, gemahlen,
Kalkstein, gemahlen,
Kalk, kohlensaurer, gebrannt und mit Kohlensäure
wieder gesättigt, auch gepulvert;
sämtlich zu Futterzwecken bestimmt:
b) Kreide, gemahlen, geschlämmt oder gestäubt (auf
trockenem Wege durch Bürsten von Kreidehlöcken
gewonnen);
ec) Metallwaren aus unedlen Metallen. neue ahoängige

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