Zollsatz
Nr. des
Zalltarifs
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Bezeichnung der Waren
mit Teilen aus Gußeisen oder Schwarzblech, wenn
diese mit Eindrücken oder Zeichnungen versehen
oder mit Gold oder durch Anwendung von Schmelrz
in mehreren Farben verziert sind
Aakenbänder:
4us Eisen, Stahl, schmiedbarem Guß oder Stahlguß,
mit oder ohne Teile aus reinem oder legiertem
Kupfer oder aus Zweimetall (Fisen und Kupfer),
nicht mehr als 20 v.H. des CGesamtgewichtes des
(Gegenstandes ausmachend £ RR k @
ranz aus reinem oder legiertem Kupfer oder aus
Zweimetall (Eisen und Kupfer) oder mit Teilen aus
reinem oder legiertem Kupfer oder Zweimetall,
20 v.H. und mehr des Gesamtgewichts ausmachend
aus Nickel, vernickelt, Aluminium, vergoldet oder versilbert
_-Teile
(von)
Kabel aus Fisen oder Stahl, aus Eisen- oder Stahldraht,
mit einer Widerstandsfähigkeit von 175 kg und mehr
auf 1 qmm Querschnitt und einen Durchmesser von:
mehr als 2 mm . 0.0.0.
mehr als 1 bis 22mm 2.0.
mehr als 0,5 bis Lmm . 0.0.0.0
0,5 mm oder weniger .
Mechanische Flaschenverschlüsse:
bestehend aus einem Knopf aus weißem oder farbigem
Porzellan, aus Favence, Ton (poterie) oder CGilas,
nicht bedruckt und mit einem Gestell aus Eisen-,
Stahl-, Kupfer- oder Zinkdraht:
Spezialflaschenverschlüsse, diesen gleichgestellte:
ohne Kautschukring BR
mit Kautschukring WO
dieselben Gegenstände mit Druck
Teile und Einzelteile von mechanischen Verschlüssen:
Knöpfe aus Porzellan, Favence, Ton oder (Has:
nicht bedruckt
bedruckt WR
Gestelle aus Eisen-, Stahl-, Kupfer- oder Zinkdraht
KR
Klosett-Spülapparate (appareils inodores) zum Ziehen oder
mit Klappe (ä bascule); Spülbehälter mit Sturzvorrichtung
(reservoirs de chasse) O6 RN m * ® OO
<esselschmiedewaren einschließlich der Kupfernadeln (außer
Stricknadeln) und der Röhren aus reinem oder mit allen
anderen Metallen legiertem Kupfer für jeden Zweck
<unst- und Ziergegenstände aus Kupfer oder Bronze:
1. Tafelgerät (articles d’orfeverie):
weder ziseliert noch graviert noch durch Prägen,
Stanzen oder sonstwie verziert
anderes 2
2, Zellenschmelzarbeiten WR
3. andere Gegenstände einschließlich der Nachahmungen
(reinem oder legiertem Zink und Blei)
Bleiwaren‘):
Röhren und Waren aller Art im Stückgewichte von:
30 g und mehr 20.0.0000 0
weniger als 50 g und mehr als 20 £
20 g und weniger . . 0... „0
Waren im Stückgewichte von 50 g und darunter, die
einer weiteren Bearbeitung durch Gewindeschneiden,
Abdrehen, Adjustieren oder auf anderem Wege unterlegen
haben
Masstab
IM) ha
Werd
0 ka
M) ha
| Generaltarif | Minimaltarı
Sn
Fr
(MG
AM
LM)
1000 — | DE —
vH. | 2 wu HE.
Zollbehandlung der Haken
bänder. je nach der Ar
SO0O.
1200. ---2000,
HH) —
HA —
300,
00,
SCHI
400. 100.
0), 125.—
Obige Zölle mit Zuschla«
von 25 vv H
160.-DA)
-
40.
60 -
MH) -—
0}
01
1S(). —
120
32
52.
7
ad
13.
(
I). —
160.— +40.
2) — | DD,
300. 7D.-‚
Obige Zölle mit Zuschlar
von 20 v. H.
"opfgeschirr und andere Waren aus reinem oder mit Zink,
Antimon oder Blei!) legiertem Zinn im Stückgewichte
Von”
) Waren aus Blei, mit Zinn legiert oder verzinnt,
s;roßen Stücke (Röhren. Bidons und anderen ähnlichen)
werden wıe Zinnwaren behandelt, mit Ausnahme 4°