Zollsatz
Nr des
Zolltarıfs
87 his
A) bis
Bezeichnung der Waren
Tafelgerät (orfeverie de table), Gegenstände für Wohnungseinrichtung
usw, einschließlich des Tisch- und
Tatelgeschirrs:
a) weder ziseliert noch graviert noch durch irgendein
Verfahren verziert „0
b) anderes #8 #% 8 ® 8 8 ® aß
andere Waren im Stückgewichte von:
Si £ und mehr 20.0.
wenwyer als 80 8 200 2
Zinkwaren, mit Blei legiert oder nicht, anderweıit nicht
aufgeführt!) :
andere als Tatfelgyeräte und diesen gleichzestellte WaeH?
ylatt 2 .
vestanzt, /iseliert oder geprägt 0.0.0.0
poliert, hemalt, gefirnißt, verzinnt, verkupfert
emailliert, bedruckt, mit Farben oder Metall oder
anders verziert .
vergoldet, versilbert, vernickelt, mit Altıninium
überzogen durch Dlattierung: oder auf andere
Art
Tafelgerät aus reinem oder legiertem Zink, Ciepyenstände
tür Wohnungsausstattung usw. einschließlich
uer Becher (timbales) und ähnlicher Gegenstände
a) weder ziseliert noch graviert noch durch Priägen
Stanzen oder sonstwie verziert
h) andere N
(ie genannten (Gegenstände, vergoldet, versilbert oder
vernickelt
Gegenstände aus reinem oder legiertem Nickel, aus mit
Nickel platierten oder vernickelten Metallen?) :
Tafelgerät, Gegenstände Tür Wohnungseinrichtung,
Schmuckgyegenstände, Toiletteartikel usw., Tisch- und
Tafelgeschirr:
a) weder ziseliert noch graviert noch durch Prägen,
Stanzen oder sonstwie verziert
h) andere 2
ındere Clevenstände
XXIX. Abschnitt.
Waffen, Pulver und Munition.
YMinenzunder mit elektrischer Zündung . KR
XXX. Abschnitt.
Möbel.
Möbel:
aus gebogenem Holz, zusammengesetzt oder nicht:
Sitzmöbel, Teile und Einzelteile von Sitzmöbeln
init Ausnahme von Mittelstücken, palmförmigen
Rückenlehnen (palmettes) usw.:
bemalt, gefirnibt, gewachst, lackiert oder mit
Brandmalerei oder auf andere Art verziert
andere RR nr © 8 8 8 8 > ns 8 os
Möbel, andere als Sitzmöbel, Teile und Einzeleile
dieser Möbel:
nemalt, getirnißt, gewachst, lackiert, mit
Brandmalerei oder auf andere Art verziert
andere RR OR nn nn 8 m mn ws
Mittelstücke für Sitze oder für Lehnen, palmtörmige
Rückenlehnen (palmettes) für Bänke usw., furniert oder
regenfurniert:
zefirnißt, gepreßt, pyrograviert, geschnitzt, mit Simswerk
versehen oder thermonlastisch
Masstab
| Generaltarif | Minimaltari!
Hr
Fr.
ka
3.-4:
%
13 30
1) ka
SS.
1190 -
220),
0) -
240. — 60,
280. 10.
Obige Zölle je nach deı
Art erhöht um 6 v. H
Obige Zölle je nach deı
Art erhöht um 10 v. H
Zollbehandlung der Warer
dieser Art
2 — | Da
Sa 4
1
Zollbehandlung der ver
goldeten, versilberten
oder vernickelten Gold
schmiedearbeiten
36. -
54.
Ar
13.50
7 |
UN) Re
DSCH}
AM
720.--160
180.
115.
60,
UM) —
140. —
1100). -—
Q7
') Die Fässer und Tonnen aus Zink mit oder ohne Zubehörteile aus anderen Metallen unterliegen der Zoll
jchandlung der anderen Gegenstände als CGoldschmiedvarbeiten.
) Die Arbeiten aus Kobalt oder mit diesem Metall plattierte Waren unterliegen der Zollbehandlung de
xickelwaren